Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anlagen zu überprüfen sind mittels der Anlage 06 Ergänzende Eigenerklärungen zu übermitteln. Bieter können aus dem Verfahren ausgeschlossen werden oder rechtlich belangt werden, wenn sie die Angaben in der 06 Ergänzende Eigenerklärungen stark verfälscht oder Informationen zurückgehalten haben oder die Angaben nicht mit zusätzlichen Unterlagen belegt werden können. Neben den Eigenerklärungen werden im Formular insbesondere folgende Angaben gefordert:
Benennung von mindestens 3 Referenzen nicht älter als 3 Jahre, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen, der Gebäudenutzungsarten sowie nach Art des Auftraggebers vergleichbar sind (Benennung eines Ansprechpartners je Referenz mit Kontaktdaten, Kurzbeschreibung des Auftrages mit Art und Umfang, jährlicher Auftragssumme und Dauer der Zusammenarbeit)
— Eigenerklärung Ausbildungsnachweise/Mitarbeiterprofile;
— Angaben zu Beschäftigtenzahlen mit Aufteilung nach Verantwortungs- und Ausbildungshintergrund;
— Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement;
— Erklärung das innerhalb von 6 Kalendertagen nach gesonderter Anforderung des Auftraggebers ein Konzept.
Zur Einführung bzw. Start up Phase der Unterhaltsreinigung eingereicht wird – Erklärung das innerhalb von 6 Kalendertagen nach gesonderter Anforderung des Auftraggebers eine
Beschreibung des während des Auftrages eingesetzten Qualitätsmesssystems eingereicht wird.
— Nachweise zur Qualifikation der Führungskräfte (Zeugnis/Gesellenbrief etc. und Bestätigung der Berufserfahrung durch Unternehmensleitung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft) von der Regionalleitung, Niederlassungsleitung bis zur beabsichtigten Objektleitung mit Angaben zur Ausbildung, Erfahrung und Firmenzugehörigkeit. Einer der Führungskräfte oberhalb der Objektleitung muss mindestens eine Ausbildung zum/zur Gebäudereiniger/-in vorweisen können.
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (max. 6 Monate alt).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Siehe zuvor sowie die Einhaltung der maximalen Richtleistungen für die laufende Unterhaltsreinigung Los 1:
— Raumgruppe A – Büro- und Besprechungsräume: 250 m/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe B – Aufenthalts- und Sozialräume: 200 m/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe C – Lager- und Technikräume: 350 m/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe D – Toiletten: 80 m/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe E – Nassbereiche: 130 m/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe F – Eingangsbereiche: 400 m/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe G – Verkehrsflächen – Flure: 320 m/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe H – Treppen: 180 m/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe I – Aufzüge: 80 m/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe J – Unterrichtsräume: 250 m/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe K – Umkleiden: 200 m/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe L – Sporthallen: 600 m/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe M – Mensa: 300 m/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe N – Reinigungsfläche im Freien: 250 m/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe O – Labore: 150 m/Std./Reinigungskraft.