Die ausgeschriebene Gesamtleistung umfasst die Lieferung und Verteilung von Abfallsäcken. Die zu vergebenden Leistungen werden in einem Los ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
“Die ausgeschriebene Gesamtleistung umfasst die Lieferung und Verteilung von Abfallsäcken. Die zu vergebenden Leistungen werden in einem Los ausgeschrieben.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Säcke und Beutel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Heilbronn, Landkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-03-25 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-27 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 062-148461
ABl. S-Ausgabe: 62
Zusätzliche Informationen
“Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.”
Quelle: OJS 2020/S 062-148461 (2020-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die ausgeschriebene Gesamtleistung umfasst die Lieferung und Verteilung von Abfallsäcken. Die zu vergebenden Leistungen wurden in einem Los ausgeschrieben.”
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive...”
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
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Quelle: OJS 2020/S 108-262596 (2020-06-03)