Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen des Auftrags sollen in mehreren Stufen vergeben werden.
Stufe 1 (Planung):
Leistungen des Auftragnehmers:
— Planung der Anlagentechnik (Ausführungsplanung insbesondere zu Aufbereitungstechnik, Abluftbehandlung, Energietechnik, Elektro- und Steuerungstechnik) einschließlich Erarbeitung der Unterlagen für den gesicherten An- und Abfahrbetrieb, sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen, Verfahrensfließbilder, Versorgung mit elektrischer Energie (inkl. Notstrom), Regel- und Steuerungstechnik, Spezifikationen der Maschinen und Darstellung Stoffströme sowie Massen- und Energiebilanz,
— Erstellung der Werkpläne und Werkstattzeichnungen,
— Abstimmung des zu erstellenden Baustelleneinrichtungsplan mit dem Auftraggeber,
— Erarbeitung der Unterlagen u. a. zu: Arbeitsschutz, Brandschutz, Flucht- und Rettungsplan, Schallschutz (Anlagentechnik),
— Ggf. Tragwerksplanung.
Stufe 2 (Ausführungsphase):
Leistungen des Auftragnehmers sind ergänzend zu den zu erbringenden Liefer- und Montageleistungen u. a. (vgl. ergänzend beiliegende Kurzbeschreibung):
— Abstimmung mit dem vom Auftraggeber beauftragten Planer,
— Abstimmung des Bauablaufplans mit dem Auftraggeber,
— Baustelleneinrichtung für seine Leistungen,
— Projekt-, Bau-, Montage-, und Inbetriebnahmeleistung,
— Bauleitung und Oberbauleitung für die Anlagentechnik, einschl. sicherheitstechnischer Koordination (inkl. Führen des Bautagebuchs),
— Brandschutz- und Arbeitsschutzmaßnahmen während der Bauausführung,
— Sicherstellung technischer Abnahmen und Mitwirkung bei behördlichen Abnahmen,
— Abschluss einer Montageversicherung,
— Dokumentation.
Vorgesehene Leistungen des Auftraggebers:
— Abstimmung mit den regionalen Ver- und Entsorgungsunternehmen (gemeinsam mit dem AN),
— Übernahme der Anschlusskosten (z. B. Strom und Wasser),
— Abschluss einer Bauleistungsversicherung.
Bauleistung:
Der Auftragnehmer ist alleinverantwortlich für die Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Anlagentechnik (inkl. Probetrieb und Schulung des Betriebspersonals des Auftraggebers) bis zu Abnahme der Leistung nach erfolgreichem Probebetrieb und Dokumentation.
Stufe 3: Wartung der Anlage:
Nach Abnahme der Bauleistung übernimmt der Auftragnehmer zudem für einen noch festzulegenden Zeitraum die Fachwartungsleistungen der Anlagentechnik (ggf. inkl. Vorhaltung Rufbereitschaft und Störungsdienst).