Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt die Neubeschaffung von Präsentationstechnik (Beamer, Dokumentenkameras). Dazu soll eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung dieser IT-Hardware geschlossen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Europaweite Vergabe eines Rahmenvertrags über Beamer und Dokumentenkameras für die Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Ludwigsburg
2020/040-GR-oV”
Produkte/Dienstleistungen: Computerbildschirme und Konsolen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt die Neubeschaffung von Präsentationstechnik (Beamer, Dokumentenkameras). Dazu soll eine Rahmenvereinbarung über die...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt die Neubeschaffung von Präsentationstechnik (Beamer, Dokumentenkameras). Dazu soll eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung dieser IT-Hardware geschlossen werden.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Beamer
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Computerbildschirme und Konsolen📦
Ort der Leistung: Ludwigsburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt die Neubeschaffung von Präsentationstechnik (Beamer, Dokumentenkameras). Dazu soll eine Rahmenvereinbarung über die...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt die Neubeschaffung von Präsentationstechnik (Beamer, Dokumentenkameras). Dazu soll eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung dieser IT-Hardware geschlossen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Datum des Endes: 2021-04-30 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Dokumentenkameras
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung zu Eintragung in das Berufsregister;
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung zu Eintragung in das Berufsregister;
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;
— Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: — Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung zur Beschäftigtenanzahl;
— die Vergabestelle behält sich vor Auftragsvergabe vor, ggf. 3 Referenzen zu in den vergangenen 3 Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung zur Beschäftigtenanzahl;
— die Vergabestelle behält sich vor Auftragsvergabe vor, ggf. 3 Referenzen zu in den vergangenen 3 Jahren ausgeführten Leistungen anzufordern, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
— dem Angebot muss Informationsmaterial bzw. ein Datenblatt, jeweils mit Abbildungen, zu den angebotenen Produkten beigefügt werden, aus welchem alle in den Leistungsblättern und Leistungsbeschreibungen geforderten Parameter entnommen werden können;
— die Herstellung der angebotenen Artikel muss in der gesamten Lieferkette unter menschenwürdigen Bedingungen durchgeführt sein, d. h. unter Einhaltung der ILO-Konventionen 87 und 98; 29 und 105; 138 und 182; 100 und 111; 131; 115, 155 und 170; 1 und 30 sowie 158 (www.ilo.org). Als Nachweis ist die beiliegende Eigenerklärung zur Einhaltung grundlegender Arbeitsrechte auszufüllen;
— die Eignung ist, soweit nicht anders vorgegeben, für jeden Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Erklärung bzw. Nachweis(e) autorisierter Händler/Servicepartner;
— Nachweis: Die angebotenen Geräte müssen allen erforderlichen Bestimmungen für den...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Erklärung bzw. Nachweis(e) autorisierter Händler/Servicepartner;
— Nachweis: Die angebotenen Geräte müssen allen erforderlichen Bestimmungen für den Einsatz in einer Büroumgebung nachweislich erfüllen (VDE, FTZ, CE, GS, ISO Normen, TCO 03, TCO 05, TÜV MPRII etc.).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftraggeber behält sich vor, den jeweils erstplatzierten Bieter zu einer Teststellung aufzufordern. Die Teststellung erfolgt durch Überprüfung von...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftraggeber behält sich vor, den jeweils erstplatzierten Bieter zu einer Teststellung aufzufordern. Die Teststellung erfolgt durch Überprüfung von A-Kriterien und Angaben zu allen Kriterien (verifizierende Teststellung).
Der Auftraggeber behält sich vor, beliebige Eigenschaften und Leistungen gemäß den Angaben des Bieters im Leistungsblatt zu überprüfen. Es findet keine wertende Teststellung statt. Es erfolgt:
— ggf. eine Prüfung, ob die Geräte so geliefert wurden wie beschrieben/angeboten;
— ggf. eine funktionale Prüfung der Geräte und der Komponenten;
— ggf. eine Anforderung/Überprüfung von abgefragten Zertifikaten.
Grundsätzlich wird im Bedarfsfall zunächst nur der voraussichtliche Gewinner des o. g. Bewertungsprozesses aufgefordert, Testgeräte an das Landratsamt Ludwigsburg zu liefern.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-11
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-11
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Landratsamt Ludwigsburg
FB 60 — Zentrale Beschaffungsstelle
Raum 843
Hindenburgstr. 40
71638 Ludwigsburg”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Teststellung:
Der Auftraggeber behält sich vor, den jeweils erstplatzierten Bieter zu einer Teststellung aufzufordern. Die Teststellung erfolgt durch...”
Teststellung:
Der Auftraggeber behält sich vor, den jeweils erstplatzierten Bieter zu einer Teststellung aufzufordern. Die Teststellung erfolgt durch Überprüfung von A-Kriterien und Angaben zu allen Kriterien (verifizierende Teststellung).
Der Auftraggeber behält sich vor, beliebige Eigenschaften und Leistungen gemäß den Angaben des Bieters im Leistungsblatt zu überprüfen. Es findet keine wertende Teststellung statt. Es erfolgt:
— ggf. eine Prüfung, ob die Geräte so geliefert wurden wie beschrieben/angeboten;
— ggf. eine funktionale Prüfung der Geräte und der Komponenten;
— ggf. eine Anforderung/Überprüfung von abgefragten Zertifikaten.
Grundsätzlich wird im Bedarfsfall zunächst nur der voraussichtliche Gewinner des o. g. Bewertungsprozesses aufgefordert, Testgeräte an das Landratsamt Ludwigsburg (Hindenburgstr. 40, 71638 Ludwigsburg) zu liefern. Sollte der entsprechende Bieter während der Teststellung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden, weil geforderte Kriterien nicht erfüllt werden können, so wird unmittelbar der nächstplatzierte Bieter im entsprechenden Los zur Teststellung aufgefordert. Dieser Bieter erhält dann bei Erfüllung der Testanforderungen den Zuschlag. Ggf. wird dieses Verfahren bis zur Ermittlung eines Gewinners wiederholt.
Die Musterlieferung hat unverzüglich nach Anforderung zu erfolgen, jedoch Eingang spätestens 5 Werktage nach der Anforderung.
Fragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form an die Vergabestelle zu richten, über das Vergabeportal DTVP, über welches auch die Vergabeunterlagen bereitgestellt wurden.
Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und soweit möglich in regelmäßigem Turnus beantwortet. Die Erteilung zusätzlicher Auskünfte erfolgt bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.
Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf dieser Online-Plattform abgerufen haben bzw. die Online-Plattform auf solche geprüft haben.
Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Plattform veröffentlichten Antworten sind im Rahmen der Angebotserstellung von den Bietern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6TDNAA
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-926-0📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721-926-3985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2020/S 129-315495 (2020-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Ludwigsburg hat die Lieferung von Beamern und Dokumentenkameras im offenen Verfahren ausgeschrieben. Im Ergebnis wurde eine Rahmenvereinbarung...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Ludwigsburg hat die Lieferung von Beamern und Dokumentenkameras im offenen Verfahren ausgeschrieben. Im Ergebnis wurde eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung dieser IT-Hardware geschlossen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 129-315495
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2020-040-GR-oV
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Beamer
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Konica Minolta Business Solutions Deutschland GmbH
Postort: Langenhagen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Region Hannover🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Dokumentenkameras
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Teststellung:
Der Auftraggeber behält sich vor, den jeweils erstplatzierten Bieter zu einer Teststellung aufzufordern. Die Teststellung erfolgt durch...”
Teststellung:
Der Auftraggeber behält sich vor, den jeweils erstplatzierten Bieter zu einer Teststellung aufzufordern. Die Teststellung erfolgt durch Überprüfung von A-Kriterien und Angaben zu allen Kriterien (verifizierende Teststellung).
Der Auftraggeber behält sich vor, beliebige Eigenschaften und Leistungen gemäß den Angaben des Bieters im Leistungsblatt zu überprüfen. Es findet keine wertende Teststellung statt. Es erfolgt:
— ggf. eine Prüfung, ob die Geräte so geliefert wurden wie beschrieben / angeboten,
— ggf. eine funktionale Prüfung der Geräte und der Komponenten,
— ggf. eine Anforderung / Überprüfung von abgefragten Zertifikaten.
Grundsätzlich wird im Bedarfsfall zunächst nur der voraussichtliche Gewinner des o. g. Bewertungsprozesses aufgefordert, Testgeräte an das Landratsamt Ludwigsburg (Hindenburgstr. 40, 71638 Ludwigsburg) zu liefern. Sollte der entsprechende Bieter während der Teststellung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden, weil geforderte Kriterien nicht erfüllt werden können, so wird unmittelbar der nächstplatzierte Bieter im entsprechenden Los zur Teststellung aufgefordert. Dieser Bieter erhält dann bei Erfüllung der Testanforderungen den Zuschlag. Ggf. wird dieses Verfahren bis zur Ermittlung eines Gewinners wiederholt.
Die Musterlieferung hat unverzüglich nach Anforderung zu erfolgen, jedoch Eingang spätestens 5 Werktage nach der Anforderung.
Fragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form an die Vergabestelle zu richten, über das Vergabeportal DTVP, über welches auch die Vergabeunterlagen bereitgestellt wurden.
Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und soweit möglich in regelmäßigem Turnus beantwortet. Die Erteilung zusätzlicher Auskünfte erfolgt bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.
Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf dieser Online-Plattform abgerufen haben bzw. die Online-Plattform auf solche geprüft haben.
Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Plattform veröffentlichten Antworten sind im Rahmen der Angebotserstellung von den Bietern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6TDUEA
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2020/S 213-521335 (2020-10-28)