Mobile Schadstoffsammlung in Städten und Gemeinden des Rhein-Kreis Neuss, inkl. Zwischenlagerung und Entsorgung der erfassten schadstoffhaltigen Abfälle.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“EU-weite Ausschreibung der Sammlung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen für den Rhein-Kreis Neuss”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Mobile Schadstoffsammlung in Städten und Gemeinden des Rhein-Kreis Neuss, inkl. Zwischenlagerung und Entsorgung der erfassten schadstoffhaltigen Abfälle.”
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen folgende Einzelleistungen:
— Mobile Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushalten in den Städten Dormagen, Jüchen, Grevenbroich, Kaarst, Meerbusch und Neuss sowie in der Gemeinde Rommerskirchen an vom Auftraggeber vorgegebenen Standorten und Wochentagen sowie zu vom Auftraggeber vorgegebenen Standzeiten und zu dem vom Auftraggeber vorgegebenen Sammelrhythmus.
— Transport der erfassten schadstoffhaltigen Abfälle (inkl. Leuchtstoffröhren) zu dem vom Bieter im Angebot zu benennenden Zwischenlager.
— Entsorgung der erfassten schadstoffhaltigen Abfälle (inkl. Zwischenlagerung und Transportlogistik).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis 31.12.2024), falls er nicht vom Auftraggeber bis spätestens zum 31.12.2022 gekündigt wird...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis 31.12.2024), falls er nicht vom Auftraggeber bis spätestens zum 31.12.2022 gekündigt wird (Verlängerungsoption). Danach verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr sofern der Vertrag nicht von einem der beiden Vertragspartner spätestens 12 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Vgl. Ziffer II.2.7).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
“— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2017 bis 2019 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf...”
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2017 bis 2019 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor.
Im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung der mobilen Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen.” Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung der mobilen Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen für mindestens einen öffentlichen...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung der mobilen Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen für mindestens einen öffentlichen Auftraggeber. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre in den Jahren 2017 bis 2019 mit Angabe der/des Auftraggeber/-s und des jeweiligen Beauftragungszeitraumes vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-20
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-20
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
“Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die...”
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport (in Textform) einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2 – 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Rhein-Kreis Neuss – Der Landrat – Zentrales Vergabemanagement
Postanschrift: Auf der Schanze 4
Postort: Grevenbroich
Postleitzahl: 41515
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2181601-1133📞
E-Mail: submissionsstelle@rhein-kreis-neuss.de📧
Fax: +49 2181601-81133 📠
URL: http://www.rhein-kreis-neuss.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 185-446756 (2020-09-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1510206.18 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen folgende Einzelleistungen:
— Mobile Sammlung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen folgende Einzelleistungen:
— Mobile Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushalten in den Städten Dormagen, Jüchen, Grevenbroich, Kaarst, Meerbusch und Neuss sowie in der Gemeinde Rommerskirchen an vom Auftraggeber vorgegebenen Standorten und Wochentagen sowie zu vom Auftraggeber vorgegebenen Standzeiten und zu dem vom Auftraggeber vorgegebenen Sammelrhythmus,
— Transport der erfassten schadstoffhaltigen Abfälle (inkl. Leuchtstoffröhren) zu dem vom Bieter im Angebot zu benennenden Zwischenlager,
— Entsorgung der erfassten schadstoffhaltigen Abfälle (inkl. Zwischenlagerung und Transportlogistik).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 185-446756
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“EU-weite Ausschreibung der Sammlung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen für den Rhein-Kreis Neuss”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EGN Entsorgungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Greefsallee 1-5
Postort: Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Viersen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1510206.18 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 237-585131 (2020-11-30)