Beschreibung der Beschaffung
Behältergestellung für die Restabfall- und Bioabfallsammlung:
— Behältergestellung für jede der beiden Abfallfraktionen durch den Auftragnehmer (Miete),
— Durchführung des Behälteränderungsdienstes (innerhalb von 10 Werktagen) und der Behälterbestandspflege,
— Gestellung von Restmüllsäcken und kompostierbaren Jutesäcken durch den Auftragnehmer.
Hinweis: Die Altpapierbehälter befinden sich zum Leistungsbeginn im Eigentum der Stadt Wesseling und sind somit nicht vom Auftragnehmer zu stellen.
Sammlung und Transport von Restabfall:
— Leerung der 80-l-, 120-l-, 240-l- und 1.100-l-Restabfallbehälter im 14-täglichen Rhythmus oder Leerung der 240-l- und 1.100-l-Restabfallbehälter im wöchentlichen Rhythmus (jeweils inkl. Abfuhr der satzungsgemäß bereitgestellten 60-l-Restmüllsäcke),
— die Restabfälle sind zur vorgegebenen Anlieferstelle des Rhein-Erft-Kreises zu transportieren.
Sammlung und Transport von Bioabfall:
— Leerung der 80-l-, 120-l- und 240-l-Bioabfallbehälter im 14-täglichen Rhythmus. Im Zeitraum Mai – September erfolgt eine wöchentliche Leerung (zusätzliche „Sommerleerungen“),
— die Bioabfälle sind zur vorgegebenen Anlieferstelle des Rhein-Erft-Kreises zu transportieren.
Sammlung und Transport von Altpapier:
— Leerung der 120-l-, 240-l- und 1.100-l-Altpapierbehälter im 14-täglichen Rhythmus (ohne Abfuhr von zusätzlich beigestellten Altpapierbündeln, jedoch inkl. einzelner leerer Großkartonagen – als Beistellungen),
— Transport zur vom Auftragnehmer zu benennenden Umschlaganlage (inkl. Umschlag),
— Optional beauftragbare Leistung: Führen der Mengenstromnachweise gemäß den Vorgaben des VerpackG.
Sammlung und Transport von Sperrgut:
— Sperrgutabfuhr im zweiwöchentlichen Rhythmus je Abfuhrgebiet (max. 3 cbm je Abfuhr im Holsystem) auf Anforderung der Haushalte beim Auftragnehmer,
— das Sperrgut ist zur vorgegebenen Anlieferstelle des Rhein-Erft-Kreises zu transportieren.
Sammlung und Transport von Elektrogroßgeräten:
— Geräteabfuhr („Holsystem“) im zweimonatlichen Rhythmus (aber je 2 Bezirke pro Monat) je Abfuhrgebiet auf Anforderung der Haushalte (6 Abfuhren/Jahr),
— die Elektrogroßgeräte sind zur vom Auftraggeber vorgegebenen Übergabestelle zu transportieren und -nach den Vorgaben des Elektrogesetzes – abzuladen.
Sammlung von Grünschnitt und Weihnachtsbäumen:
— Grünschnittabfuhr an 6 festen Terminen im Januar, März, April, Oktober und November je Abfuhrgebiet (max. 3 cbm je Abfuhr im Holsystem, gebündelt oder in kompostierbaren Jutesäcken) auf Anforderung der Haushalte,
— Abfuhr von Weihnachtsbäumen („Holsystem“) an 2 festen Januarterminen je Abfuhrgebiet (ohne gesonderte Anforderung),
— Grünschnitt und Weihnachtsbäume sind direkt zu der vorgegebenen Anlieferstelle des Rhein-Erft-Kreises zu transportieren.