Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie eingeführt. Ihre umweltpolitische Vorgabe ist u. a. das Erreichen eines guten chemischen Zustands für das Grundwasser bis 2027. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt über die Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (letztmalige Änderung am 4. Mai 2017). Darin sind bundesweit die Anforderungen für die Überwachung und Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers geregelt. Zur Erfüllung der Pflichten nach EU-WRRL zur Ermittlung und Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands sind regelmäßige Grundwasseruntersuchungen erforderlich. Das sogenannte „Operative Monitoring“ (OpM) umfasst hierbei die Grundwasserprobennahme und Analytik in Grundwasserkörpern, die sich nach EU-WRRL derzeit in einem schlechten chemischen Zustand befinden. Zusätzlich werden vom LFU Brandenburg in einem flächenhaften, verdichtenden Monitoring die hydrochemischen Verhältnisse der oberflächennahen Grundwasserleiter, insbesondere im Hinblick auf die Nährstoffkonzentrationen im Grundwasser untersucht. Ergänzende Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Referenznummer: VB-20-251
Kurze Beschreibung:
Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie eingeführt. Ihre umweltpolitische Vorgabe ist u. a. das Erreichen eines guten chemischen Zustands für das Grundwasser bis 2027. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt über die Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (letztmalige Änderung am 4. Mai 2017). Darin sind bundesweit die Anforderungen für die Überwachung und Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers geregelt.
Zur Erfüllung der Pflichten nach EU-WRRL zur Ermittlung und Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands sind regelmäßige Grundwasseruntersuchungen erforderlich. Das sogenannte „Operative Monitoring“ (OpM) umfasst hierbei die Grundwasserprobennahme und Analytik in Grundwasserkörpern, die sich nach EU-WRRL derzeit in einem schlechten chemischen Zustand befinden. Zusätzlich werden vom LFU Brandenburg in einem flächenhaften, verdichtenden Monitoring die hydrochemischen Verhältnisse der oberflächennahen Grundwasserleiter, insbesondere im Hinblick auf die Nährstoffkonzentrationen im Grundwasser untersucht.
Ergänzende Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie eingeführt. Ihre umweltpolitische Vorgabe ist u. a. das Erreichen eines guten chemischen Zustands für das Grundwasser bis 2027. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt über die Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (letztmalige Änderung am 4. Mai 2017). Darin sind bundesweit die Anforderungen für die Überwachung und Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers geregelt.
Zur Erfüllung der Pflichten nach EU-WRRL zur Ermittlung und Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands sind regelmäßige Grundwasseruntersuchungen erforderlich. Das sogenannte „Operative Monitoring“ (OpM) umfasst hierbei die Grundwasserprobennahme und Analytik in Grundwasserkörpern, die sich nach EU-WRRL derzeit in einem schlechten chemischen Zustand befinden. Zusätzlich werden vom LFU Brandenburg in einem flächenhaften, verdichtenden Monitoring die hydrochemischen Verhältnisse der oberflächennahen Grundwasserleiter, insbesondere im Hinblick auf die Nährstoffkonzentrationen im Grundwasser untersucht.
Ergänzende Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Hinweise zu den Zuschlagskriterien
1. Angebotspreis (40 %):
— Maximalpunktzahl: 5 Pkt.;
— Maximalpunktzahl nach Wichtung: 2 Pkt..
Vorlage einer ausgefüllten Kostenkalkulation entsprechend Anlage 3 für jede Leistungsposition als Einzelpreis und als Gesamtpreis. Zur Ermittlung der Bruttokosten (Gesamtsumme) wird zu den Nettokosten (Zwischensumme) der Betrag von 19 % Mehrwertsteuer hinzu addiert.
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi -Pmin)/Pmin * Pp).
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
1 Zusatzpunkt (nach Wichtung 0,4 Pkt) wird vergeben, wenn die Bestimmung von >50 % der 14 optionalen Parameter (PSM) möglich ist.
2. Einhaltung der Bestimmungsgrenzen (40 %):
— Maximalpunktzahl: 5 Pkt.;
— Maximalpunktzahl nach Wichtung: 2 Pkt..
Angabe, dass die vom LfU in Anlage 3 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen und Methoden von allen aufgeführten chemischen Parametern und Verfahren/Normen in Anlage 3 eingehalten werden. Abweichende Bestimmungsgrenzen und Methodiken sind in Anlage 3 zu kennzeichnen (Spalte „H“ abweichende Bestimmungsgrenze/n). Änderungen in den Bestimmungsmethoden sind in der jeweiligen Zeile zu den Parametern zu ändern/ zu ergänzen.
— 5 Punkte bei Einhaltung aller vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
— 4 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 25 %;
— 3 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 50 %;
— 2 Punkte Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 75 %;
— 1 Punkt bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 100 %;
— 0 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um mehr als 100 %.
3. Einhaltung Zeitplan (20 %):
— Maximalpunktzahl: 5 Pkt.;
— Maximalpunktzahl nach Wichtung: 1 Pkt..
Zeitplan für die Durchführung der Probennahmen (Anlage 7, 2.) und Übergabe der Probenahmeprotokolle (Anlage 2) sowie der Vor- Ort- Parameter und Analyseergebnisse in Form zweier Tabellen (Anlagen 5 und 6) jeweils in digitaler Form zum Ende einer abgeschlossenen Kampagne. Mit dem Angebot müssen alle in der Anlage 7 geforderten Unterschriften vorhanden sein.
— 5 Punkte bei Einhaltung des Zeitplans;
— 4 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um 2 Wochen;
— 3 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um 4 Wochen;
— 2 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um 6 Wochen;
— 1 Punkt bei Überschreitung des Zeitplans um 8 Wochen;
— 0 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um mehr als 10 Wochen.
4. Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix – Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Vorlage einer ausgefüllten Kostenkalkulation entsprechend Anlage 3 für jede Leistungsposition als Einzelpreis und als Gesamtpreis. Zur Ermittlung der Bruttokosten (Gesamtsumme) wird zu den Nettokosten (Zwischensumme) der Betrag von 19 % Mehrwertsteuer hinzu addiert.
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi -Pmin)/Pmin * Pp).
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
1 Zusatzpunkt (nach Wichtung 0,4 Pkt) wird vergeben, wenn die Bestimmung von >50 % der 14 optionalen Parameter (PSM) möglich ist.
2. Einhaltung der Bestimmungsgrenzen (40 %):
— Maximalpunktzahl: 5 Pkt.;
— Maximalpunktzahl nach Wichtung: 2 Pkt..
Angabe, dass die vom LfU in Anlage 3 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen und Methoden von allen aufgeführten chemischen Parametern und Verfahren/Normen in Anlage 3 eingehalten werden. Abweichende Bestimmungsgrenzen und Methodiken sind in Anlage 3 zu kennzeichnen (Spalte „H“ abweichende Bestimmungsgrenze/n). Änderungen in den Bestimmungsmethoden sind in der jeweiligen Zeile zu den Parametern zu ändern/ zu ergänzen.
— 5 Punkte bei Einhaltung aller vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
— 4 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 25 %;
— 3 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 50 %;
— 2 Punkte Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 75 %;
— 1 Punkt bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 100 %;
— 0 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um mehr als 100 %.
3. Einhaltung Zeitplan (20 %):
— Maximalpunktzahl: 5 Pkt.;
— Maximalpunktzahl nach Wichtung: 1 Pkt..
Zeitplan für die Durchführung der Probennahmen (Anlage 7, 2.) und Übergabe der Probenahmeprotokolle (Anlage 2) sowie der Vor- Ort- Parameter und Analyseergebnisse in Form zweier Tabellen (Anlagen 5 und 6) jeweils in digitaler Form zum Ende einer abgeschlossenen Kampagne. Mit dem Angebot müssen alle in der Anlage 7 geforderten Unterschriften vorhanden sein.
— 5 Punkte bei Einhaltung des Zeitplans;
— 4 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um 2 Wochen;
— 3 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um 4 Wochen;
— 2 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um 6 Wochen;
— 1 Punkt bei Überschreitung des Zeitplans um 8 Wochen;
— 0 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um mehr als 10 Wochen.
4. Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix – Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie eingeführt. Ihre umweltpolitische Vorgabe ist u. a. das Erreichen eines guten chemischen Zustands für das Grundwasser bis 2027. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt über die Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (letztmalige Änderung am 4. Mai 2017). Darin sind bundesweit die Anforderungen für die Überwachung und Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers geregelt.
Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie eingeführt. Ihre umweltpolitische Vorgabe ist u. a. das Erreichen eines guten chemischen Zustands für das Grundwasser bis 2027. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt über die Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (letztmalige Änderung am 4. Mai 2017). Darin sind bundesweit die Anforderungen für die Überwachung und Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers geregelt.
Zur Erfüllung der Pflichten nach EU-WRRL zur Ermittlung und Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands sind regelmäßige Grundwasseruntersuchungen erforderlich. Das sogenannte „Operative Monitoring“ (OpM) umfasst hierbei die Grundwasserprobennahme und Analytik in Grundwasserkörpern, die sich nach EU-WRRL derzeit in einem schlechten chemischen Zustand befinden. Zusätzlich werden vom LFU Brandenburg in einem flächenhaften, verdichtenden Monitoring die hydrochemischen Verhältnisse der oberflächennahen Grundwasserleiter, insbesondere im Hinblick auf die Nährstoffkonzentrationen im Grundwasser untersucht.
Zur Erfüllung der Pflichten nach EU-WRRL zur Ermittlung und Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands sind regelmäßige Grundwasseruntersuchungen erforderlich. Das sogenannte „Operative Monitoring“ (OpM) umfasst hierbei die Grundwasserprobennahme und Analytik in Grundwasserkörpern, die sich nach EU-WRRL derzeit in einem schlechten chemischen Zustand befinden. Zusätzlich werden vom LFU Brandenburg in einem flächenhaften, verdichtenden Monitoring die hydrochemischen Verhältnisse der oberflächennahen Grundwasserleiter, insbesondere im Hinblick auf die Nährstoffkonzentrationen im Grundwasser untersucht.
Ergänzende Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Bezeichnung des Loses: Land Brandenburg Nordteil (98 Grundwassermessstellen)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich vorliegend um ein Gebietslos, weshalb es keine abweichenden Angaben zur allgemeinen Beschaffungsbeschreibung gibt.
Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Dauer: 20 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern (ELER/GAK-GewSan)
Zusätzliche Informationen:
Hinweise zu den Zuschlagskriterien
1. Angebotspreis (40 %):
— Maximalpunktzahl: 5 Pkt.;
— Maximalpunktzahl nach Wichtung: 2 Pkt..
Vorlage einer ausgefüllten Kostenkalkulation entsprechend Anlage 3 für jede Leistungsposition als Einzelpreis und als Gesamtpreis. Zur Ermittlung der Bruttokosten (Gesamtsumme) wird zu den Nettokosten (Zwischensumme) der Betrag von 19 % Mehrwertsteuer hinzu addiert.
Vorlage einer ausgefüllten Kostenkalkulation entsprechend Anlage 3 für jede Leistungsposition als Einzelpreis und als Gesamtpreis. Zur Ermittlung der Bruttokosten (Gesamtsumme) wird zu den Nettokosten (Zwischensumme) der Betrag von 19 % Mehrwertsteuer hinzu addiert.
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi -Pmin)/Pmin * Pp).
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
1 Zusatzpunkt (nach Wichtung 0,4 Pkt) wird vergeben, wenn die Bestimmung von >50 % der 14 optionalen Parameter (PSM) möglich ist.
2. Einhaltung der Bestimmungsgrenzen (40 %):
Angabe, dass die vom LfU in Anlage 3 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen und Methoden von allen aufgeführten chemischen Parametern und Verfahren/Normen in Anlage 3 eingehalten werden. Abweichende Bestimmungsgrenzen und Methodiken sind in Anlage 3 zu kennzeichnen (Spalte „H“ abweichende Bestimmungsgrenze/n). Änderungen in den Bestimmungsmethoden sind in der jeweiligen Zeile zu den Parametern zu ändern/ zu ergänzen.
Angabe, dass die vom LfU in Anlage 3 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen und Methoden von allen aufgeführten chemischen Parametern und Verfahren/Normen in Anlage 3 eingehalten werden. Abweichende Bestimmungsgrenzen und Methodiken sind in Anlage 3 zu kennzeichnen (Spalte „H“ abweichende Bestimmungsgrenze/n). Änderungen in den Bestimmungsmethoden sind in der jeweiligen Zeile zu den Parametern zu ändern/ zu ergänzen.
— 5 Punkte bei Einhaltung aller vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
— 4 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 25 %;
— 3 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 50 %;
— 2 Punkte Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 75 %;
— 1 Punkt bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 100 %;
— 0 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um mehr als 100 %.
3. Einhaltung Zeitplan (20 %):
— Maximalpunktzahl nach Wichtung: 1 Pkt..
Zeitplan für die Durchführung der Probennahmen (Anlage 7, 2.) und Übergabe der Probenahmeprotokolle (Anlage 2) sowie der Vor- Ort- Parameter und Analyseergebnisse in Form zweier Tabellen (Anlagen 5 und 6) jeweils in digitaler Form zum Ende einer abgeschlossenen Kampagne. Mit dem Angebot müssen alle in der Anlage 7 geforderten Unterschriften vorhanden sein.
Zeitplan für die Durchführung der Probennahmen (Anlage 7, 2.) und Übergabe der Probenahmeprotokolle (Anlage 2) sowie der Vor- Ort- Parameter und Analyseergebnisse in Form zweier Tabellen (Anlagen 5 und 6) jeweils in digitaler Form zum Ende einer abgeschlossenen Kampagne. Mit dem Angebot müssen alle in der Anlage 7 geforderten Unterschriften vorhanden sein.
— 5 Punkte bei Einhaltung des Zeitplans;
— 4 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um 2 Wochen;
— 3 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um 4 Wochen;
— 2 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um 6 Wochen;
— 1 Punkt bei Überschreitung des Zeitplans um 8 Wochen;
— 0 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um mehr als 10 Wochen.
4. Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix – Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Bezeichnung des Loses: Land Brandenburg Südteil (116 Grundwassermessstellen)
Losnummer: 2
Zusätzliche Informationen:
Hinweise zu den Zuschlagskriterien:
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp – (Pi -Pmin)/Pmin * Pp).
— 5 Punkte bei Einhaltung aller vorgegebenen Bestimmungsgrenzen;
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Land Brandenburg Es sind insgesamt 214 Grundwassermessstellen zu beproben und die Wasserproben auf ausgewählte Inhaltsstoffe zu analysieren.
Das Projekt ist entsprechend der geografischen Lage der Grundwassermessstellen und Brunnen in 2 Lose aufgeteilt (Siehe unten).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eignungskriterium: Nachweis zur Einhaltung der Vorgaben für die Grundwasser-Probennahme (hydraulisches Kriterium, Beschaffenheitskriterium) in Form von mind. 2 aktuelle Probennahmeprotokollen aus den letzten 3 Jahren
Der Nachweis ist zu erbringen durch: Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten Probennahmeprotokolle.
2. Eignungskriterium: Nachweis zu durchgeführten Grundwasser-Probennahmen und Wasseranalysen durch Vorlage von mind. 2 Referenzen aus den letzten 3 Jahren
Der Nachweis ist zu erbringen durch: Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten Grundwasser-Probennahmen und Wasseranalysen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Landesamt für Umwelt (LfU), Seeburger Chaussee 2, Haus 2, Raum 2.13, 14476 Potsdam – OT Groß Glienicke.
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt im Vier-Augen-Prinzip durch 2 Vertreter der Zentralen Vergabestelle des Landesamtes für Umwelt.
1. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
1. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
3. Für etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
3. Für etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4DWHD
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160GWBbeachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs.3S.1 Nr. 1-4 GWB hin.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Postleitzahl: 14467
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7248 📠
Internetadresse: www.mluk.brandenburg.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2020/S 118-286890 (2020-06-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie eingeführt. Ihre umweltpolitische Vorgabe ist u. a. das Erreichen eines guten chemischen Zustands für das Grundwasser bis 2027. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt über die Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (letztmalige Änderung am 4. Mai 2017). Darin sind bundesweit die Anforderungen für die Überwachung und Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers geregelt.
Zur Erfüllung der Pflichten nach EU-WRRL zur Ermittlung und Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands sind regelmäßige Grundwasseruntersuchungen erforderlich. Das sogenannte „Operative Monitoring" (OpM) umfasst hierbei die Grundwasserprobennahme und Analytik in Grundwasserkörpern, die sich nach EU-WRRL derzeit in einem schlechten chemischen Zustand befinden. Zusätzlich werden vom LFU Brandenburg in einem flächenhaften, verdichtenden Monitoring die hydrochemischen Verhältnisse der oberflächennahen Grundwasserleiter, insbesondere im Hinblick auf die Nährstoffkonzentrationen im Grundwasser untersucht.
Ergänzende Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie eingeführt. Ihre umweltpolitische Vorgabe ist u. a. das Erreichen eines guten chemischen Zustands für das Grundwasser bis 2027. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt über die Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (letztmalige Änderung am 4. Mai 2017). Darin sind bundesweit die Anforderungen für die Überwachung und Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers geregelt.
Zur Erfüllung der Pflichten nach EU-WRRL zur Ermittlung und Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands sind regelmäßige Grundwasseruntersuchungen erforderlich. Das sogenannte „Operative Monitoring" (OpM) umfasst hierbei die Grundwasserprobennahme und Analytik in Grundwasserkörpern, die sich nach EU-WRRL derzeit in einem schlechten chemischen Zustand befinden. Zusätzlich werden vom LFU Brandenburg in einem flächenhaften, verdichtenden Monitoring die hydrochemischen Verhältnisse der oberflächennahen Grundwasserleiter, insbesondere im Hinblick auf die Nährstoffkonzentrationen im Grundwasser untersucht.
Ergänzende Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Gesamtwert des Auftrags: 232 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Hinweise zu den Zuschlagskriterien
1. Angebotspreis (40 %):
— Maximalpunktzahl: 5 Pkt;
— Maximalpunktzahl nach Wichtung: 2 Pkt.
Vorlage einer ausgefüllten Kostenkalkulation entsprechend Anlage 3 für jede Leistungsposition als Einzelpreis und als Gesamtpreis. Zur Ermittlung der Bruttokosten (Gesamtsumme) wird zu den Nettokosten (Zwischensumme) der Betrag von 19 % Mehrwertsteuer hinzu addiert.
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp — (Pi-Pmin)/Pmin * Pp).
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
1 Zusatzpunkt (nach Wichtung 0,4 Pkt) wird vergeben, wenn die Bestimmung von >50 % der 14 optionalen Parameter (PSM) möglich ist.
2. Einhaltung der Bestimmungsgrenzen (40 %)
— Maximalpunktzahl: 5 Pkt;
— Maximalpunktzahl nach Wichtung: 2 Pkt.
Angabe, dass die vom LfU in Anlage 3 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen und Methoden von allen aufgeführten chemischen Parametern und Verfahren/Normen in Anlage 3 eingehalten werden. Abweichende Bestimmungsgrenzen und Methodiken sind in Anlage 3 zu kennzeichnen (Spalte „H" abweichende Bestimmungsgrenze/n). Änderungen in den Bestimmungsmethoden sind in der jeweiligen Zeile zu den Parametern zu ändern/zu ergänzen.
— 5 Punkte bei Einhaltung aller vorgegebenen Bestimmungsgrenzen;
— 4 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 25 %;
— 3 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 50 %;
— 2 Punkte Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 75 %;
— 1 Punkt bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 100 %;
— 0 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um mehr als 100 %.
3. Einhaltung Zeitplan (20 %)
Maximalpunktzahl: 5 Pkt
Maximalpunktzahl nach Wichtung: 1 Pkt
Zeitplan für die Durchführung der Probennahmen (Anlage 7, 2.) und Übergabe der Probenahmeprotokolle (Anlage 2) sowie der Vor- Ort- Parameter und Analyseergebnisse in Form zweier Tabellen (Anlagen 5 und 6) jeweils in digitaler Form zum Ende einer abgeschlossenen Kampagne. Mit dem Angebot müssen alle in der Anlage 7 geforderten Unterschriften vorhanden sein.
— 5 Punkte bei Einhaltung des Zeitplans;
— 4 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um 2 Wochen;
— 3 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um 4 Wochen;
— 2 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um 6 Wochen;
— 1 Punkt bei Überschreitung des Zeitplans um 8 Wochen;
— 0 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um mehr als 10 Wochen.
4. Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix — Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Vorlage einer ausgefüllten Kostenkalkulation entsprechend Anlage 3 für jede Leistungsposition als Einzelpreis und als Gesamtpreis. Zur Ermittlung der Bruttokosten (Gesamtsumme) wird zu den Nettokosten (Zwischensumme) der Betrag von 19 % Mehrwertsteuer hinzu addiert.
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp — (Pi-Pmin)/Pmin * Pp).
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
1 Zusatzpunkt (nach Wichtung 0,4 Pkt) wird vergeben, wenn die Bestimmung von >50 % der 14 optionalen Parameter (PSM) möglich ist.
2. Einhaltung der Bestimmungsgrenzen (40 %)
— Maximalpunktzahl: 5 Pkt;
— Maximalpunktzahl nach Wichtung: 2 Pkt.
Angabe, dass die vom LfU in Anlage 3 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen und Methoden von allen aufgeführten chemischen Parametern und Verfahren/Normen in Anlage 3 eingehalten werden. Abweichende Bestimmungsgrenzen und Methodiken sind in Anlage 3 zu kennzeichnen (Spalte „H" abweichende Bestimmungsgrenze/n). Änderungen in den Bestimmungsmethoden sind in der jeweiligen Zeile zu den Parametern zu ändern/zu ergänzen.
— 5 Punkte bei Einhaltung aller vorgegebenen Bestimmungsgrenzen;
— 4 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 25 %;
— 3 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 50 %;
— 2 Punkte Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 75 %;
— 1 Punkt bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um 100 %;
— 0 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze min. eines Parameters um mehr als 100 %.
3. Einhaltung Zeitplan (20 %)
Maximalpunktzahl: 5 Pkt
Maximalpunktzahl nach Wichtung: 1 Pkt
Zeitplan für die Durchführung der Probennahmen (Anlage 7, 2.) und Übergabe der Probenahmeprotokolle (Anlage 2) sowie der Vor- Ort- Parameter und Analyseergebnisse in Form zweier Tabellen (Anlagen 5 und 6) jeweils in digitaler Form zum Ende einer abgeschlossenen Kampagne. Mit dem Angebot müssen alle in der Anlage 7 geforderten Unterschriften vorhanden sein.
— 5 Punkte bei Einhaltung des Zeitplans;
— 4 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um 2 Wochen;
— 3 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um 4 Wochen;
— 2 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um 6 Wochen;
— 1 Punkt bei Überschreitung des Zeitplans um 8 Wochen;
— 0 Punkte bei Überschreitung des Zeitplans um mehr als 10 Wochen.
4. Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix — Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Erfüllung der Pflichten nach EU-WRRL zur Ermittlung und Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands sind regelmäßige Grundwasseruntersuchungen erforderlich. Das sogenannte „Operative Monitoring" (OpM) umfasst hierbei die Grundwasserprobennahme und Analytik in Grundwasserkörpern, die sich nach EU-WRRL derzeit in einem schlechten chemischen Zustand befinden. Zusätzlich werden vom LFU Brandenburg in einem flächenhaften, verdichtenden Monitoring die hydrochemischen Verhältnisse der oberflächennahen Grundwasserleiter, insbesondere im Hinblick auf die Nährstoffkonzentrationen im Grundwasser untersucht.
Zur Erfüllung der Pflichten nach EU-WRRL zur Ermittlung und Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands sind regelmäßige Grundwasseruntersuchungen erforderlich. Das sogenannte „Operative Monitoring" (OpM) umfasst hierbei die Grundwasserprobennahme und Analytik in Grundwasserkörpern, die sich nach EU-WRRL derzeit in einem schlechten chemischen Zustand befinden. Zusätzlich werden vom LFU Brandenburg in einem flächenhaften, verdichtenden Monitoring die hydrochemischen Verhältnisse der oberflächennahen Grundwasserleiter, insbesondere im Hinblick auf die Nährstoffkonzentrationen im Grundwasser untersucht.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern (ELER/GAK-GewSan).
Zusätzliche Informationen:
— Maximalpunktzahl: 5 Pkt;
— Maximalpunktzahl nach Wichtung: 2 Pkt.
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp — (Pi-Pmin)/Pmin * Pp).
2. Einhaltung der Bestimmungsgrenzen (40 %)
Angabe, dass die vom LfU in Anlage 3 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen und Methoden von allen aufgeführten chemischen Parametern und Verfahren/Normen in Anlage 3 eingehalten werden. Abweichende Bestimmungsgrenzen und Methodiken sind in Anlage 3 zu kennzeichnen (Spalte „H" abweichende Bestimmungsgrenze/n). Änderungen in den Bestimmungsmethoden sind in der jeweiligen Zeile zu den Parametern zu ändern/zu ergänzen.
Angabe, dass die vom LfU in Anlage 3 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen und Methoden von allen aufgeführten chemischen Parametern und Verfahren/Normen in Anlage 3 eingehalten werden. Abweichende Bestimmungsgrenzen und Methodiken sind in Anlage 3 zu kennzeichnen (Spalte „H" abweichende Bestimmungsgrenze/n). Änderungen in den Bestimmungsmethoden sind in der jeweiligen Zeile zu den Parametern zu ändern/zu ergänzen.
3. Einhaltung Zeitplan (20 %)
Maximalpunktzahl: 5 Pkt
Maximalpunktzahl nach Wichtung: 1 Pkt
4. Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix — Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp — (Pi -Pmin)/Pmin * Pp).
— Maximalpunktzahl nach Wichtung: 1 Pkt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-07 📅
Name: GLU mbH
Postort: Hoppegarten
Land: Deutschland 🇩🇪 Märkisch-Oderland
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 226 719 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
Wichtige Hinweise —Bitte beachten:
1. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
1. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RYVQ
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160GWB beachtet werden.
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.