Die Fraport AG beabsichtigt die Restnutzungsdauer von Flugbetriebsflächen (Start- und Landebahnen, Rollbahnen und Vorfeldflächen) zu ermitteln. Gegenstand des Auftrages sind Sachverständigenleistungen im Rahmen von Untersuchungen auf dem Betriebsgelände der Fraport AG.
Gegenstand sind nachfolgende Untersuchungen auf dem Betriebsgelände des Fraport AG:
— Ermittlung der Ebenheit,
— Ermittlung der Griffigkeit,
— Ermittlung der Tragfähigkeit und Bildung homogener Tragfähigkeitsabschnitte,
— Entnahme von Materialproben und Ermittlung der Materialkennwerte,
— Ermittlung von Restnutzungsdauer,
— Ermittlung der Querkraftübertragung,
— Ermittlung der PCN-Werte für Homogenbereiche,
Bedingt durch die flugbetrieblichen Erfordernisse u. Einschränkungen ist es erforderlich, dass alle Arbeiten vor Ort während der Nachtstunden, d. h. in d. Regel zw. 23.00 Uhr u. 5.00 Uhr durchgef
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 1. Quartal 2021
Ausführungsende: ca. 4. Quartal 2025.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-25.
Auftragsbekanntmachung (2020-11-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraport AG
Postanschrift: Gebäude 700, Raum 2124/2136
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Abteilung ZEB-VM
Telefon: +49 69690-25217📞
E-Mail: ausschreibung@fraport.de📧
Fax: +49 69690-60199 📠
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.fraport.de🌏 Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Dokumente URL: www.vergabe.rib.de🌏
Teilnahme-URL: www.vergabe.rib.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“EU-P 0568-20BV1 Gutachterl. Leistung Bestimmung Restnutzungsdauer Flugbetriebsflächen
EU-P 0568-20BV1”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Fraport AG beabsichtigt die Restnutzungsdauer von Flugbetriebsflächen (Start- und Landebahnen, Rollbahnen und Vorfeldflächen) zu ermitteln. Gegenstand...”
Kurze Beschreibung
Die Fraport AG beabsichtigt die Restnutzungsdauer von Flugbetriebsflächen (Start- und Landebahnen, Rollbahnen und Vorfeldflächen) zu ermitteln. Gegenstand des Auftrages sind Sachverständigenleistungen im Rahmen von Untersuchungen auf dem Betriebsgelände der Fraport AG.
Gegenstand sind nachfolgende Untersuchungen auf dem Betriebsgelände des Fraport AG:
— Ermittlung der Ebenheit,
— Ermittlung der Griffigkeit,
— Ermittlung der Tragfähigkeit und Bildung homogener Tragfähigkeitsabschnitte,
— Entnahme von Materialproben und Ermittlung der Materialkennwerte,
— Ermittlung von Restnutzungsdauer,
— Ermittlung der Querkraftübertragung,
— Ermittlung der PCN-Werte für Homogenbereiche,
Bedingt durch die flugbetrieblichen Erfordernisse u. Einschränkungen ist es erforderlich, dass alle Arbeiten vor Ort während der Nachtstunden, d. h. in d. Regel zw. 23.00 Uhr u. 5.00 Uhr durchgef
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 1. Quartal 2021
Ausführungsende: ca. 4. Quartal 2025.
1️⃣
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die jährlich zu untersuchende Verkehrsfläche entspricht ca. 1/5 der gesamten Flugbetriebsfläche des Frankfurter Flughafens.
Gesamtfläche der zu bewerteten...”
Beschreibung der Beschaffung
Die jährlich zu untersuchende Verkehrsfläche entspricht ca. 1/5 der gesamten Flugbetriebsfläche des Frankfurter Flughafens.
Gesamtfläche der zu bewerteten Flächen: ca. 4,75 Mio. m
Davon anteilig:
— Leistungsumfang 2021: 1,1 Mio. m,
— Leistungsumfang 2022: 548 000 m,
— Leistungsumfang 2023: 730 000 m,
— Leistungsumfang 2024: 1,19 Mio. m,
— Leistungsumfang 2025: 1,19 Mio. m.
Der genaue Umfang und die jeweiligen Flächenteile werden zu Jahresbeginn von der Auftraggeberin festgelegt.
Für das unter II.1.4) aufgeführte Leistungsspektrum ist für die Angebotskalkulation der benötigte Zeitaufwand für die jeweiligen Teilleistungen zu ermitteln. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachter Leistung.
Entsprechend Zulagen für die Wochenend- bzw. Nachtarbeiten sind zu berücksichtigen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Beauftragung ist stufenweise vorgesehen (vgl. II.2.4).
Zunächst ist eine Beauftragung des AN mit den aufgeführten Leistungsumfang 2021 der Projektstufen...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Beauftragung ist stufenweise vorgesehen (vgl. II.2.4).
Zunächst ist eine Beauftragung des AN mit den aufgeführten Leistungsumfang 2021 der Projektstufen 1 vorgesehen.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Alle...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften die nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung", welches unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) nachgewiesen haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1 bis III.1.3:
Die nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1 bis III.1.3:
Die nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in dem Dokument „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung", welches unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt.
Die informatorischen Vergabeunterlagen werden ebenfalls unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten (vgl. VI.3.).
Zur Abgabe der nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Eigenerklärungen sollen die Formblätter, welche im „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" enthalten sind, verwendet werden.
1. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB ist gemäß den Ausführungen des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" zu belegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des Dokumentes „Teillnahmeantrag zur Bekanntmachung" zu belegen.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" zu belegen.” Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und der Anlage „Erläuterung zur Bekanntmachung, welches Teil des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und der Anlage „Erläuterung zur Bekanntmachung, welches Teil des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" ist, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) nachzuweisen.
Mehr anzeigen
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Bezüglich der geforderten Kautionen und Sicherheiten wird auf die Angebotsaufforderung und die Vergabeunterlagen verwiesen.”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft ist erst auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Zur Abgabe der Eigenerklärungen soll das Formblatt „Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden. Das Formblatt ist Bestandteil des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" und wird unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Die Erbringung der Dienstleistung ist wie folgt einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Teilnahmeberechtigt sind Architekten, Ingenieure und Beratende...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Die Erbringung der Dienstleistung ist wie folgt einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Teilnahmeberechtigt sind Architekten, Ingenieure und Beratende Ingenieure.
1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder die Berufsbezeichnung Ingenieur oder die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur zu tragen oder wenn sie nach den EU-Richtlinien berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt, Ingenieur oder Beratender Ingenieur tätig zu werden.
2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn die Durchführung der Aufgabe durch einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehend Absatz erfolgt.
3. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Leistungen müssen insbesondere auf der Grundlage
— des Luftverkehrsgesetzes,
— des Luftsicherheitsgesetzes,
— der Hessischen Bauordnung (HBO),
— des...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Leistungen müssen insbesondere auf der Grundlage
— des Luftverkehrsgesetzes,
— des Luftsicherheitsgesetzes,
— der Hessischen Bauordnung (HBO),
— des Bundesimmissionsschutzgesetzes,
— der Fraport Regelwerke,
— der anerkannten Regeln der Technik,
— der sonstigen für die Leistungen der Architekten und Ingenieure maßgeblichen Bestimmungen und amtlichen Vorschriften,
— der technischen Regelwerke für die Errichtung von Flughäfen sowie der einschlägigen Normen, DIN-Vorschriften und den internationalen Regularien gemäß ICAO und EASA erbracht werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-12
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Wichtiger Hinweis:
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und...”
Wichtiger Hinweis:
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen.
Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform
www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2020/S 233-576367 (2020-11-25)
Ergänzende Angaben (2020-11-30) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postort: Frankfurt
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Fraport AG beabsichtigt die Restnutzungsdauer von Flugbetriebsflächen (Start- und Landebahnen, Rollbahnen und Vorfeldflächen) zu ermitteln. Gegenstand...”
Kurze Beschreibung
Die Fraport AG beabsichtigt die Restnutzungsdauer von Flugbetriebsflächen (Start- und Landebahnen, Rollbahnen und Vorfeldflächen) zu ermitteln. Gegenstand des Auftrages sind Sachverständigenleistungen im Rahmen von Untersuchungen auf dem Betriebsgelände der Fraport AG.
Gegenstand sind nachfolgende Untersuchungen auf dem Betriebsgelände des Fraport AG:
— Ermittlung der Ebenheit,
— Ermittlung der Griffigkeit,
— Ermittlung der Tragfähigkeit und Bildung homogener Tragfähigkeitsabschnitte,
— Entnahme von Materialproben und Ermittlung der Materialkennwerte,
— Ermittlung von Restnutzungsdauer,
— Ermittlung der Querkraftübertragung,
— Ermittlung der PCN-Werte für Homogenbereiche.
Bedingt durch die flugbetrieblichen Erfordernisse u. Einschränkungen ist es erforderlich, dass alle Arbeiten vor Ort während der Nachtstunden, d.h. in d. Regel zw. 23.00 Uhr u. 5.00 Uhr durchgef
Weitere Angaben unter II.2.4)
Ausführungsbeginn: ca. 1. Quartal 2021
Ausführungsende: ca. 4. Quartal 2025.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 233-576367
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4)
Ort des zu ändernden Textes: Kurze Beschreibung
Alter Wert
Text:
“Die Fraport AG beabsichtigt die Restnutzungsdauer von Flugbetriebsflächen (Start- und Landebahnen, Rollbahnen und Vorfeldflächen) zu ermitteln. Gegenstand...”
Text
Die Fraport AG beabsichtigt die Restnutzungsdauer von Flugbetriebsflächen (Start- und Landebahnen, Rollbahnen und Vorfeldflächen) zu ermitteln. Gegenstand des Auftrages sind Sachverständigenleistungen im Rahmen von Untersuchungen auf dem Betriebsgelände der Fraport AG.
Gegenstand sind nachfolgende Untersuchungen auf dem Betriebsgelände des Fraport AG:
— Ermittlung der Ebenheit,
— Ermittlung der Griffigkeit,
— Ermittlung der Tragfähigkeit und Bildung homogener Tragfähigkeitsabschnitte,
— Entnahme von Materialproben und Ermittlung der Materialkennwerte,
— Ermittlung von Restnutzungsdauer - Ermittlung der Querkraftübertragung,
— Ermittlung der PCN-Werte für Homogenbereiche.
Bedingt durch die flugbetrieblichen Erfordernisse u. Einschränkungen ist es erforderlich, dass alle Arbeiten vor Ort während der Nachtstunden, d.h. in d. Regel zw. 23.00 Uhr u. 5.00 Uhr durchgef
Weitere Angaben unter II.2.4)
Ausführungsbeginn: ca. 1. Quartal 2021
Ausführungsende: ca. 4. Quartal 2025
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Fraport AG beabsichtigt die Restnutzungsdauer von Flugbetriebsflächen (Start- und Landebahnen, Rollbahnen und Vorfeldflächen) zu ermitteln. Gegenstand...”
Text
Die Fraport AG beabsichtigt die Restnutzungsdauer von Flugbetriebsflächen (Start- und Landebahnen, Rollbahnen und Vorfeldflächen) zu ermitteln. Gegenstand des Auftrages sind Sachverständigenleistungen im Rahmen von Untersuchungen auf dem Betriebsgelände der Fraport AG.
Gegenstand sind nachfolgende Untersuchungen auf dem Betriebsgelände des Fraport AG:
— Ermittlung der Ebenheit,
— Ermittlung der Griffigkeit,
— Ermittlung der Tragfähigkeit und Bildung homogener Tragfähigkeitsabschnitte,
— Entnahme von Materialproben und Ermittlung der Materialkennwerte,
— Ermittlung von Restnutzungsdauer,
— Ermittlung der Querkraftübertragung,
— Ermittlung der PCN-Werte für Homogenbereiche.
Bedingt durch die flugbetrieblichen Erfordernisse u. Einschränkungen ist es erforderlich, dass alle Arbeiten vor Ort während der Nachtstunden, d.h. in d. Regel zw. 23:00 Uhr u. 05:00 Uhr durchgeführt werden. In dieser Zeit werden die für die Untersuchung erforderlichen Teilflächen für den Flughafenbetrieb gesperrt.
Weitere Angaben unter II.2.4)
Ausführungsbeginn: ca. 1. Quartal 2021
Ausführungsende: ca. 4. Quartal 2025.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 237-586564 (2020-11-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Fraport AG beabsichtigt die Restnutzungsdauer von Flugbetriebsflächen (Start- und Landebahnen, Rollbahnen und Vorfeldflächen) zu ermitteln. Gegenstand...”
Kurze Beschreibung
Die Fraport AG beabsichtigt die Restnutzungsdauer von Flugbetriebsflächen (Start- und Landebahnen, Rollbahnen und Vorfeldflächen) zu ermitteln. Gegenstand des Auftrages sind Sachverständigenleistungen im Rahmen von Untersuchungen auf dem Betriebsgelände der Fraport AG.
Gegenstand sind nachfolgende Untersuchungen auf dem Betriebsgelände des Fraport AG:
— Ermittlung der Ebenheit,
— Ermittlung der Griffigkeit,
— Ermittlung der Tragfähigkeit und Bildung homogener Tragfähigkeitsabschnitte,
— Entnahme von Materialproben und Ermittlung der Materialkennwerte,
— Ermittlung von Restnutzungsdauer,
— Ermittlung der Querkraftübertragung,
— Ermittlung der PCN-Werte für Homogenbereiche.
Bedingt durch die flugbetrieblichen Erfordernisse u. Einschränkungen ist es erforderlich, dass alle Arbeiten vor Ort während der Nachtstunden, d. h. in d. Regel zw. 23.00 Uhr u. 5.00 Uhr durch gef
— Weitere Angaben unter II.2.4),
— Ausführungsbeginn: ca. 1. Quartal 2021,
— Ausführungsende: ca. 4. Quartal 2025.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die jährlich zu untersuchende Verkehrsfläche entspricht ca. 1/5 der gesamten Flugbetriebsfläche des Frankfurter Flughafens.
Gesamtfläche der zu bewerteten...”
Beschreibung der Beschaffung
Die jährlich zu untersuchende Verkehrsfläche entspricht ca. 1/5 der gesamten Flugbetriebsfläche des Frankfurter Flughafens.
Gesamtfläche der zu bewerteten Flächen: ca. 4,75 Mio m,
Davon anteilig:
— Leistungsumfang 2021: 1,1 Mio m,
— Leistungsumfang 2022: 548 000 m,
— Leistungsumfang 2023: 730 000 m,
— Leistungsumfang 2024: 1,19 Mio m,
— Leistungsumfang 2025: 1,19 Mio m.
Der genaue Umfang und die jeweiligen Flächenteile werden zu Jahresbeginn von der Auftraggeberin festgelegt.
Für das unter II.1.4) aufgeführte Leistungsspektrum ist für die Angebotskalkulation der benötigte Zeitaufwand für die jeweiligen Teilleistungen zu ermitteln. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachter Leistung.
Entsprechend Zulagen für die Wochenend- bzw. Nachtarbeiten sind zu berücksichtigen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 233-576367
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Gutachterl. Leistung Bestimmung Restnutzungsdauer Flugbetriebsflächen
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Wichtiger Hinweis:
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und...”
Wichtiger Hinweis:
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen.
Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“, verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform
www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 121-321891 (2021-06-21)