Der Streckenabschnitt Flörsheim(Main) – Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim – Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost – Abzweig Kostheim – Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim – Abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden. Der Projektbereich umfasst die Strecken 3525, 3531 und 3603. Die angefragten Leistungen beinhalten die Umweltplanung für die durch die Umstellung betroffenen Streckenabschnitte und die Genehmigung über das Eisenbahn-Bundesamt und Einzelgenehmigungen für die Stadt Frankfurt am Main, den Main-Taunus-Kreis, die Stadt Wiesbaden und den Landkreis Groß-Gerau: — Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), — Fachbeitrag Artenschutz, — Prüfungen nach §34 BNatSchG, — Wasserrechtlicher Fachbeitrag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umweltplanung
Referenznummer: 20FEI48642
Kurze Beschreibung:
Der Streckenabschnitt Flörsheim(Main) – Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim – Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost – Abzweig Kostheim – Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim – Abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden.
Der Projektbereich umfasst die Strecken 3525, 3531 und 3603.
Die angefragten Leistungen beinhalten die Umweltplanung für die durch die Umstellung betroffenen Streckenabschnitte und die Genehmigung über das Eisenbahn-Bundesamt und Einzelgenehmigungen für die Stadt Frankfurt am Main, den Main-Taunus-Kreis, die Stadt Wiesbaden und den Landkreis Groß-Gerau:
— Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP),
— Fachbeitrag Artenschutz,
— Prüfungen nach §34 BNatSchG,
— Wasserrechtlicher Fachbeitrag.
Der Streckenabschnitt Flörsheim(Main) – Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim – Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost – Abzweig Kostheim – Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim – Abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden.
Der Projektbereich umfasst die Strecken 3525, 3531 und 3603.
Die angefragten Leistungen beinhalten die Umweltplanung für die durch die Umstellung betroffenen Streckenabschnitte und die Genehmigung über das Eisenbahn-Bundesamt und Einzelgenehmigungen für die Stadt Frankfurt am Main, den Main-Taunus-Kreis, die Stadt Wiesbaden und den Landkreis Groß-Gerau:
— Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP),
— Fachbeitrag Artenschutz,
— Prüfungen nach §34 BNatSchG,
— Wasserrechtlicher Fachbeitrag.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Umweltplanung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Umweltplanung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-12-04 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-09 📅
Datum des Beginns: 2021-03-11 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 240-594662
ABl. S-Ausgabe: 240
Zusätzliche Informationen
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
2. Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
2. Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Streckenabschnitt Flörsheim(Main) – Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim – Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost – Abzweig Kostheim – Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim – Abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden.
Der Streckenabschnitt Flörsheim(Main) – Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim – Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost – Abzweig Kostheim – Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim – Abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden.
Der Projektbereich umfasst die Strecken 3525, 3531 und 3603.
Die angefragten Leistungen beinhalten die Umweltplanung für die durch die Umstellung betroffenen Streckenabschnitte und die Genehmigung über das Eisenbahn-Bundesamt und Einzelgenehmigungen für die Stadt Frankfurt am Main, den Main-Taunus-Kreis, die Stadt Wiesbaden und den Landkreis Groß-Gerau:
Die angefragten Leistungen beinhalten die Umweltplanung für die durch die Umstellung betroffenen Streckenabschnitte und die Genehmigung über das Eisenbahn-Bundesamt und Einzelgenehmigungen für die Stadt Frankfurt am Main, den Main-Taunus-Kreis, die Stadt Wiesbaden und den Landkreis Groß-Gerau:
— Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP),
— Fachbeitrag Artenschutz,
— Prüfungen nach §34 BNatSchG,
— Wasserrechtlicher Fachbeitrag.
— Fachbeitrag Artenschutz (inkl. Kartierung),
Beschreibung der Optionen:
Die angefragten Leistungen beinhalten die Umweltplanung für die durch die Umstellung betroffenen Streckenabschnitte und die Genehmigung über das Eisenbahn-Bundesamt und Einzelgenehmigungen für die Stadt Frankfurt am Main, den Main-Taunus-Kreis, die Stadt Wiesbaden und den Landkreis Groß-Gerau:
Die angefragten Leistungen beinhalten die Umweltplanung für die durch die Umstellung betroffenen Streckenabschnitte und die Genehmigung über das Eisenbahn-Bundesamt und Einzelgenehmigungen für die Stadt Frankfurt am Main, den Main-Taunus-Kreis, die Stadt Wiesbaden und den Landkreis Groß-Gerau:
— Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP): EBA c, d und j/untere Naturschutzbehörden a 2-3, b 1,
— Fachbeitrag Artenschutz (inkl. Kartierung): EBA c, d und j/untere Naturschutzbehörden b 1,
— Prüfungen nach §34 BNatSchG: EBA d, f, h und m,
— Wasserrechtlicher Fachbeitrag: EBA a-m.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
2. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
2. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
3. Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
3. Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Erfahrungen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft
1. Erklärung, dass in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren mehr als 5 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt im Unternehmen beschäftigt waren und diese über mind. 3 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet LBP, Prüfungen nach § 34 BNatSchG, Natura 2000 und Artenschutz und mind. 3 vergleichbare Projekte (Landschaftsplanung für Schieneninfrastrukturprojekte) verfügen. Bei Bewerbergemeinschaften ist eine Bestätigung von min. einem Mitglied erforderlich.
1. Erklärung, dass in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren mehr als 5 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt im Unternehmen beschäftigt waren und diese über mind. 3 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet LBP, Prüfungen nach § 34 BNatSchG, Natura 2000 und Artenschutz und mind. 3 vergleichbare Projekte (Landschaftsplanung für Schieneninfrastrukturprojekte) verfügen. Bei Bewerbergemeinschaften ist eine Bestätigung von min. einem Mitglied erforderlich.
2. Nachweis, dass in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren Projekte mit Honorarsummen jeweils größer 50 TEUR in den Fachbereichen LBP und Prüfungen nach § 34 BNatSchG, Natura 2000 und Artenschutz ausgeführt wurden. Das Auftragsvolumen kann auch als Eigenanteil in einer Planungsgemeinschaft nachgewiesen werden. Bei Bietergemeinschaften muss dies von mindestens einem der Partner für die vorgenannten Fachbereiche erklärt werden. Es ist in der Tabellenform anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber, Ansprechpartner, Auftragssumme, Leistungszeitraum, Leistungsinhalt.
2. Nachweis, dass in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren Projekte mit Honorarsummen jeweils größer 50 TEUR in den Fachbereichen LBP und Prüfungen nach § 34 BNatSchG, Natura 2000 und Artenschutz ausgeführt wurden. Das Auftragsvolumen kann auch als Eigenanteil in einer Planungsgemeinschaft nachgewiesen werden. Bei Bietergemeinschaften muss dies von mindestens einem der Partner für die vorgenannten Fachbereiche erklärt werden. Es ist in der Tabellenform anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber, Ansprechpartner, Auftragssumme, Leistungszeitraum, Leistungsinhalt.
3. Nachweis, dass in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren mind. 3 Projekte in den Fachbereichen UVS, LBP und Prüfungen nach § 34 BNatSchG, Natura 2000 und Artenschutz abgeschlossen wurden. Davon ein Projekt mit einem Auftragsvolumen größer 50 TEUR. Das Auftragsvolumen kann auch als Eigenanteil in einer Planungsgemeinschaft nachgewiesen werden. (Es ist in der Tabellenform anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber, Ansprechpartner, Auftragssumme, Leistungszeitraum, Leistungsinhalt).
3. Nachweis, dass in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren mind. 3 Projekte in den Fachbereichen UVS, LBP und Prüfungen nach § 34 BNatSchG, Natura 2000 und Artenschutz abgeschlossen wurden. Davon ein Projekt mit einem Auftragsvolumen größer 50 TEUR. Das Auftragsvolumen kann auch als Eigenanteil in einer Planungsgemeinschaft nachgewiesen werden. (Es ist in der Tabellenform anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber, Ansprechpartner, Auftragssumme, Leistungszeitraum, Leistungsinhalt).
b) Nachweis über die Qualifikation und vorhandene Zulassungen für den/die vorgesehene/n leitende/n Mitarbeiter/in
1. Erklärung, dass das einzusetzende Projektteam aus mind. 3 Personen mit beruflicher Qualifikation auf dem Gebiet UVS, LBP, Prüfungen nach § 34 BNatSchG, Natura 2000 und Artenschutz besteht; die Personen stehen jederzeit für die vorgesehene Leistung zur Verfügung. Für jede dieser Personen ist ein Nachweis über jeweils mind. 3 Jahre Berufserfahrung und Mitarbeit in mind. 3 vergleichbaren Projekten vorzulegen. Es ist in der Tabellenform anzugeben: Name Mitarbeiter, Qualifikation, Berufserfahrung, Projekte, Auftraggeber, Leistungsbild/Leistungsumfang
1. Erklärung, dass das einzusetzende Projektteam aus mind. 3 Personen mit beruflicher Qualifikation auf dem Gebiet UVS, LBP, Prüfungen nach § 34 BNatSchG, Natura 2000 und Artenschutz besteht; die Personen stehen jederzeit für die vorgesehene Leistung zur Verfügung. Für jede dieser Personen ist ein Nachweis über jeweils mind. 3 Jahre Berufserfahrung und Mitarbeit in mind. 3 vergleichbaren Projekten vorzulegen. Es ist in der Tabellenform anzugeben: Name Mitarbeiter, Qualifikation, Berufserfahrung, Projekte, Auftraggeber, Leistungsbild/Leistungsumfang
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 8 v. H. der Brutto-Auftragssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-09 📅
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
2. Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2020/S 240-594662 (2020-12-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Die angefragten Leistungen beinhalten die Umweltplanung für die durch die Umstellung betroffenen Streckenabschnitte und die Genehmigung über das Eisenbahn-Bundesamt und Einzelgenehmigungen für die Stadt Frankfurt am Main, den Main-Taunus-Kreis, die Stadt Wiesbaden und den Landkreis Groß-Gerau.
Die angefragten Leistungen beinhalten die Umweltplanung für die durch die Umstellung betroffenen Streckenabschnitte und die Genehmigung über das Eisenbahn-Bundesamt und Einzelgenehmigungen für die Stadt Frankfurt am Main, den Main-Taunus-Kreis, die Stadt Wiesbaden und den Landkreis Groß-Gerau.
— Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP): EBA c, d und j / untere Naturschutzbehörden a 2-3, b 1;
— Fachbeitrag Artenschutz (inkl. Kartierung): EBA c, d und j / untere Naturschutzbehörden b 1;
— Prüfungen nach §34 BNatSchG: EBA d, f, h und m;
— Wasserrechtlicher Fachbeitrag: EBA a — m.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-26 📅
Name: AFRY Deutschland GmbH
Postanschrift: Heinrich-von-Stephan-Str. 3-5
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland 🇩🇪 Mannheim, Stadtkreis🏙️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2021/S 045-113985 (2021-03-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-12-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Kontakt
E-Mail: obm-team-mitte@deutschebahn.com📧
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-12-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-24 📅
Datum des Beginns: 2021-02-26 📅
Datum des Endes: 2023-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 250-664402
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 045-113985
ABl. S-Ausgabe: 250
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-17) Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
E-Mail: obm-team-mitte@deutschebahn.com📧
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ESTW Flörsheim, Umweltplanung
Referenznummer: 9216ff9c-9177-4089-8855-d9deef6ad1ca
Kurze Beschreibung:
Der Streckenabschnitt Flörsheim(Main) – Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim – Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost – Abzweig Kostheim – Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim – Abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden.
Der Projektbereich umfasst die Strecken 3525, 3531 und 3603.
Die angefragten Leistungen beinhalten die Umweltplanung für die durch die Umstellung betroffenen Streckenabschnitte und die Genehmigung über das Eisenbahn-Bundesamt und Einzelgenehmigungen für die Stadt Frankfurt am Main, den Main-Taunus-Kreis, die Stadt Wiesbaden und den Landkreis Groß-Gerau:
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
- Fachbeitrag Artenschutz
- Prüfungen nach §34 BNatSchG
- Wasserrechtlicher Fachbeitrag
Der Streckenabschnitt Flörsheim(Main) – Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim – Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost – Abzweig Kostheim – Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim – Abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden.
Der Projektbereich umfasst die Strecken 3525, 3531 und 3603.
Die angefragten Leistungen beinhalten die Umweltplanung für die durch die Umstellung betroffenen Streckenabschnitte und die Genehmigung über das Eisenbahn-Bundesamt und Einzelgenehmigungen für die Stadt Frankfurt am Main, den Main-Taunus-Kreis, die Stadt Wiesbaden und den Landkreis Groß-Gerau:
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
- Fachbeitrag Artenschutz
- Prüfungen nach §34 BNatSchG
- Wasserrechtlicher Fachbeitrag
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Umweltplanung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 050ca732-b58a-49ba-8a9a-de51cf9856d9
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Umweltplanung📦 Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-11 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Postleitzahl: 60528
Stadt: Frankfurt/Main, DE712
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2020702629
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Mailänder Consult GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 42bffb4a-7e84-4ca1-9190-bd24aa194613
Postanschrift: Mathystraße 13
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: 072193280-98📞
Fax: 072193280-10 📠 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2020703162 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AFRY Deutschland GmbH
Nationale Registrierungsnummer: c7375dfc-a28b-4d4d-b0b9-e421f3fad569
Postanschrift: Heinrich-von-Stephan-Straße 3-5
Postleitzahl: 68161
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis🏙️
Kontaktperson: PQ Vertrieb
Telefon: +49 5119297575📞 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2020703459 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Emch + Berger GmbH Ingenieure und P - Umwelt- und Landschaftsplanung
Nationale Registrierungsnummer: 27934e85-d251-4b47-b1b6-2f2632e7f065
Postanschrift: Lorenzstraße 34
Postleitzahl: 76135
Kontaktperson: Geschäftsleitung
Telefon: +49 7219137940📞
Fax: +49 72191379420 📠 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2020705962 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DB Engineering & Consulting GmbH
Nationale Registrierungsnummer: a91e16be-2254-4eae-8566-af3d9b6f5d9b
Postanschrift: Torgauer Straße 12-15
Postleitzahl: 10829
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Kontaktperson: I.tp-mi(m)
Telefon: 069-265-46669📞 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2021708931
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
20FEI48642_92295479_MKA06: Aufgrund der Durchführung vorgezogener Rodungsarbeiten für den Kabeltiefbau sowie für die Baugrunderkundung im Bereich Kostheim wird nach Forderung der UNB eine Antragsunterlage erforderlich.
Zudem fordert die Untere Naturschutzbehörde Frankfurt für die Ausführung von Baugrunduntersuchungen und Kampfmittelsondierungen eine artenschutzrechtliche Stellungnahme gem. §67 BNatSchG.
Diese Leistungen waren in der bisherigen Beauftragung nicht berücksichtigt.
20FEI48642_92295479_MKA06: Aufgrund der Durchführung vorgezogener Rodungsarbeiten für den Kabeltiefbau sowie für die Baugrunderkundung im Bereich Kostheim wird nach Forderung der UNB eine Antragsunterlage erforderlich.
Zudem fordert die Untere Naturschutzbehörde Frankfurt für die Ausführung von Baugrunduntersuchungen und Kampfmittelsondierungen eine artenschutzrechtliche Stellungnahme gem. §67 BNatSchG.
Diese Leistungen waren in der bisherigen Beauftragung nicht berücksichtigt.
Hauptgrund für die Änderung: other
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Der AN hat hat bereits die bisherige Planung erstellt und ist somit auch am Besten dafür geeignet die weitere Planung zu übernehmen.
Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Planung durchführen zu lassen.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
Der AN hat hat bereits die bisherige Planung erstellt und ist somit auch am Besten dafür geeignet die weitere Planung zu übernehmen.
Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Planung durchführen zu lassen.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
Quelle: OJS 2023/S 218-687965 (2023-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-13) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
0 EUR 💰
0 EUR 💰
0 EUR 💰
0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
20FEI48642_92295479_NT06: Aufgrund der Durchführung vorgezogener Rodungsarbeiten für den Kabeltiefbau sowie für die Baugrunderkundung im Bereich Kostheim wird nach Forderung der UNB eine Antragsunterlage erforderlich.
Zudem fordert die Untere Naturschutzbehörde Frankfurt für die Ausführung von Baugrunduntersuchungen und Kampfmittelsondierungen eine artenschutzrechtliche Stellungnahme gem. §67 BNatSchG.
Diese Leistungen waren in der bisherigen Beauftragung nicht berücksichtigt.
20FEI48642_92295479_NT06: Aufgrund der Durchführung vorgezogener Rodungsarbeiten für den Kabeltiefbau sowie für die Baugrunderkundung im Bereich Kostheim wird nach Forderung der UNB eine Antragsunterlage erforderlich.
Zudem fordert die Untere Naturschutzbehörde Frankfurt für die Ausführung von Baugrunduntersuchungen und Kampfmittelsondierungen eine artenschutzrechtliche Stellungnahme gem. §67 BNatSchG.
Diese Leistungen waren in der bisherigen Beauftragung nicht berücksichtigt.
Hauptgrund für die Änderung: other
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Der AN hat hat bereits die bisherige Planung erstellt und ist somit auch am Besten dafür geeignet die weitere Planung zu übernehmen. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Planung durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
Der AN hat hat bereits die bisherige Planung erstellt und ist somit auch am Besten dafür geeignet die weitere Planung zu übernehmen. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Planung durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
Quelle: OJS 2023/S 219-691870 (2023-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 20FEI48642
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: CON-0001 - AFRY Deutschland GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-26 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entfällt
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-27+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Der AN hat hat bereits die bisherige Planung erstellt und ist somit auch am Besten dafür geeignet die weitere Umweltplanung zu übernehmen. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Planung durchführen zu lassen.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
Der AN hat hat bereits die bisherige Planung erstellt und ist somit auch am Besten dafür geeignet die weitere Umweltplanung zu übernehmen. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Planung durchführen zu lassen.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
20FEI48642_92295479_MKA07: Die technische Planung der Kabeltiefmaßnahmen sowie der BÜ-Maßnahmen und Modulgebäude reicht zum Teil über die ursprüngliche Abgrenzung des Untersuchungsraumes hinaus. Aufgrund dessen ist eine Anpassung des Untersuchungsgebietes in Teilbereichen notwendig. Mit der Vergrößerung des Untersuchungsgebietes geht die Ergänzung der BNT-Kartierung sowie Anpassung der kartographischen Darstellung einher. Zudem müssen die Auswirkungen der UG-Vergrößerung hinsichtlich Eingriffsregelung und der Betroffenheiten des Artenschutzes
berücksichtigt werden.
2) Der im November 2023 erschienene neue EBA-Umwelt-Leitfaden (Teil V) gibt eine neue Gliederung für der Erstellung der
Artenschutzrechtlichen Fachbeiträge vor. Die im Dezember 2023 sowie im Februar 2024 als Bearbeitungszwischenstand abgegebenen Artenschutzrechtlichen Fachbeiträge müssen daher an die neue Gliederung angepasst und entsprechend ergänzt werden. Dies betrifft insgesamt neun Gutachten (BÜ Po 2, BÜ Po 3, BÜ Po 4a, BÜ Po 15, BÜ Po 19, BÜ Po 20, BÜ Po 35 (BÜ-Ersatzmaßnahme), Modulgebäude Flörsheim/Eddersheim, Modulgebäude Kostheim).
20FEI48642_92295479_MKA07: Die technische Planung der Kabeltiefmaßnahmen sowie der BÜ-Maßnahmen und Modulgebäude reicht zum Teil über die ursprüngliche Abgrenzung des Untersuchungsraumes hinaus. Aufgrund dessen ist eine Anpassung des Untersuchungsgebietes in Teilbereichen notwendig. Mit der Vergrößerung des Untersuchungsgebietes geht die Ergänzung der BNT-Kartierung sowie Anpassung der kartographischen Darstellung einher. Zudem müssen die Auswirkungen der UG-Vergrößerung hinsichtlich Eingriffsregelung und der Betroffenheiten des Artenschutzes
berücksichtigt werden.
2) Der im November 2023 erschienene neue EBA-Umwelt-Leitfaden (Teil V) gibt eine neue Gliederung für der Erstellung der
Artenschutzrechtlichen Fachbeiträge vor. Die im Dezember 2023 sowie im Februar 2024 als Bearbeitungszwischenstand abgegebenen Artenschutzrechtlichen Fachbeiträge müssen daher an die neue Gliederung angepasst und entsprechend ergänzt werden. Dies betrifft insgesamt neun Gutachten (BÜ Po 2, BÜ Po 3, BÜ Po 4a, BÜ Po 15, BÜ Po 19, BÜ Po 20, BÜ Po 35 (BÜ-Ersatzmaßnahme), Modulgebäude Flörsheim/Eddersheim, Modulgebäude Kostheim).
Quelle: OJS 2024/S 102-312738 (2024-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-27) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Der AN hat hat bereits die bisherige Planung erstellt und ist somit auch am Besten dafür geeignet die weitere Umweltplanung zu übernehmen. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Planung durchführen zu lassen.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
Der AN hat hat bereits die bisherige Planung erstellt und ist somit auch am Besten dafür geeignet die weitere Umweltplanung zu übernehmen. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Planung durchführen zu lassen.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: 20Fe
Quelle: OJS 2024/S 103-316929 (2024-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-06) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
SektVO
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
SektVO
Verfahren Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-06+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Der AN hat hat bereits die bisherige Planung erstellt und ist somit auch am Besten dafür geeignet die weitere Umweltplanung zu übernehmen. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Planung durchführen zu lassen.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
Der AN hat hat bereits die bisherige Planung erstellt und ist somit auch am Besten dafür geeignet die weitere Umweltplanung zu übernehmen. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Planung durchführen zu lassen.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
20FEI48642_92295479_NT09: Aufgrund neuester Rechtsprechung und durch den aktuellen Stand der zu berücksichtigenden Merkblätter hat sich der Umfang der Fachbeiträge WRRL deutlich erhöht. Inhaltlich kamen neue Kriterien hinzu, eine Darstellung zur Lage von Schutzgebieten sowie zusätzlich wasserabhängige terrestrische Ökosysteme sind zu lokalisieren, darzustellen und zu bewerten, Messstellen sind graphisch darzustellen
(Übersicht und für jeden einzelnen Wasserkörper).
Zusätzlich sind Vermeidungs-, Schutz- oder Kompensationsmaßnahmen mit Gewässerbezug aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan zu übernehmen und ggf. zusätzliche Vermeidungs- oder Schutzmaßnahmen zu definieren, die wiederum in den LBP zu übernehmen sind.
Des Weiteren wurde im Zuge der Angebotskalkulation davon ausgegangen, dass nur ein Wasserkörper im Fachbeitrag zu betrachten ist. Nach jetziger Prüfung, unter Beachtung der aktuellen Anforderungen, ist die Betrachtung von weiteren Wasserkörpern erforderlich.
20FEI48642_92295479_NT09: Aufgrund neuester Rechtsprechung und durch den aktuellen Stand der zu berücksichtigenden Merkblätter hat sich der Umfang der Fachbeiträge WRRL deutlich erhöht. Inhaltlich kamen neue Kriterien hinzu, eine Darstellung zur Lage von Schutzgebieten sowie zusätzlich wasserabhängige terrestrische Ökosysteme sind zu lokalisieren, darzustellen und zu bewerten, Messstellen sind graphisch darzustellen
(Übersicht und für jeden einzelnen Wasserkörper).
Zusätzlich sind Vermeidungs-, Schutz- oder Kompensationsmaßnahmen mit Gewässerbezug aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan zu übernehmen und ggf. zusätzliche Vermeidungs- oder Schutzmaßnahmen zu definieren, die wiederum in den LBP zu übernehmen sind.
Des Weiteren wurde im Zuge der Angebotskalkulation davon ausgegangen, dass nur ein Wasserkörper im Fachbeitrag zu betrachten ist. Nach jetziger Prüfung, unter Beachtung der aktuellen Anforderungen, ist die Betrachtung von weiteren Wasserkörpern erforderlich.
Quelle: OJS 2024/S 153-474127 (2024-08-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-25) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-25+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Der AN hat hat bereits die bisherige Planung erstellt und ist somit auch am Besten dafür geeignet die weitere Umweltplanung zu übernehmen. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Planung durchführen zu lassen.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
Der AN hat hat bereits die bisherige Planung erstellt und ist somit auch am Besten dafür geeignet die weitere Umweltplanung zu übernehmen. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Planung durchführen zu lassen.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
20FEI48642_92295479_NT10: Entgegen der Abstimmung vom 07.02.2024 müssen die landschaftspflegerischen Unterlagen für die BÜs überarbeitet und an die neue Rote Liste der Brutvögel in Hessen angepasst werden. Die Überarbeitung der landschaftspflegerischen Unterlagen ist nicht Teil des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs.
20FEI48642_92295479_NT10: Entgegen der Abstimmung vom 07.02.2024 müssen die landschaftspflegerischen Unterlagen für die BÜs überarbeitet und an die neue Rote Liste der Brutvögel in Hessen angepasst werden. Die Überarbeitung der landschaftspflegerischen Unterlagen ist nicht Teil des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs.
Quelle: OJS 2024/S 188-577833 (2024-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-25) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Der AN hat hat bereits die bisherige Planung erstellt und ist somit auch am Besten dafür geeignet die weitere Umweltplanung zu übernehmen. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Planung durchführen zu lassen.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
Der AN hat hat bereits die bisherige Planung erstellt und ist somit auch am Besten dafür geeignet die weitere Umweltplanung zu übernehmen. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Planung durchführen zu lassen.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
20FEI48642_92295479_NT11:
1) Entgegen der Abstimmung vom 07.02.2024 müssen die landschaftspflegerischen Unterlagen für die Modulgebäude Eddersheim und Kostheim überarbeitet und an die neue Rote Liste der Brutvögel in Hessen angepasst werden. Die Überarbeitung der landschaftspflegerischen Unterlagen ist nicht Teil des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs.
2) Die Nachforderung der UNB MTK zur Ergänzung der Genehmigungsunterlagen geht über Leistungsphase 4 des LBPs hinaus.
3) Unter der Annahme, dass bis zum Projektende weitere Planungsbesprechungen stattfinden werden, werden vom AN unter Berücksichtigung der Nachtragsangebote 05 und 08 im Rahmen des Nachtragsangebotes 11 von zunächst 20 zusätzlichen Terminen ausgegangen (Zeitraum beginnend ab 26.08.2024).
20FEI48642_92295479_NT11:
1) Entgegen der Abstimmung vom 07.02.2024 müssen die landschaftspflegerischen Unterlagen für die Modulgebäude Eddersheim und Kostheim überarbeitet und an die neue Rote Liste der Brutvögel in Hessen angepasst werden. Die Überarbeitung der landschaftspflegerischen Unterlagen ist nicht Teil des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs.
2) Die Nachforderung der UNB MTK zur Ergänzung der Genehmigungsunterlagen geht über Leistungsphase 4 des LBPs hinaus.
3) Unter der Annahme, dass bis zum Projektende weitere Planungsbesprechungen stattfinden werden, werden vom AN unter Berücksichtigung der Nachtragsangebote 05 und 08 im Rahmen des Nachtragsangebotes 11 von zunächst 20 zusätzlichen Terminen ausgegangen (Zeitraum beginnend ab 26.08.2024).
Quelle: OJS 2024/S 188-577906 (2024-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-04) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-04+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
13: Der AN hat hat bereits die bisherige Planung erstellt und ist somit auch am Besten dafür geeignet die weitere Umweltplanung zu übernehmen. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Berechnung des Grundwasseraufstaus durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. Afry ist daher am besten dafür
geeignet die Leistung auszuführen.
13: Der AN hat hat bereits die bisherige Planung erstellt und ist somit auch am Besten dafür geeignet die weitere Umweltplanung zu übernehmen. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Berechnung des Grundwasseraufstaus durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. Afry ist daher am besten dafür
geeignet die Leistung auszuführen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
13: Für die Planfeststellungsunterlage zur BÜ-Ersatzmaßnahme ist die Berechnung des Grundwasseraufstaus erforderlich (siehe EBA-Leitfaden Punkt 2.5.21), um den bauzeitlichen und dauerhaften Eingriff ins Grundwasser bewerten zu können. Der FB WRRL wird nach der Berechnung im Rahmen eines hydrogeologischen Gutachten aktualisiert. Die Berechnung des Grundwasseraufstaus ist kein Bestandteil des FB WRRL und somit nicht Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen.
13: Für die Planfeststellungsunterlage zur BÜ-Ersatzmaßnahme ist die Berechnung des Grundwasseraufstaus erforderlich (siehe EBA-Leitfaden Punkt 2.5.21), um den bauzeitlichen und dauerhaften Eingriff ins Grundwasser bewerten zu können. Der FB WRRL wird nach der Berechnung im Rahmen eines hydrogeologischen Gutachten aktualisiert. Die Berechnung des Grundwasseraufstaus ist kein Bestandteil des FB WRRL und somit nicht Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Quelle: OJS 2025/S 025-078581 (2025-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-17) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-17+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
14:Der AN hat hat bereits die bisherige Planung erstellt und ist somit auch am Besten dafür geeignet die weitere Umweltplanung
zu übernehmen. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Berechnung des
Grundwasseraufstaus durchführen zu lassen.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen
werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. Afry ist daher am besten dafür
geeignet.
15: Der AN hat hat bereits die bisherige Planung erstellt und ist somit auch am Besten dafür geeignet die weitere Umweltplanung zu
übernehmen. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Überarbeitung der
landschfatspflegerischen Unterlagen durchführen zu lassen.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies
würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. Afry ist dahe am besten dafür geeignet.
14:Der AN hat hat bereits die bisherige Planung erstellt und ist somit auch am Besten dafür geeignet die weitere Umweltplanung
zu übernehmen. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Berechnung des
Grundwasseraufstaus durchführen zu lassen.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen
werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. Afry ist daher am besten dafür
geeignet.
15: Der AN hat hat bereits die bisherige Planung erstellt und ist somit auch am Besten dafür geeignet die weitere Umweltplanung zu
übernehmen. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Überarbeitung der
landschfatspflegerischen Unterlagen durchführen zu lassen.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies
würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. Afry ist dahe am besten dafür geeignet.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
14: 1) Für die geplanten BÜ-Maßnahmen BÜ2 und BÜ15 gab es eine Änderung der technischen Planung. Dies hat zur Folge, dass
die erstellten landschaftsplanerischen Unterlagen erneut überarbeitet werden müssen. Die Anpassungen umfassen u. a. die Neubilanzierung der Eingriffe (inkl. Aufbereitung der technischen Planung), die Anpassung der Planunterlagen sowie die Prüfung der Auswirkungen hinsichtlich der Abhandlung der Eingriffsregelung sowie der Betroffenheit des Artenschutzes.
Zum Stand der technischen Planung sowie Klärung der weiteren Vorgehensweise hinsichtlich Bearbeitung und Abgabeterminen
sind Abstimmungen mit AG und technischem Planer notwendig. Diese sowie die Überarbeitungen sind nicht Teil des vertraglich
vereinbarten Leistungsumfangs.
2) Für das Modulgebäude Eddersheim wurde auf Grundlage der technischen Planung vom 20.02.2024 eine Bilanzierung
durchgeführt. Die Ausführungen im Rahmen des LBPs wurden auf Grundlage der BKompV durchgeführt. Für das Vorhaben hat
sich das Planrecht geändert. Die landschaftspflegerischen Unterlagen müssen daher gemäß den Vorgaben der Hessischen
Kompensationsverordnung überarbeitet werden (Anpassung Biotoptypenbeschreibung, Bilanzierung, Ausgleichsmaßnahme). Die
Überarbeitung ist nicht Teil des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs.
15:Die Prüfanmerkungen vom 02.12.2024 und 22.01.2025 enthielten widersprüchliche Aussagen zur Entwässerungsplanung. Die
Prüfanmerkungen, die mit Abgabe am 09.01.2025 eingearbeitet wurden, sind somit in Bezug auf die Entwässerungsplanung hinfällig. Der
Prüfung vom 02.12.2024 wurde ein falsches Dokument zugrunde gelegt. Der für die Überarbeitung der landschaftspflegerischen Unterlagen
entstehende Mehraufwand ist Bestandteil dieses Nachtragsangebotes.
14: 1) Für die geplanten BÜ-Maßnahmen BÜ2 und BÜ15 gab es eine Änderung der technischen Planung. Dies hat zur Folge, dass
die erstellten landschaftsplanerischen Unterlagen erneut überarbeitet werden müssen. Die Anpassungen umfassen u. a. die Neubilanzierung der Eingriffe (inkl. Aufbereitung der technischen Planung), die Anpassung der Planunterlagen sowie die Prüfung der Auswirkungen hinsichtlich der Abhandlung der Eingriffsregelung sowie der Betroffenheit des Artenschutzes.
Zum Stand der technischen Planung sowie Klärung der weiteren Vorgehensweise hinsichtlich Bearbeitung und Abgabeterminen
sind Abstimmungen mit AG und technischem Planer notwendig. Diese sowie die Überarbeitungen sind nicht Teil des vertraglich
vereinbarten Leistungsumfangs.
2) Für das Modulgebäude Eddersheim wurde auf Grundlage der technischen Planung vom 20.02.2024 eine Bilanzierung
durchgeführt. Die Ausführungen im Rahmen des LBPs wurden auf Grundlage der BKompV durchgeführt. Für das Vorhaben hat
sich das Planrecht geändert. Die landschaftspflegerischen Unterlagen müssen daher gemäß den Vorgaben der Hessischen
Kompensationsverordnung überarbeitet werden (Anpassung Biotoptypenbeschreibung, Bilanzierung, Ausgleichsmaßnahme). Die
Überarbeitung ist nicht Teil des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs.
15:Die Prüfanmerkungen vom 02.12.2024 und 22.01.2025 enthielten widersprüchliche Aussagen zur Entwässerungsplanung. Die
Prüfanmerkungen, die mit Abgabe am 09.01.2025 eingearbeitet wurden, sind somit in Bezug auf die Entwässerungsplanung hinfällig. Der
Prüfung vom 02.12.2024 wurde ein falsches Dokument zugrunde gelegt. Der für die Überarbeitung der landschaftspflegerischen Unterlagen
entstehende Mehraufwand ist Bestandteil dieses Nachtragsangebotes.
Quelle: OJS 2025/S 034-107695 (2025-02-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-15) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-15+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
12:
Der AN hat hat bereits die bisherige Planung erstellt und ist somit auch am Besten dafür geeignet die weitere Umweltplanung zu übernehmen. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zusätzliche Leistung durchführen zu lassen.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
12:
Der AN hat hat bereits die bisherige Planung erstellt und ist somit auch am Besten dafür geeignet die weitere Umweltplanung zu übernehmen. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zusätzliche Leistung durchführen zu lassen.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
12:
Bei dieser zusätzlichen Leistung handelt es sich um die Digitalisierung von Unterlagen und Anpassen von Datenformaten. Darunter fallen die eigenständige digitale Abgrenzung der Eingriffsräume (Baufeld) aus der Liniendarstellung der Kabelkanäle sowie die eigenständige digitale Abgrenzung der Rückschnittszone entlang der Strecke. Da die Planungen sowie die IVL-Pläne im DWG-Format vorliegen, waren diese zur weiteren Bearbeitung in Shapefiles umzuwandeln. Diese Leistungen der Datenaufbereitung und Flächenermittlung sind nicht Teil des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs.
12:
Bei dieser zusätzlichen Leistung handelt es sich um die Digitalisierung von Unterlagen und Anpassen von Datenformaten. Darunter fallen die eigenständige digitale Abgrenzung der Eingriffsräume (Baufeld) aus der Liniendarstellung der Kabelkanäle sowie die eigenständige digitale Abgrenzung der Rückschnittszone entlang der Strecke. Da die Planungen sowie die IVL-Pläne im DWG-Format vorliegen, waren diese zur weiteren Bearbeitung in Shapefiles umzuwandeln. Diese Leistungen der Datenaufbereitung und Flächenermittlung sind nicht Teil des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs.
Quelle: OJS 2025/S 094-317386 (2025-05-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-01) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-01+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
16
Der AN hat hat bereits die bisherige Planung erstellt und ist somit auch am Besten dafür geeignet die Überarbeitung der entsprechenden Unterlagen zu übernehmen. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zusätzlichen Leistungen durchführen zu lassen.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. Afry ist daher am besten dafür geeignet.
16
Der AN hat hat bereits die bisherige Planung erstellt und ist somit auch am Besten dafür geeignet die Überarbeitung der entsprechenden Unterlagen zu übernehmen. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zusätzlichen Leistungen durchführen zu lassen.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. Afry ist daher am besten dafür geeignet.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
16
1) Überarbeitung der Unterlagen gem. neuer technischer Planung (BÜ 20):
Für die geplante BÜ-Maßnahme BÜ 20 wurde eine Änderung der technischen Planung notwendig. Dies geht mit der Anpassung der landschaftsplanerischen Unterlagen einher. Die Anpassungen umfassen u. a. die Neubilanzierung der Eingriffe (inkl. Aufbereitung der technischen Planung), die Anpassung der Planunterlagen sowie die Prüfung der Auswirkungen hinsichtlich der Abhandlung der Eingriffsregelung sowie der Betroffenheit des Artenschutzes. Die hierzu erforderlichen Abstimmungen des AN sowie die Überarbeitungen sind nicht Teil des bisher vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs.
2) Überarbeitung der Unterlagen gem. Hessischer Kompensationsverordnung (BÜ 2, BÜ 3, BÜ 15, BÜ 19):
Für die geplanten BÜ-Maßnahmen BÜ 2, BÜ 3, BÜ 15 und BÜ 19 wurde auf Grundlage der technischen Planung eine Bilanzierung durchgeführt. Die Ausführungen im Rahmen des LBPs wurden auf Grundlage der BKompV durchgeführt. Für die BÜ-Máßnahmen hat sich das Planrecht geändert. Die landschaftspflegerischen Unterlagen müssen daher gemäß den Vorgaben der Hessischen Kompensationsverordnung überarbeitet werden (Anpassung Biotoptypenbeschreibung, Bilanzierung, Ausgleichsmaßnahme, Plandarstellungen). Die Überarbeitung ist nicht Teil des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs.
3) Zusätzliche Besprechungstermine (insgesamt 37 Stk.): Gem. Projektbeschreibung beinhaltet das dem Hauptvertrag zugrunde liegende Ausschreibungspaket insgesamt 18 Termine für die Teilnahme an Besprechungsterminen. Alle weiteren Besprechungstermine gehen über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinaus.
16
1) Überarbeitung der Unterlagen gem. neuer technischer Planung (BÜ 20):
Für die geplante BÜ-Maßnahme BÜ 20 wurde eine Änderung der technischen Planung notwendig. Dies geht mit der Anpassung der landschaftsplanerischen Unterlagen einher. Die Anpassungen umfassen u. a. die Neubilanzierung der Eingriffe (inkl. Aufbereitung der technischen Planung), die Anpassung der Planunterlagen sowie die Prüfung der Auswirkungen hinsichtlich der Abhandlung der Eingriffsregelung sowie der Betroffenheit des Artenschutzes. Die hierzu erforderlichen Abstimmungen des AN sowie die Überarbeitungen sind nicht Teil des bisher vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs.
2) Überarbeitung der Unterlagen gem. Hessischer Kompensationsverordnung (BÜ 2, BÜ 3, BÜ 15, BÜ 19):
Für die geplanten BÜ-Maßnahmen BÜ 2, BÜ 3, BÜ 15 und BÜ 19 wurde auf Grundlage der technischen Planung eine Bilanzierung durchgeführt. Die Ausführungen im Rahmen des LBPs wurden auf Grundlage der BKompV durchgeführt. Für die BÜ-Máßnahmen hat sich das Planrecht geändert. Die landschaftspflegerischen Unterlagen müssen daher gemäß den Vorgaben der Hessischen Kompensationsverordnung überarbeitet werden (Anpassung Biotoptypenbeschreibung, Bilanzierung, Ausgleichsmaßnahme, Plandarstellungen). Die Überarbeitung ist nicht Teil des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs.
3) Zusätzliche Besprechungstermine (insgesamt 37 Stk.): Gem. Projektbeschreibung beinhaltet das dem Hauptvertrag zugrunde liegende Ausschreibungspaket insgesamt 18 Termine für die Teilnahme an Besprechungsterminen. Alle weiteren Besprechungstermine gehen über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinaus.
Quelle: OJS 2025/S 190-647371 (2025-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-07) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-07+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 17
Aus Effizienzgründen sowie zur Vermeidung von zusätzlichen Schnittstellen im Projekt und um Behinderungen im weiteren Projektverlauf zu vermeiden ist eine Beauftragung der zusätzlichen Leistungen zielführend.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. Afry ist daher am besten dafür geeignet, und hat bereits die Umweltplanung im gleichen Baufeld erstellt.
NT 17
Aus Effizienzgründen sowie zur Vermeidung von zusätzlichen Schnittstellen im Projekt und um Behinderungen im weiteren Projektverlauf zu vermeiden ist eine Beauftragung der zusätzlichen Leistungen zielführend.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. Afry ist daher am besten dafür geeignet, und hat bereits die Umweltplanung im gleichen Baufeld erstellt.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NT 17
Für für das Vorhaben "Modulgebäude Kostheim" ist für die Stützwand und die geschlossenen Gleisquerungen ein wasserrechtlicher Antrag beim EBA SB6 einzureichen, da beide Bauwerke ins Grundwasser eingreifen. Hierfür wird neben dem FB WRRL auch eine „Unterlage zu wasserwirtschaftlichen Belangen“ benötigt.
Die Erstellung der "Unterlage für wasserwirtschaftliche Belange" ist nicht Teil der hauptvertraglich vereinbarten Leistungen.
NT 17
Für für das Vorhaben "Modulgebäude Kostheim" ist für die Stützwand und die geschlossenen Gleisquerungen ein wasserrechtlicher Antrag beim EBA SB6 einzureichen, da beide Bauwerke ins Grundwasser eingreifen. Hierfür wird neben dem FB WRRL auch eine „Unterlage zu wasserwirtschaftlichen Belangen“ benötigt.
Die Erstellung der "Unterlage für wasserwirtschaftliche Belange" ist nicht Teil der hauptvertraglich vereinbarten Leistungen.
Quelle: OJS 2025/S 193-659694 (2025-10-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-08) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-08+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
18
Aus Effizienzgründen sowie zur Vermeidung von zusätzlichen Schnittstellen im Projekt und um Behinderungen im weiteren Projektverlauf zu vermeiden ist eine Beauftragung der zusätzlichen Leistungen zielführend. Der AN ist bereits im gleichen Baufeld mit der Erstellung von Landschaftspflegerischer Begleitplanung und Fachbeitrag zum Artenschutz beauftragt.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. Afry ist daher am besten dafür geeignet.
19
Aus Effizienzgründen sowie zur Vermeidung von zusätzlichen Schnittstellen im Projekt und um Behinderungen im weiteren Projektverlauf zu vermeiden ist eine Beauftragung der zusätzlichen Leistungen zielführend.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. Afry ist daher am besten dafür geeignet. Zudem hat der AN bereits die Erstausgabe der umweltfachlichen Unterlagen, in denen eine Kompensation gem.
BKompV untersucht und ermittelt werden musste, erstellt.
18
Aus Effizienzgründen sowie zur Vermeidung von zusätzlichen Schnittstellen im Projekt und um Behinderungen im weiteren Projektverlauf zu vermeiden ist eine Beauftragung der zusätzlichen Leistungen zielführend. Der AN ist bereits im gleichen Baufeld mit der Erstellung von Landschaftspflegerischer Begleitplanung und Fachbeitrag zum Artenschutz beauftragt.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. Afry ist daher am besten dafür geeignet.
19
Aus Effizienzgründen sowie zur Vermeidung von zusätzlichen Schnittstellen im Projekt und um Behinderungen im weiteren Projektverlauf zu vermeiden ist eine Beauftragung der zusätzlichen Leistungen zielführend.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. Afry ist daher am besten dafür geeignet. Zudem hat der AN bereits die Erstausgabe der umweltfachlichen Unterlagen, in denen eine Kompensation gem.
BKompV untersucht und ermittelt werden musste, erstellt.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
18
Für für das Vorhaben "Modulgebäude Kostheim" ist für die Stützwand und die geschlossenen Gleisquerungen ein wasserrechtlicher Antrag beim EBA SB6 einzureichen, da beide Bauwerke ins Grundwasser eingreifen. Hierfür wird von dem AN neben dem FB WRRL auch ein Hydrogeologisches Gutachten benötigt.
Die Erstellung des Hydrogeologischen Gutachtens ist nicht Teil der bisher hauptvertraglich vereinbarten Leistungen.
19
Für den BÜ Posten 20 wurde von dem AN auf Grundlage der technischen Planung eine Bilanzierung durchgeführt. Die Ausführungen im Rahmen des LBPs wurden auf Grundlage der BKompV durchgeführt. Gemäß aktueller Information (Protokoll zur Abstimmung EP/GP BÜ vom 20.10.2025) hat sich für die Vorhaben das Planrecht geändert. Die landschaftspflegerischen Unterlagen müssen daher von dem AN gemäß den Vorgaben der Hessischen Kompensationsverordnung überarbeitet werden (Anpassung Biotoptypenbeschreibung, Bilanzierung, Ausgleichsmaßnahme, Plandarstellungen).
Die Überarbeitung ist nicht Teil des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs und ist als zusätzliche Leistung auszuführen.
18
Für für das Vorhaben "Modulgebäude Kostheim" ist für die Stützwand und die geschlossenen Gleisquerungen ein wasserrechtlicher Antrag beim EBA SB6 einzureichen, da beide Bauwerke ins Grundwasser eingreifen. Hierfür wird von dem AN neben dem FB WRRL auch ein Hydrogeologisches Gutachten benötigt.
Die Erstellung des Hydrogeologischen Gutachtens ist nicht Teil der bisher hauptvertraglich vereinbarten Leistungen.
19
Für den BÜ Posten 20 wurde von dem AN auf Grundlage der technischen Planung eine Bilanzierung durchgeführt. Die Ausführungen im Rahmen des LBPs wurden auf Grundlage der BKompV durchgeführt. Gemäß aktueller Information (Protokoll zur Abstimmung EP/GP BÜ vom 20.10.2025) hat sich für die Vorhaben das Planrecht geändert. Die landschaftspflegerischen Unterlagen müssen daher von dem AN gemäß den Vorgaben der Hessischen Kompensationsverordnung überarbeitet werden (Anpassung Biotoptypenbeschreibung, Bilanzierung, Ausgleichsmaßnahme, Plandarstellungen).
Die Überarbeitung ist nicht Teil des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs und ist als zusätzliche Leistung auszuführen.
Quelle: OJS 2025/S 237-815280 (2025-12-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-15) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-15+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 20
Aus Effizienzgründen sowie zur Vermeidung von zusätzlichen Schnittstellen im Projekt und um Behinderungen im weiteren Projektverlauf zu vermeiden ist eine Beauftragung der zusätzlichen Leistungen zielführend.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. Afry ist daher am besten dafür geeignet.
NT 20
Aus Effizienzgründen sowie zur Vermeidung von zusätzlichen Schnittstellen im Projekt und um Behinderungen im weiteren Projektverlauf zu vermeiden ist eine Beauftragung der zusätzlichen Leistungen zielführend.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. Afry ist daher am besten dafür geeignet.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NT 20
Von dem AN ist die Anpassung des Hydrologischen Gutachtens sowie die Transformation der Koordination der Entnahme- und Einleitstellen erforderlich.
Diese Leistungen waren in der bisherigen Beauftragung nicht berücksichtigt und sind als zusätzliche Leistungen auszuführen.
NT 20
Von dem AN ist die Anpassung des Hydrologischen Gutachtens sowie die Transformation der Koordination der Entnahme- und Einleitstellen erforderlich.
Diese Leistungen waren in der bisherigen Beauftragung nicht berücksichtigt und sind als zusätzliche Leistungen auszuführen.
Quelle: OJS 2026/S 011-031384 (2026-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-27+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
22 - Aus Effizienzgründen sowie zur Vermeidung von zusätzlichen Schnittstellen im Projekt und um Behinderungen im weiteren Projektverlauf zu vermeiden ist eine Beauftragung der zusätzlichen Leistungen zielführend.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. Afry ist daher am besten dafür geeignet.
23 - Aus Effizienzgründen sowie zur Vermeidung von zusätzlichen Schnittstellen im Projekt und um Behinderungen im weiteren Projektverlauf zu vermeiden ist eine Beauftragung der zusätzlichen Leistungen zielführend.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. Afry ist daher am besten dafür geeignet.
22 - Aus Effizienzgründen sowie zur Vermeidung von zusätzlichen Schnittstellen im Projekt und um Behinderungen im weiteren Projektverlauf zu vermeiden ist eine Beauftragung der zusätzlichen Leistungen zielführend.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. Afry ist daher am besten dafür geeignet.
23 - Aus Effizienzgründen sowie zur Vermeidung von zusätzlichen Schnittstellen im Projekt und um Behinderungen im weiteren Projektverlauf zu vermeiden ist eine Beauftragung der zusätzlichen Leistungen zielführend.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. Afry ist daher am besten dafür geeignet.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
22 - Die Nachtragsleistung umfasst insbesondere die Überarbeitung der bestehenden Unterlagen an die Vorgaben der Hessischen Kompensationsverordnung (KV) sowie die Einarbeitung von Änderungen der technischen Planung (u. a. Stützwand, BE-Flächen, Baustraßen).
Die Nachtragsleistung umfasst folgende Tätigkeiten:
- Abstimmungen mit dem AG zur technischen Planung und zum weiteren Vorgehen.
- Umstrukturierung und Anpassung der Bestandsbeschreibung des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) an die Vorgaben der Hessischen Kompensationsverordnung (KV), da der bisherige Bearbeitungsstand (Juni 2024) noch auf Grundlage der Bundeskompensationsverordnung (BKompV) erstellt wurde.
- Ergänzung und Anpassung der Planunterlagen infolge geänderter technischer Planungen (u. a. Planung der Stützwand, Ergänzung bzw. Entfall von BE-Flächen sowie Baustraßen).
- Nachträgliche Integration bauzeitlicher Flächeninanspruchnahmen in die Planung, da hierfür zunächst keine georeferenzierten Pläne vorlagen.
- Ergänzung und Anpassung der Biotoptypenkartierung auf Grundlage einer Luftbildanalyse sowie Aktualisierung der Bestands- und Konfliktpläne.
- Fortschreibung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung aufgrund der geänderten Flächeninanspruchnahmen.
- Erstellung eines artenschutzrechtlichen Ausnahmeantrags im Rahmen des Artenschutzfachbeitrags (AFB) infolge der zusätzlichen BE-Fläche
nördlich des Vorhabenbereichs.
Diese Leistungen waren in der bisherigen Beauftragung nicht berücksichtigt und sind als zusätzliche Leistungen auszuführen.
23 - Im Rahmen des Vorhabens „Modulgebäude Kostheim“ sind für die Stützwand sowie für die geschlossene Gleisquerung wasserrechtliche Anträge zu erstellen und bei den zuständigen Behörden einzureichen.
Da der wasserrechtliche Antrag für die Stützwand bei der Unteren Wasserbehörde (UWB) einzureichen ist, während der Antrag für die geschlossene Gleisquerung beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eingereicht wird, ist die Erstellung getrennter wasserwirtschaftlicher Unterlagen erforderlich.
Der Nachtrag umfasst daher die Erstellung einer separaten Unterlage zu wasserwirtschaftlichen Belangen für die Stützwand, einschließlich der für die Einreichung bei der UWB erforderlichen fachlichen Darstellung und Zusammenstellung der Antragsunterlagen.
Diese Leistung ist im Hauptvertrag bislang nicht enthalten.
22 - Die Nachtragsleistung umfasst insbesondere die Überarbeitung der bestehenden Unterlagen an die Vorgaben der Hessischen Kompensationsverordnung (KV) sowie die Einarbeitung von Änderungen der technischen Planung (u. a. Stützwand, BE-Flächen, Baustraßen).
Die Nachtragsleistung umfasst folgende Tätigkeiten:
- Abstimmungen mit dem AG zur technischen Planung und zum weiteren Vorgehen.
- Umstrukturierung und Anpassung der Bestandsbeschreibung des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) an die Vorgaben der Hessischen Kompensationsverordnung (KV), da der bisherige Bearbeitungsstand (Juni 2024) noch auf Grundlage der Bundeskompensationsverordnung (BKompV) erstellt wurde.
- Ergänzung und Anpassung der Planunterlagen infolge geänderter technischer Planungen (u. a. Planung der Stützwand, Ergänzung bzw. Entfall von BE-Flächen sowie Baustraßen).
- Nachträgliche Integration bauzeitlicher Flächeninanspruchnahmen in die Planung, da hierfür zunächst keine georeferenzierten Pläne vorlagen.
- Ergänzung und Anpassung der Biotoptypenkartierung auf Grundlage einer Luftbildanalyse sowie Aktualisierung der Bestands- und Konfliktpläne.
- Fortschreibung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung aufgrund der geänderten Flächeninanspruchnahmen.
- Erstellung eines artenschutzrechtlichen Ausnahmeantrags im Rahmen des Artenschutzfachbeitrags (AFB) infolge der zusätzlichen BE-Fläche
nördlich des Vorhabenbereichs.
Diese Leistungen waren in der bisherigen Beauftragung nicht berücksichtigt und sind als zusätzliche Leistungen auszuführen.
23 - Im Rahmen des Vorhabens „Modulgebäude Kostheim“ sind für die Stützwand sowie für die geschlossene Gleisquerung wasserrechtliche Anträge zu erstellen und bei den zuständigen Behörden einzureichen.
Da der wasserrechtliche Antrag für die Stützwand bei der Unteren Wasserbehörde (UWB) einzureichen ist, während der Antrag für die geschlossene Gleisquerung beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eingereicht wird, ist die Erstellung getrennter wasserwirtschaftlicher Unterlagen erforderlich.
Der Nachtrag umfasst daher die Erstellung einer separaten Unterlage zu wasserwirtschaftlichen Belangen für die Stützwand, einschließlich der für die Einreichung bei der UWB erforderlichen fachlichen Darstellung und Zusammenstellung der Antragsunterlagen.
Diese Leistung ist im Hauptvertrag bislang nicht enthalten.