Die Fraport AG ist Eigentümerin und Betreiberin des Flughafens Frankfurt, eines der größten europäischen Luftverkehrsdrehkreuze. Um dieser Menge an umsteigenden Fluggäste eine effiziente und schnelle Konnektivität bieten zu können, muss dies infrastrukturell gewährleistet sein. Mit dieser Ausschreibung erfolgt daher die Vergabe von Busshuttle-Leistungen auf der Vorfeldseite des Flughafens, im sensiblen Teil des Sicherheitsbereichs („critical part").
Der voraussichtliche Ausführungsbeginn für den Leistungsbestandteil „One-Stop-Security-Shuttle" ist der 1.7.2020.
Die Leistungsbereitschaft für den Leistungsbestandteil „Geplanter Ersatzverkehr Vorfeldseite" muss voraussichtlich erst zum 1.1.2021 hergestellt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-22.
Auftragsbekanntmachung (2020-01-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraport AG
Postanschrift: Gebäude 700, Raum 2132/2136
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Abteilung ZEB-VM
E-Mail: ausschreibung@fraport.de📧
Fax: +49 69690-60199 📠
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.fraport.de🌏 Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Dokumente URL: www.vergabe.rib.de🌏
Teilnahme-URL: www.vergabe.rib.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EU-P 0021-20EK3 Vorfeldseitige Terminal-Busshuttles
EU-P 0021-20EK3
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Die Fraport AG ist Eigentümerin und Betreiberin des Flughafens Frankfurt, eines der größten europäischen Luftverkehrsdrehkreuze. Um dieser Menge an...”
Kurze Beschreibung
Die Fraport AG ist Eigentümerin und Betreiberin des Flughafens Frankfurt, eines der größten europäischen Luftverkehrsdrehkreuze. Um dieser Menge an umsteigenden Fluggäste eine effiziente und schnelle Konnektivität bieten zu können, muss dies infrastrukturell gewährleistet sein. Mit dieser Ausschreibung erfolgt daher die Vergabe von Busshuttle-Leistungen auf der Vorfeldseite des Flughafens, im sensiblen Teil des Sicherheitsbereichs („critical part").
Der voraussichtliche Ausführungsbeginn für den Leistungsbestandteil „One-Stop-Security-Shuttle" ist der 1.7.2020.
Die Leistungsbereitschaft für den Leistungsbestandteil „Geplanter Ersatzverkehr Vorfeldseite" muss voraussichtlich erst zum 1.1.2021 hergestellt werden.
1️⃣
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main
Flughafen
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Gewährleistung der Umsteigeverbindungen muss der Flughafenbetreiber eine reibungslose Verbindung verschiedener Flugsteige für die Passagiere...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Gewährleistung der Umsteigeverbindungen muss der Flughafenbetreiber eine reibungslose Verbindung verschiedener Flugsteige für die Passagiere gewährleisten. Dies wird luftseitig hauptsächlich über ein führerloses Passagier Transport System (PTS, „Skyline") zwischen Terminal 1 und Terminal 2 gewährleistet. Die Aufrechterhaltung der für den Flugbetrieb notwendigen betrieblichen Abläufe hat für Fraport höchste Priorität. Deshalb ist es erforderlich, den Ersatzverkehr bei planmäßigem Ausfall des PTS auf verschiedenen Routen durch den Einsatz von Bussen zu gewährleisten.
Zum anderen hat der Flughafenbetreiber Prozesse entwickelt, die das Aufkommen an verschiedenen Prozesskontrollstellen verringern. Darunter gehört bspw. der One-Stop-Security Shuttle, der umsteigende Gäste auf der Luftseite von Z nach B bringt.
Leistungsbereich „One-Stop-Security-Shuttle":
Die Route wird wie folgt von 2 eingesetzten Gelenkbussen (netto) vorfeldseitig bedient.
Die Einsätze müssen zu den vorgegebenen Zeiten jeweils mit der geforderten Anzahl an Bussen (netto) wahrgenommen werden. Die Einsatzzeiten zu Leistungsbeginn können derzeit noch nicht genau vorhergesagt werden, da diese abhängig von Positionsverfügbarkeiten sind. Die Einsatz– und Taktungszeiten gliedern sich beispielhaft im aktuellen Winterflugplan 2019/20 wie folgt:
Mo - Sa täglich 6-12 Uhr, So 6-8 Uhr
Im Rahmen von saisonaler Vorplanung, kann die Einsatzzeit für die Flugplanperioden abweichen bzw. angepasst werden (Perioden von Flugplänen: Sommerflugplan = Beginn letzter Sonntag im März bis letzter Samstag im Oktober; Winterflugplan = Beginn letzter Sonntag im Oktober bis letzter Samstag im März). Abweichungen der Einsatzzeiten zu Leistungsbeginn können erst mit Beginn des Sommerflugplans benannt werden.
Leistungsbereich „Geplanter Ersatzverkehr Vorfeldseite":
Mindestens 6 Wochen im Voraus informiert Fraport den Auftragnehmer über den anstehenden Ersatzverkehr, die Anzahl der erforderlichen Einsätze (entsprechend dem beauftragten Angebot), der voraussichtlichen Dauer, sowie Datum und Zeiten.
Fraport behält sich vor, folgende Busmengen bei einem geplanten Ersatzverkehr abzurufen:
Strecke „Z-B" – ca. 2 km – täglich 5-23 Uhr – 5 Gelenkbusse
Strecke „B-E" – ca. 4,4 km – täglich 5-23 Uhr – 3 Solobusse
Der Abruf von Teilmengen bleibt Fraport vorbehalten. Während eines laufenden Ersatzverkehrs kann mit einer Vorlaufzeit von 3 Tagen Mengenanpassungen in einer von der o. g. Menge von 20 % abgerufen werden.
Bei einem geplanten Ersatzverkehr wird der OSS-Shuttle nicht durchgeführt, weshalb die für den OSS-Shuttle vorgesehenen Busse, für einen geplanten Ersatzverkehr eingesetzt werden sollten.
Die detaillierten Flächen können den informatorischen Vergabeunterlagen entnommen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 42
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Alle...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften die nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A", das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) nachgewiesen haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1) bis III.1.3):
Die nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1) bis III.1.3):
Die nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in einem Dokument „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A", das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt. Das Dokument „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A" entspricht in seinem Aufbau und der Bezifferung dem Formular dieser Auftragsbekanntmachung-Sektoren.
Die informatorischen Vergabeunterlagen werden ebenfalls unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten (vgl. VI.3.).
Zur Abgabe der nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Eigenerklärungen können die Formblätter
— „Teilnahmeantrag/Vordruck Eignungsnachweise", – „Verpflichtungserklärung" andere Unternehmen „(Eignungsleihe gem. § 47 SektVO)“ und – „Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung" verwendet werden. Die Formblätter sind Bestandteile des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil B", unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird.
1) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.1) des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A" zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A", das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.2) des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.2) des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A" zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A", das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.3) des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A"...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.3) des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A" zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A", das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A", das unter der Adresse www.vergabe.rib.de...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A", das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3) nachzuweisen.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Bezüglich der geforderten Kautionen und Sicherheiten wird auf die Angebotsaufforderung und die Vergabeunterlagen verwiesen.”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft ist erst auf gesondertes Verlangen des AGs vorzulegen. Zur Abgabe der Eigenerklärungen kann Formblatt „Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung" verwendet werden. Das Formblatt ist Bestandteil des Dokumentes "Ergänzung zur Bekanntmachung Teil B" und wird unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Leistungserbringung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bzw. BOKraft
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-24
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der...”
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B", verwiesen. Die „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B" werden elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen" werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 017-038044 (2020-01-22)