Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten indikativen Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
1. Stufe:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
2. Stufe:
Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet sind, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
3. Stufe:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 3 grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierbei wird lediglich je Bewerber die jeweils als priorisiert gekennzeichnete Referenz für die Bereiche „Schlüsselfertigen Bau“, „Planungsleistungen Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) in den Leistungsphasen 2-5“ herangezogen.
Dabei werden diese Referenzen wie folgt bewertet:
a) Referenz „Schlüsselfertiger Bau eines öffentlichen Gebäudes“
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Bauvolumen brutto (KG 200 bis 700 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe:
< 5 EUR – 6 Mio. EUR 1 Punkt,
> 6 EUR – 7 Mio. EUR 2 Punkte,
> 7 Mio. EUR 3 Punkte.
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
Vor 1.1.2014 1 Punkt,
Zw. 1.1.2014 und 31.12.2016 2 Punkte,
Ab dem 1.1.2017 3 Punkte,
b) Referenz „Planungsleistungen für Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) in den Leistungsphasen 2-5“
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Gebäudeart nach folgender Maßgabe:
— Öffentliches Gebäude allgemein. 1 Punkt,
— Gebäude für Bildung und/oder Kultur 2 Punkte,
— Museum, Bibliothek, Bücherei 3 Punkte.
Hinweis: Ausschließlich die spezielle Gebäudeeigenschaft wird bei der Bewertung berücksichtigt. Das bedeutet: Eine Referenz, die ein öffentliches Gebäude zum Gegenstand hat, das zugleich auch ein Museum ist, erhält ausschließlich die Punkte aus der speziellen Gebäudeart, das heißt vorliegend 3 Punkte. Ein weiterer Punkt für die Eigenschaft als „öffentliches Gebäude“ wird nicht vergeben.
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
Vor 1.1.2014 1 Punkt
Zw. 1.1.2014 und 31.12.2016 2 Punkte
Ab dem 1.1.2017 3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.