Gegenstand der Gesamtbaumaßnahme ist die Sanierung des Berufskollegs Hattingen. Vorliegend werden in diesem Zusammenhang die Landschaftsbauarbeiten vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Gesamtbaumaßnahme ist die Sanierung des Berufskollegs Hattingen. Vorliegend werden in diesem Zusammenhang die Landschaftsbauarbeiten vergeben.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Schulgebäude📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ennepe-Ruhr-Kreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-02-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-24 📅
Datum des Beginns: 2020-06-19 📅
Datum des Endes: 2020-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 038-089063
ABl. S-Ausgabe: 38
Zusätzliche Informationen
“Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 14 EU VOB/A keine Bieter zugelassen.”
Quelle: OJS 2020/S 038-089063 (2020-02-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Gesamtbaumaßnahme ist die Sanierung des Berufskollegs Hattingen. Es wurden in diesem Zusammenhang die Landschaftsbauarbeiten vergeben.”
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive...”
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
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Quelle: OJS 2020/S 096-228611 (2020-05-14)