Die AWA Entsorgung GmbH beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen zur Errichtung eines Wertstoffhofes (inkl. weiterer abfallwirtschaftlicher Anlagen) auf dem Entsorgungszentrum Warden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
“Die AWA Entsorgung GmbH beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen zur Errichtung eines Wertstoffhofes (inkl. weiterer abfallwirtschaftlicher Anlagen)...”
Kurze Beschreibung
Die AWA Entsorgung GmbH beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen zur Errichtung eines Wertstoffhofes (inkl. weiterer abfallwirtschaftlicher Anlagen) auf dem Entsorgungszentrum Warden.
“1) Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im...”
1) Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben;
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Quelle: OJS 2020/S 022-048839 (2020-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Vergabe von Planungsleistungen zur Errichtung eines Wertstoffhofes (inkl. weiterer abfallwirtschaftlicher Anlagen) auf dem Entsorgungszentrum Warden.”
Total value of the procurement: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive...”
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
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Quelle: OJS 2020/S 128-314086 (2020-07-02)