Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 zu (2) der EU-Auftragsbekanntmachung (Mindestreferenzen) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl werden jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für eigenerbrachte Bauleistungen im Bereich „Hochbau allgemein“, die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für eigenerbrachte Bauleistungen im Bereich „öffentliche Einrichtung eines öffentlichen Bauherrn“ sowie die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für eigenerbrachte Planungsleistungen (LPH 2 bis 5) im Bereich „Bildungsbauten“ berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als jeweils 3 Referenzen ist nicht erwünscht.
Dabei wird die Referenz für eigenerbrachte Bauleistungen im Bereich „Hochbau allgemein“ (Ziff. III. 1.3 2a) wie folgt bewertet:
Kriterium „Aktualität der Referenz“:
— Referenz aus dem Jahr 2015 1 Punkt;
— Referenz aus dem Jahr 2016/2017 3 Punkte;
— Referenz aus dem Jahr 2018/2019 oder später 5 Punkte.
Kriterium „Bauvolumen“:
— ab 12,5 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200-600 nach DIN 276) 1 Punkt;
— ab 15 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200-600 nach DIN 276) 2 Punkte;
— ab 17,5 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200-600 nach DIN 276) 3 Punkte;
— ab 20 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200-600 nach DIN 276) 4 Punkte;
— ab 25 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG200-600 nach DIN 276) 5 Punkte.
Die Referenz für eigenerbrachte Bauleistungen im Bereich „öffentliche Einrichtung eines öffentlichen Bauherrn“ (Ziff. III. 1.3 2b) wird wie folgt bewertet:
Kriterium „Aktualität der Referenz“:
— Referenz aus dem Jahr 2015 1 Punkt;
— Referenz aus dem Jahr 2016/2017 3 Punkte;
— Referenz aus dem Jahr 2018/2019 oder später 5 Punkte.
Kriterium „Bauvolumen“:
— ab 10 Mio. EUR brutto (KG 200-600 nach DIN 276) Bauvolumen 1 Punkt;
— ab 12,5 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200-600 nach DIN 276) 2 Punkte;
— ab 15 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200-600 nach DIN 276) 3 Punkte;
— ab 17,5 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200-600 nach DIN 276) 4 Punkte;
— ab 20 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200-600 nach DIN 276) 5 Punkte.
Weiterhin wird die Referenz für Planungsleistungen (LPH 2 bis 5) im Bereich „Bildungsbauten“ (Ziff. III. 1.3 2c) wie folgt bewertet:
Kriterium „Vergleichbarkeit mit der Planungsaufgabe“:
— Grundschule 1 Punkt;
— Haupt- und Werkrealschule 3 Punkte;
— Gemeinschaftsschule, Gymnasium o. Realschule 4 Punkte;
— Sekundarschule in Form einer Verbundschule 5 Punkte.
Kriterium „Größe der Schule“:
— 1-zügig 1 Punkt;
— 2-3-zügig 2 Punkte;
— 4- oder mehrzügig 3 Punkte.
Kriterium „Aktualität der Planung (Abschluss LPH 5)“:
— Abschluss LPH 5 im Jahr 2015 1 Punkt;
— Abschluss LPH 5 im Jahr 2016/2017 3 Punkte;
— Abschluss LPH 5 im Jahr 2018/2019 oder später 5 Punkte.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führen jüngere Referenzen (späterer Abnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei Punktegleichheit und gleichen Abnahmezeitpunkten entscheidet ggf. das Los.