Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie eingeführt. Ihre umweltpolitische Vorgabe ist u. a. das Erreichen eines guten chemischen Zustands für das Grundwasser bis 2027. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt über die Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (letztmalige Änderung am 4. Mai 2017). Darin sind bundesweit die Anforderungen für die Überwachung und Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers geregelt.
Zur Erfüllung der Pflichten nach EU-WRRL zur Ermittlung und Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands sind regelmäßige Grundwasseruntersuchungen erforderlich. Das sogenannte „Operative Monitoring“ (OpM) umfasst hierbei die Grundwasserprobennahme und Analytik in Grundwasserkörpern, die sich nach EU-WRRL derzeit in einem schlechten chemischen Zustand befinden. Zusätzlich werden vom LFU Brandenburg in einem flächenhaften, verdichtenden Monitoring die hydrochemischen Verhältnisse der oberflächennahen Grundwasserleiter, insbesondere im Hinblick auf die Nährstoffkonzentrationen im Grundwasser untersucht.
Ergänzende Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“EU-WRRL – Operatives Monitoring, Probenname an Grundwassermessstellen und Brunnen sowie Analytik ausgewählter Parameter
VB-20-251”
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie eingeführt. Ihre umweltpolitische Vorgabe ist u. a. das Erreichen eines guten chemischen Zustands...”
Kurze Beschreibung
Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie eingeführt. Ihre umweltpolitische Vorgabe ist u. a. das Erreichen eines guten chemischen Zustands für das Grundwasser bis 2027. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt über die Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (letztmalige Änderung am 4. Mai 2017). Darin sind bundesweit die Anforderungen für die Überwachung und Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers geregelt.
Zur Erfüllung der Pflichten nach EU-WRRL zur Ermittlung und Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands sind regelmäßige Grundwasseruntersuchungen erforderlich. Das sogenannte „Operative Monitoring“ (OpM) umfasst hierbei die Grundwasserprobennahme und Analytik in Grundwasserkörpern, die sich nach EU-WRRL derzeit in einem schlechten chemischen Zustand befinden. Zusätzlich werden vom LFU Brandenburg in einem flächenhaften, verdichtenden Monitoring die hydrochemischen Verhältnisse der oberflächennahen Grundwasserleiter, insbesondere im Hinblick auf die Nährstoffkonzentrationen im Grundwasser untersucht.
Ergänzende Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Land Brandenburg Es sind insgesamt 214 Grundwassermessstellen zu beproben und die Wasserproben auf ausgewählte Inhaltsstoffe zu analysieren.
Das Projekt ist entsprechend der geografischen Lage der Grundwassermessstellen und Brunnen in 2 Lose aufgeteilt (Siehe unten).
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Beschreibung der Beschaffung:
“Es handelt sich vorliegend um ein Gebietslos, weshalb es keine abweichenden Angaben zur allgemeinen Beschaffungsbeschreibung gibt.
Ergänzende Hinweise...”
Beschreibung der Beschaffung
Es handelt sich vorliegend um ein Gebietslos, weshalb es keine abweichenden Angaben zur allgemeinen Beschaffungsbeschreibung gibt.
Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einhaltung der Bestimmungsgrenzen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einhaltung Zeitplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 20
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern (ELER/GAK-GewSan)” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Hinweise zu den Zuschlagskriterien
1. Angebotspreis (40 %):
— Maximalpunktzahl: 5 Pkt.;
— Maximalpunktzahl nach Wichtung: 2 Pkt..
Vorlage einer ausgefüllten...”
Zusätzliche Informationen
Hinweise zu den Zuschlagskriterien
1. Angebotspreis (40 %):
— Maximalpunktzahl: 5 Pkt.;
— Maximalpunktzahl nach Wichtung: 2 Pkt..
Vorlage einer ausgefüllten Kostenkalkulation entsprechend Anlage 3 für jede Leistungsposition als Einzelpreis und als Gesamtpreis. Zur Ermittlung der Bruttokosten (Gesamtsumme) wird zu den Nettokosten (Zwischensumme) der Betrag von 19 % Mehrwertsteuer hinzu addiert.
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi -Pmin)/Pmin * Pp).
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
1 Zusatzpunkt (nach Wichtung 0,4 Pkt) wird vergeben, wenn die Bestimmung von >50 % der 14 optionalen Parameter (PSM) möglich ist.
2. Einhaltung der Bestimmungsgrenzen (40 %):
— Maximalpunktzahl: 5 Pkt.;
— Maximalpunktzahl nach Wichtung: 2 Pkt..
Angabe, dass die vom LfU in Anlage 3 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen und Methoden von allen aufgeführten chemischen Parametern und Verfahren/Normen in Anlage 3 eingehalten werden. Abweichende Bestimmungsgrenzen und Methodiken sind in Anlage 3 zu kennzeichnen (Spalte „H“ abweichende Bestimmungsgrenze/n). Änderungen in den Bestimmungsmethoden sind in der jeweiligen Zeile zu den Parametern zu ändern/ zu ergänzen.
— 5 Punkte bei Einhaltung aller vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
— 4 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 25 %;
— 3 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 50 %;
— 2 Punkte Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 75 %;
— 1 Punkt bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 100 %;
— 0 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um mehr als 100 %.
3. Einhaltung Zeitplan (20 %):
— Maximalpunktzahl: 5 Pkt.;
— Maximalpunktzahl nach Wichtung: 1 Pkt..
Zeitplan für die Durchführung der Probennahmen (Anlage 7, 2.) und Übergabe der Probenahmeprotokolle (Anlage 2) sowie der Vor- Ort- Parameter und Analyseergebnisse in Form zweier Tabellen (Anlagen 5 und 6) jeweils in digitaler Form zum Ende einer abgeschlossenen Kampagne. Mit dem Angebot müssen alle in der Anlage 7 geforderten Unterschriften vorhanden sein.
— 5 Punkte bei Einhaltung des Zeitplans;
— 4 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um 2 Wochen;
— 3 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um 4 Wochen;
— 2 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um 6 Wochen;
— 1 Punkt bei Überschreitung des Zeitplans um 8 Wochen;
— 0 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um mehr als 10 Wochen.
4. Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix – Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Land Brandenburg Südteil (116 Grundwassermessstellen)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Hinweise zu den Zuschlagskriterien:
1. Angebotspreis (40 %):
— Maximalpunktzahl: 5 Pkt.;
— Maximalpunktzahl nach Wichtung: 2 Pkt..
Vorlage einer...”
Zusätzliche Informationen
Hinweise zu den Zuschlagskriterien:
1. Angebotspreis (40 %):
— Maximalpunktzahl: 5 Pkt.;
— Maximalpunktzahl nach Wichtung: 2 Pkt..
Vorlage einer ausgefüllten Kostenkalkulation entsprechend Anlage 3 für jede Leistungsposition als Einzelpreis und als Gesamtpreis. Zur Ermittlung der Bruttokosten (Gesamtsumme) wird zu den Nettokosten (Zwischensumme) der Betrag von 19 % Mehrwertsteuer hinzu addiert.
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp – (Pi -Pmin)/Pmin * Pp).
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
1 Zusatzpunkt (nach Wichtung 0,4 Pkt) wird vergeben, wenn die Bestimmung von >50 % der 14 optionalen Parameter (PSM) möglich ist.
2. Einhaltung der Bestimmungsgrenzen (40 %):
— Maximalpunktzahl: 5 Pkt.;
— Maximalpunktzahl nach Wichtung: 2 Pkt..
Angabe, dass die vom LfU in Anlage 3 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen und Methoden von allen aufgeführten chemischen Parametern und Verfahren/Normen in Anlage 3 eingehalten werden. Abweichende Bestimmungsgrenzen und Methodiken sind in Anlage 3 zu kennzeichnen (Spalte „H“ abweichende Bestimmungsgrenze/n). Änderungen in den Bestimmungsmethoden sind in der jeweiligen Zeile zu den Parametern zu ändern/ zu ergänzen.
— 5 Punkte bei Einhaltung aller vorgegebenen Bestimmungsgrenzen;
— 4 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 25 %;
— 3 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 50 %;
— 2 Punkte Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 75 %;
— 1 Punkt bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 100 %;
— 0 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um mehr als 100 %.
3. Einhaltung Zeitplan (20 %):
— Maximalpunktzahl: 5 Pkt.;
— Maximalpunktzahl nach Wichtung: 1 Pkt..
Zeitplan für die Durchführung der Probennahmen (Anlage 7, 2.) und Übergabe der Probenahmeprotokolle (Anlage 2) sowie der Vor- Ort- Parameter und Analyseergebnisse in Form zweier Tabellen (Anlagen 5 und 6) jeweils in digitaler Form zum Ende einer abgeschlossenen Kampagne. Mit dem Angebot müssen alle in der Anlage 7 geforderten Unterschriften vorhanden sein.
— 5 Punkte bei Einhaltung des Zeitplans;
— 4 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um 2 Wochen;
— 3 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um 4 Wochen;
— 2 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um 6 Wochen;
— 1 Punkt bei Überschreitung des Zeitplans um 8 Wochen;
— 0 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um mehr als 10 Wochen.
4. Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix – Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Eignungskriterium: Nachweis zur Einhaltung der Vorgaben für die Grundwasser-Probennahme (hydraulisches Kriterium, Beschaffenheitskriterium) in Form von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eignungskriterium: Nachweis zur Einhaltung der Vorgaben für die Grundwasser-Probennahme (hydraulisches Kriterium, Beschaffenheitskriterium) in Form von mind. 2 aktuelle Probennahmeprotokollen aus den letzten 3 Jahren
Der Nachweis ist zu erbringen durch: Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten Probennahmeprotokolle.
2. Eignungskriterium: Nachweis zu durchgeführten Grundwasser-Probennahmen und Wasseranalysen durch Vorlage von mind. 2 Referenzen aus den letzten 3 Jahren
Der Nachweis ist zu erbringen durch: Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten Grundwasser-Probennahmen und Wasseranalysen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-27
11:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-25 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-27
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Landesamt für Umwelt (LfU), Seeburger Chaussee 2, Haus 2, Raum 2.13, 14476 Potsdam – OT Groß Glienicke.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote erfolgt im Vier-Augen-Prinzip durch 2 Vertreter der Zentralen Vergabestelle des Landesamtes für Umwelt.
Bieter sind gem. § 55 II 2...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote erfolgt im Vier-Augen-Prinzip durch 2 Vertreter der Zentralen Vergabestelle des Landesamtes für Umwelt.
Bieter sind gem. § 55 II 2 VgV nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Wichtige Hinweise –bitte beachten:
1. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht...”
Wichtige Hinweise –bitte beachten:
1. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
3. Für etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4DWHD
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7248 📠
URL: www.mluk.brandenburg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160GWBbeachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160GWBbeachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs.3S.1 Nr. 1-4 GWB hin.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7248 📠
URL: www.mluk.brandenburg.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 118-286890 (2020-06-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“EU-WRRL — Operatives Monitoring, Probenname an Grundwassermessstellen und Brunnen sowie Analytik ausgewählter Parameter
VB-20-251”
Kurze Beschreibung:
“Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie eingeführt. Ihre umweltpolitische Vorgabe ist u. a. das Erreichen eines guten chemischen Zustands...”
Kurze Beschreibung
Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie eingeführt. Ihre umweltpolitische Vorgabe ist u. a. das Erreichen eines guten chemischen Zustands für das Grundwasser bis 2027. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt über die Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (letztmalige Änderung am 4. Mai 2017). Darin sind bundesweit die Anforderungen für die Überwachung und Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers geregelt.
Zur Erfüllung der Pflichten nach EU-WRRL zur Ermittlung und Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands sind regelmäßige Grundwasseruntersuchungen erforderlich. Das sogenannte „Operative Monitoring" (OpM) umfasst hierbei die Grundwasserprobennahme und Analytik in Grundwasserkörpern, die sich nach EU-WRRL derzeit in einem schlechten chemischen Zustand befinden. Zusätzlich werden vom LFU Brandenburg in einem flächenhaften, verdichtenden Monitoring die hydrochemischen Verhältnisse der oberflächennahen Grundwasserleiter, insbesondere im Hinblick auf die Nährstoffkonzentrationen im Grundwasser untersucht.
Ergänzende Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 232 000 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern (ELER/GAK-GewSan).” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Hinweise zu den Zuschlagskriterien
1. Angebotspreis (40 %):
— Maximalpunktzahl: 5 Pkt;
— Maximalpunktzahl nach Wichtung: 2 Pkt.
Vorlage einer ausgefüllten...”
Zusätzliche Informationen
Hinweise zu den Zuschlagskriterien
1. Angebotspreis (40 %):
— Maximalpunktzahl: 5 Pkt;
— Maximalpunktzahl nach Wichtung: 2 Pkt.
Vorlage einer ausgefüllten Kostenkalkulation entsprechend Anlage 3 für jede Leistungsposition als Einzelpreis und als Gesamtpreis. Zur Ermittlung der Bruttokosten (Gesamtsumme) wird zu den Nettokosten (Zwischensumme) der Betrag von 19 % Mehrwertsteuer hinzu addiert.
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp — (Pi-Pmin)/Pmin * Pp).
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
1 Zusatzpunkt (nach Wichtung 0,4 Pkt) wird vergeben, wenn die Bestimmung von >50 % der 14 optionalen Parameter (PSM) möglich ist.
2. Einhaltung der Bestimmungsgrenzen (40 %)
— Maximalpunktzahl: 5 Pkt;
— Maximalpunktzahl nach Wichtung: 2 Pkt.
Angabe, dass die vom LfU in Anlage 3 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen und Methoden von allen aufgeführten chemischen Parametern und Verfahren/Normen in Anlage 3 eingehalten werden. Abweichende Bestimmungsgrenzen und Methodiken sind in Anlage 3 zu kennzeichnen (Spalte „H" abweichende Bestimmungsgrenze/n). Änderungen in den Bestimmungsmethoden sind in der jeweiligen Zeile zu den Parametern zu ändern/zu ergänzen.
— 5 Punkte bei Einhaltung aller vorgegebenen Bestimmungsgrenzen;
— 4 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 25 %;
— 3 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 50 %;
— 2 Punkte Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 75 %;
— 1 Punkt bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 100 %;
— 0 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um mehr als 100 %.
3. Einhaltung Zeitplan (20 %)
Maximalpunktzahl: 5 Pkt
Maximalpunktzahl nach Wichtung: 1 Pkt
Zeitplan für die Durchführung der Probennahmen (Anlage 7, 2.) und Übergabe der Probenahmeprotokolle (Anlage 2) sowie der Vor- Ort- Parameter und Analyseergebnisse in Form zweier Tabellen (Anlagen 5 und 6) jeweils in digitaler Form zum Ende einer abgeschlossenen Kampagne. Mit dem Angebot müssen alle in der Anlage 7 geforderten Unterschriften vorhanden sein.
— 5 Punkte bei Einhaltung des Zeitplans;
— 4 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um 2 Wochen;
— 3 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um 4 Wochen;
— 2 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um 6 Wochen;
— 1 Punkt bei Überschreitung des Zeitplans um 8 Wochen;
— 0 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um mehr als 10 Wochen.
4. Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix — Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Hinweise zu den Zuschlagskriterien
1. Angebotspreis (40 %):
— Maximalpunktzahl: 5 Pkt;
— Maximalpunktzahl nach Wichtung: 2 Pkt.
Vorlage einer ausgefüllten...”
Zusätzliche Informationen
Hinweise zu den Zuschlagskriterien
1. Angebotspreis (40 %):
— Maximalpunktzahl: 5 Pkt;
— Maximalpunktzahl nach Wichtung: 2 Pkt.
Vorlage einer ausgefüllten Kostenkalkulation entsprechend Anlage 3 für jede Leistungsposition als Einzelpreis und als Gesamtpreis. Zur Ermittlung der Bruttokosten (Gesamtsumme) wird zu den Nettokosten (Zwischensumme) der Betrag von 19 % Mehrwertsteuer hinzu addiert.
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp — (Pi -Pmin)/Pmin * Pp).
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
1 Zusatzpunkt (nach Wichtung 0,4 Pkt) wird vergeben, wenn die Bestimmung von >50 % der 14 optionalen Parameter (PSM) möglich ist.
2. Einhaltung der Bestimmungsgrenzen (40 %):
— Maximalpunktzahl: 5 Pkt;
— Maximalpunktzahl nach Wichtung: 2 Pkt.
Angabe, dass die vom LfU in Anlage 3 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen und Methoden von allen aufgeführten chemischen Parametern und Verfahren/Normen in Anlage 3 eingehalten werden. Abweichende Bestimmungsgrenzen und Methodiken sind in Anlage 3 zu kennzeichnen (Spalte „H" abweichende Bestimmungsgrenze/n). Änderungen in den Bestimmungsmethoden sind in der jeweiligen Zeile zu den Parametern zu ändern/zu ergänzen.
— 5 Punkte bei Einhaltung aller vorgegebenen Bestimmungsgrenzen;
— 4 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 25 %;
— 3 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 50 %;
— 2 Punkte Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 75 %;
— 1 Punkt bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 100 %;
— 0 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um mehr als 100 %.
3. Einhaltung Zeitplan (20 %)
— Maximalpunktzahl: 5 Pkt;
— Maximalpunktzahl nach Wichtung: 1 Pkt.
Zeitplan für die Durchführung der Probennahmen (Anlage 7, 2.) und Übergabe der Probenahmeprotokolle (Anlage 2) sowie der Vor- Ort- Parameter und Analyseergebnisse in Form zweier Tabellen (Anlagen 5 und 6) jeweils in digitaler Form zum Ende einer abgeschlossenen Kampagne. Mit dem Angebot müssen alle in der Anlage 7 geforderten Unterschriften vorhanden sein.
— 5 Punkte bei Einhaltung des Zeitplans;
— 4 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um 2 Wochen;
— 3 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um 4 Wochen;
— 2 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um 6 Wochen;
— 1 Punkt bei Überschreitung des Zeitplans um 8 Wochen;
— 0 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um mehr als 10 Wochen.
4. Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix — Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 118-286890
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1 und 2
Titel:
“EU-WRRL — Operatives Monitoring, Probenname an Grundwassermessstellen und Brunnen sowie Analytik ausgewählter Parameter (Nordteil und Südteil)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GLU mbH
Postort: Hoppegarten
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Märkisch-Oderland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 232 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 226 719 💰
“Wichtige Hinweise —Bitte beachten:
1. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht...”
Wichtige Hinweise —Bitte beachten:
1. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
3. Für etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RYVQ
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs.3S.1 Nr. 1-4 GWB hin.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 182-439532 (2020-09-15)