Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau der Verbundschule Neckarsulm im Verhandlungsverfahren nach VOB/A EU mit Teilnahmewettbewerb

Stadt Neckarsulm

Die Stadt Neckarsulm beabsichtigt, die Planung und schlüsselfertige Errichtung der Verbundschule Neckarsulm auf dem Grundstück des alten Hallenbades in der Pichterichstraße in Neckarsulm zu vergeben.
Die 4,5-zügige Verbundschule vereint als landesweit erstes Modell in Baden-Württemberg 3 weiterführende Schularten unter einem Dach: Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-05-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: 2020/566
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Neckarsulm beabsichtigt, die Planung und schlüsselfertige Errichtung der Verbundschule Neckarsulm auf dem Grundstück des alten Hallenbades in der Pichterichstraße in Neckarsulm zu vergeben. Die 4,5-zügige Verbundschule vereint als landesweit erstes Modell in Baden-Württemberg 3 weiterführende Schularten unter einem Dach: Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heilbronn, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Neckarsulm
Postort: Neckarsulm
Kontakt
Internetadresse: https://www.neckarsulm.de/ 🌏
E-Mail: verbundschule-neckarsulm@menoldbezler.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZDL1L/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZDL1L 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-15 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-20 📅
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2024-07-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 098-232378
ABl. S-Ausgabe: 98
Zusätzliche Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3. angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3. angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDL1L
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Neckarsulm beabsichtigt, die Planung und schlüsselfertige Errichtung der Verbundschule Neckarsulm auf dem Grundstück des alten Hallenbades in der Pichterichstraße in Neckarsulm zu vergeben.
Die 4,5-zügige Verbundschule vereint als landesweit erstes Modell in Baden-Württemberg 3 weiterführende Schularten unter einem Dach: Werkrealschule, Realschule und
Gemeinschaftsschule.
Gemeinschaftsschule. Das Lernangebot soll eine große Offenheit für moderne Lernkonzepte zeigen. Das Raumprogramm für die Schule soll eine Programmfläche von maximal 5 900 qm beinhalten.
Neben der Errichtung des Neubaus beinhalten die vorgesehenen Maßnahmen den Ersatz der abgängigen Sulmturnhalle durch eine drei-teilige Ballsporthalle.
Der Neubau ist so zu errichten, dass er den Anforderungen an einen zeitgemäßen Unterricht gerecht wird und die baulichen Voraussetzungen für eine Schule mit Ganztagesbetrieb für Schüler und Lehrer und die Ermöglichung flexibler Raumgestaltungen geschaffen werden. Die bauliche Umsetzung soll freies, selbstständiges Arbeiten fördern.
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Die Baumaßnahmen und die Inbetriebnahmephase (inkl. Einregulierung der Haustechnik) müssen bis spätestens Juni 2024 abgeschlossen sein.
Das Vergabeverfahren wird in Form eines kombinierten Verfahrens „Planen und Bauen“ unter Durchführung eines sog. „Zwei-Umschlags-Verfahren“ durchgeführt.
Mit Durchführung der gesamthaften Vergabe von Bau- und Planungsleistungen erwartet sich die Stadt Neckarsulm ein planerisch, baulich und wirtschaftlich abgestimmtes Angebot, welches bereits zu einem frühen Zeitpunkt Kosten- und Terminsicherheit und ein inhaltlich abgestimmtes Angebot für Planung und Realisierung der Maßnahmen für die Verbundschule gewährleistet und außerdem ein hohes Maß an Flexibilität bietet.
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Für die Realisierung des Projekts sollen durch die Stadt Neckarsulm Haushaltsmittel in Höhe von maximal 40 Mio. EUR brutto bereitgestellt werden. Der Betrag sollte unterschritten werden und beinhaltet sämtliche Nebenkosten. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte sich im Verfahren abzeichnen, dass die zur Bereitstellung beabsichtigten Haushaltsmittel überschritten werden.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neckarsulm

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorbemerkung:
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ist ein Unternehmen – sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe -–an mehreren Bewerbungen beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen.
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c) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
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Vorstehende Ausführungen unter 1. gelten für die Nachweise nach III.1.2. und III.1.3. entsprechend.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen,
2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A,
3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR brutto oder Eigenerklärung im Auftragsfall entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderter Höhe zu stellen.
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Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
2. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich „Hochbau allgemein“ und „Planungsleistungen Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI)“.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal, jeweils aufgeschlüsselt nach schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich „Hochbau allgemein“ und „Planungsleistungen Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI)“.
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2. Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen:
Die Erklärung über Referenzleistung muss jeweils folgende Angaben enthalten:
— Projektbezeichnung;
— Bauherr/Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
— Beschreibung;
— Leistungsumfang;
— Angaben über erbrachte Leistungen (Aufteilung siehe jeweiligen Referenzbereich);
— Herstellkosten (spezifische KG siehe jeweiligen Referenzbereich) in Euro brutto;
— Zeitraum der Bau- bzw. Planungsleistungen;
— Zeitpunkt Inbetriebnahme;
— ggf. weitere Beschreibung inkl. Bildern.
Die Vorlage von mehr als jeweils einer Referenz ist nicht erwünscht.
Mindeststandards:
Zu 2.
a) Vorlage mindestens einer Referenz über eigenerbrachte Bauleistungen im Bereich „Hochbau allgemein“ mit einem realisierten Auftragsvolumen von mindestens 12,5 Mio. EUR brutto in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (d. h. ab dem 1.1.2015).
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b) Vorlage von mindestens einer Referenz über eigenerbrachte Bauleistungen im Bereich „öffentliche Einrichtung eines öffentlichen Bauherrn“ mit einem realisierten Auftragsvolumen von mindestens 10 Mio. EUR brutto in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (d. h. ab dem 1.1.2015).
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c) Vorlage mindestens einer Referenz über eigenerbrachte Planungsleistungen von Leistungsphase 2 bis 5 HOAI im Bereich „Bildungsbauten“ mit anrechenbaren Herstellkosten (KG 200-600) von mindestens 9 Mio. EUR brutto in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (d. h. ab dem 1.1.2015).
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 zu (2) der EU-Auftragsbekanntmachung (Mindestreferenzen) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
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Für die Auswahl werden jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für eigenerbrachte Bauleistungen im Bereich „Hochbau allgemein“, die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für eigenerbrachte Bauleistungen im Bereich „öffentliche Einrichtung eines öffentlichen Bauherrn“ sowie die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für eigenerbrachte Planungsleistungen (LPH 2 bis 5) im Bereich „Bildungsbauten“ berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
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Die Vorlage von mehr als jeweils 3 Referenzen ist nicht erwünscht.
Dabei wird die Referenz für eigenerbrachte Bauleistungen im Bereich „Hochbau allgemein“ (Ziff. III. 1.3 2a) wie folgt bewertet:
Kriterium „Aktualität der Referenz“:
— Referenz aus dem Jahr 2015 1 Punkt;
— Referenz aus dem Jahr 2016/2017 3 Punkte;
— Referenz aus dem Jahr 2018/2019 oder später 5 Punkte.
Kriterium „Bauvolumen“:
— ab 12,5 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200-600 nach DIN 276) 1 Punkt;
— ab 15 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200-600 nach DIN 276) 2 Punkte;
— ab 17,5 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200-600 nach DIN 276) 3 Punkte;
— ab 20 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200-600 nach DIN 276) 4 Punkte;
— ab 25 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG200-600 nach DIN 276) 5 Punkte.
Die Referenz für eigenerbrachte Bauleistungen im Bereich „öffentliche Einrichtung eines öffentlichen Bauherrn“ (Ziff. III. 1.3 2b) wird wie folgt bewertet:
— ab 10 Mio. EUR brutto (KG 200-600 nach DIN 276) Bauvolumen 1 Punkt;
— ab 12,5 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200-600 nach DIN 276) 2 Punkte;
— ab 15 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200-600 nach DIN 276) 3 Punkte;
— ab 17,5 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200-600 nach DIN 276) 4 Punkte;
— ab 20 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200-600 nach DIN 276) 5 Punkte.
Weiterhin wird die Referenz für Planungsleistungen (LPH 2 bis 5) im Bereich „Bildungsbauten“ (Ziff. III. 1.3 2c) wie folgt bewertet:
Kriterium „Vergleichbarkeit mit der Planungsaufgabe“:
— Grundschule 1 Punkt;
— Haupt- und Werkrealschule 3 Punkte;
— Gemeinschaftsschule, Gymnasium o. Realschule 4 Punkte;
— Sekundarschule in Form einer Verbundschule 5 Punkte.
Kriterium „Größe der Schule“:
— 1-zügig 1 Punkt;
— 2-3-zügig 2 Punkte;
— 4- oder mehrzügig 3 Punkte.
Kriterium „Aktualität der Planung (Abschluss LPH 5)“:
— Abschluss LPH 5 im Jahr 2015 1 Punkt;
— Abschluss LPH 5 im Jahr 2016/2017 3 Punkte;
— Abschluss LPH 5 im Jahr 2018/2019 oder später 5 Punkte.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führen jüngere Referenzen (späterer Abnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei Punktegleichheit und gleichen Abnahmezeitpunkten entscheidet ggf. das Los.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-09-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZDL1L/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Kontaktperson: Dr. Frank Meininger
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: www.menoldbezler.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
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Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3. angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3. angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDL1L

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 098-232378 (2020-05-15)