Bewertung
Die Bewertung erfolgt nach Punkten, die anschließend gewichtet werden.
Die Punkte 5, 3 und 1 beinhalten folgende Bewertung:
5 Punkte:
Die jeweiligen Qualitätskriterien benannt unter a) bis g) sind im Rahmen der Angebotsabgabe und des Bietergespräches erfasst und verständlich und nachvollziehbar dargestellt. Der jeweilige Ansatz überzeugt und ist optimal geeignet, die anstehenden Aufgaben zu lösen. Schwierigkeiten, die mit der Leistungsbeschreibung verbunden sein könnten, werden erfasst und benannt und Lösungen angeboten.
3 Punkte:
Die jeweiligen Qualitätskriterien benannt unter a) bis g) sind im Rahmen der Angebotsabgabe und/oder des Bietergespräches erfasst und im Wesentlichen verständlich und nachvollziehbar dargestellt. Der jeweilige Ansatz ist geeignet, die anstehenden Aufgaben zu lösen. Schwierigkeiten, die mit der Leistungsbeschreibung verbunden sein könnten, werden erfasst.
1 Punkt:
Die jeweiligen Qualitätskriterien benannt unter a) bis g) sind im Rahmen der Angebotsabgabe und/oder des Bietergespräches nicht oder unwesentlich erfasst. Der jeweilige Ansatz überzeugt nicht. Schwierigkeiten, die mit der Leistungsbeschreibung verbunden sein könnten, werden nicht oder unzureichend erfasst.
Referenzprojekt mit vergleichbarer Aufgabe; Fördermittel
Das Referenzobjekt ist kurz zu beschreiben, wobei die Angaben, die im Rahmen des Teilnahmeantrags zu den Referenzen erfolgten, nicht nochmals Gegenstand der Bewertung sind. Insbesondere wird gewertet, wie an die Umsetzung der beauftragten Leistung (bei einer vergleichbaren Leistung) herangegangen wurde, ob und in welchem Umfang die örtliche Verfügbarkeit des Projektteams gegeben war, wie die Kommunikation mit einem und/oder mehreren Auftraggeberinnen erfolgte und wie im Zusammenhang mit der Beantragung der Fördermittel Unterstützung gegenüber den Auftraggeberinnen geleistet wurde und wie die Unterstützung gegenüber den Auftraggeberinnen bei der Abrechnung der Fördermittel erfolgte.
Das vorstehende Qualitätskriterium ist ebenfalls bereits im Rahmen der Angebotsabforderung über
www.eVergabe.de innerhalb der Angebotsfrist schriftlich zu erfüllen und zum Bietergespräch in Papierform vorzulegen und die Ausführungen sind in 4-facher Ausfertigung zu übergeben.
Die Ausführungen sollen einen Umfang von 5 DIN A4 -Seiten (Kriterien h) und i)) bei üblicher Schriftgröße nicht überschreiten.
Die Bewertung erfolgt nach Punkten, die anschließend gewichtet werden. Die Punkte 5, 3 und 1 beinhalten folgende Bewertung:
5 Punkte:
Das Referenzobjekt und die Herangehensweise bei einer vergleichbaren Aufgabe sind anschaulich dargestellt und verständlich beschrieben.
3 Punkte:
Das Referenzobjekt und die Herangehensweise bei einer vergleichbaren Aufgabe sind dargestellt und beschrieben.
1 Punkt:
Das Referenzobjekt und die Herangehensweise bei einer vergleichbaren Aufgabe sind unzureichend dargestellt und unzureichend beschrieben.
Zuschlagskriterien/Qualitätskriterien/Hinweise allgemein
Im Anschluss an das Bietergespräch werden neben der Präsentation der Ausführungen zu den vorstehenden Anforderungen auch die bereits im Rahmen der Angebotsabgabe eingereichten und in Papierform vorgelegten Ausführungen ausschließlich von dem im Bietergespräch anwesenden Personenkreis unter Zuhilfenahme der hier bereits mit anliegenden Matrix für die 2. Auswahlstufe bewertet.
Die Bewertung erfolgt durch sieben Personen, bestehend aus dem Bürgermeister der Gemeinde Lossatal, Mitarbeitern der Verwaltung und Gemeinderäten.
Die Bewertung erfolgt entsprechend der anliegenden Wertungsmatrix /Zuschlagskriterien bzw. wie vorstehend beschrieben.
Eine Kostenerstattung gegenüber dem Bewerber für die Erstellung der Ausführungen erfolgt ausdrücklich nicht.
Zuschlagskriterium: Honorarangebot/Allgemeines
Das Preisangebot ist bereits im Rahmen der Angebotsabforderung über
www.evergabe.de innerhalb der Angebotsfrist schriftlich vorzulegen und zum Bietergespräch in Papierform einzureichen und die Ausführungen sind in 7-facher Ausfertigung zu übergeben.
Insofern ist ein Preisangebot zu unterbreiten, das sich an der HOAI orientiert (unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH), wobei auch erkennbar sein muss, welche Vergütung auf die jeweiligen geforderten Planungsleistungen und besonderen Leistungen entfällt und unter Angabe von Stundensätzen sowie Nebenkosten.
Ferner ist hinsichtlich der Sanierungsleistung der Bestandsgebäude der Umbauzuschlag nach HOAI zu berücksichtigen.
Als Besondere Leistungen sind die Entwurfsvermessung, Baugrunduntersuchungen, SiGeKo, sowie abfallrechtliche Erkundungen, Bewertungen, Zwischenlagerkonzepte sowie die Entsorgung von überschüssigem Aushub (wegen des abzubrechenden Gebäudeteils) vorzusehen. Diese sind pauschaliert oder basierend auf Stundenhonoraren anzubieten.
Bei der Angabe von Stundensätzen ist nach den jeweiligen Qualifikationen der Projektausführenden (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter, Büroangestellte u. a.) zu unterscheiden.
Darüber hinaus sind neben dem Nettobetrag die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie der Bruttobetrag zu benennen.
Es ist aufzuführen, wie bzw. in welchen zeitlichen Intervallen das Honorar abgerechnet werden soll und nachgewiesen wird, wie dieses gegenüber der Fördermittelgeberin zur Abrechnung kommen soll.
Die angegebene Schätzung seitens der Auftraggeberin hinsichtlich des Honorarwerts beruht nicht auf einer konkreten Vorplanung. Die Bewertung der abgegebenen Honorar- und Preisangebote erfolgt nicht in Relation zu der Schätzung des Gesamtwerts der Leistung.
Der Bieter soll auch darstellen, dass und wie die Einhaltung sämtlicher förderrechtlicher Anforderungen zur Abrechnung der vereinbarten Vergütung erfolgen soll.
Im Anschluss an das Bietergespräch wird neben der kurzen Präsentation des Preisangebotes auch das in Papierform im Rahmen der Angebotsabgabe und zum Bietergespräch vorgelegte Preisangebot ausschließlich von dem bewerten Personenkreis unter den nachstehenden Bewertungsmaßstäben bewertet.
Das jeweilige Preisangebot soll einen Umfang von 6 DIN A4-Seiten unter Verwendung des beiliegenden Honorarermittlungsblattes und bei üblicher Schriftgröße nicht überschreiten.
Honorarangebot – Höhe/Bewertung
Die Bewertung des Honorarangebots erfolgt nach Punkten, die anschließend gewichtet werden.
Dabei werden die Angebotspreise Hi der Bieter zueinander in Beziehung gesetzt und anschließend wird ermittelt, um wie viel Prozent sich die Angebotspreise Hi vom niedrigsten Angebotspreis Hmin unterscheiden.
Dabei erhält der Quotient Hmin: Hmin = 1 für das beste Preisverhältnis 5 Wertungspunkte (Bi). Alle übrigen Quotienten werden bei den höher liegenden Preisen Hi kleiner als 1 und die Wertungspunkte (Bi) liegen entsprechend niedriger. Sollte ein Wertungspunkt (Bi) kleiner als 1 ermittelt werden, so wird ebenfalls ein Punkt vergeben.
Zusätzliche allgemeine Hinweise
Im Anschluss an das Bietergespräch werden neben der Präsentation der Ausführungen zu den vorstehenden Anforderungen auch die bereits im Rahmen der Angebotsabgabe eingereichten und in Papierform vorgelegten Ausführungen ausschließlich von dem im Bietergespräch anwesenden Personenkreis hinsichtlich der Form und des aufgeführten Inhaltes bewertet.
Eine Kostenerstattung gegenüber dem Bewerber für die Erstellung der Ausführungen, abgesehenen von der gesondert benannten Vergütung für die skizzenhafte Darstellung, erfolgt ausdrücklich nicht.
Im Übrigen wird auf die anliegenden Ausschreibungsunterlagen verwiesen.