Die Bieter sind verpflichtet, den vorgesehenen Anlagenstandort vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Soweit ein Bieter den Besichtigungstermin nicht wahrnimmt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots von der Angebotsbewertung. Näheres dazu ist in den Vergabeunterlagen geregelt.