Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in 6 Losen vergeben:
— Los 1: Übernahme und Verwertung von Altpapier für die EBK;
— Los 2: Übernahme und Verwertung von Altpapier für den MZV;
— Los 3: Stellung einer Umschlaganlage für PPK-Mengen aus der Stadt Singen und den 17 Gemeinden;
— Los 4: Übernahme und Verwertung von Altpapier für die 17 Gemeinden und die Stadt Singen;
— Los 5: Übernahme und Verwertung von Altholz;
— Los 6: Übernahme und Verwertung von Altmetall.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Konstanz, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Postanschrift: Benediktinerplatz 1
Postleitzahl: 78467
Postort: Konstanz
Kontakt
Internetadresse: http://www.lrakn.de🌏
E-Mail: gebhard.schulz@lrakn.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E47731735🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E47731735🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-08-26 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-31 📅
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2025-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 168-407388
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
“Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.”
Quelle: OJS 2020/S 168-407388 (2020-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die ausgeschriebene Gesamtleistung wurde in 6 Losen vergeben:”
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) (Lose 1 bis 6) jeweils gemachten Angaben handelt es...”
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) (Lose 1 bis 6) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
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Quelle: OJS 2021/S 007-011801 (2021-01-07)