Evaluation des Modells Hausgemeinschaftskonzept „Haus Rheinaue“ der BeneVit Holding GmbH in Whyl

GKV-Spitzenverband

Wissenschaftliche Evaluation des Versorgungsmodells Hausgemeinschaftskonzept „Haus Rheinaue“ im Rahmen des Modellprogramms nach § 8 Abs. 3 SGB XI zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-21 Auftragsbekanntmachung
2020-09-17 Ergänzende Angaben
2020-11-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sozialforschung
Kurze Beschreibung:
Wissenschaftliche Evaluation des Versorgungsmodells Hausgemeinschaftskonzept „Haus Rheinaue“ im Rahmen des Modellprogramms nach § 8 Abs. 3 SGB XI zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sozialforschung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: GKV-Spitzenverband
Postanschrift: Reinhardtstr. 28
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gkv-spitzenverband.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@gkv-spitzenverband.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E19997794 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E19997794 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 165-400829
ABl. S-Ausgabe: 165

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die wissenschaftliche Evaluation ist ein Zeitraum von maximal 24 Monaten vorgesehen.
Aufgabe der wissenschaftlichen Evaluation ist es, das Modell differenziert vor dem Hintergrund des gegenwärtigen Wissens zu Qualität der pflegerischen Versorgung zu bewerten sowie hinsichtlich der Kosten und seiner strukturellen Auswirkungen zu analysieren. Das Modell soll zudem hinsichtlich der Einordnung im bestehenden leistungs- und ordnungsrechtlichen Rahmen untersucht werden. In die Evaluation sollen zentral am Modell Beteiligte einbezogen werden, dies sind Pflegebedürftige, An- und Zugehörige sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DEUTSCHLAND

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf oder alternativer Nachweis der erlaubten Berufsausübung.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Kurze allgemeine Darstellung des Bieters und ggfls. der vorgesehenen Nachunternehmer bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts (max. 5 Seiten).
Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ende der Angebotsfrist hinsichtlich nach Art und Umfang vergleichbarer Leistungen. Als vergleichbar gelten wissenschaftliche Evaluationsprojekte im Bereich gesundheitlicher und pflegerischer Versorgung älterer Menschen und ökonomischer Bewertung zu Struktur und Entwicklung gesundheitlicher und pflegerischer Versorgung.
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Mindeststandards:
Es müssen mindestens 3 Referenzprojekte angegeben werden, welche thematisch in Umfang und Inhalt mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Hiervon sind mindestens 2 Evaluationsprojekte im Bereich gesundheitlicher und pflegerischer Versorgung älterer Menschen und mindestens ein Evaluationsprojekt im Bereich ökonomischer Bewertung zu Struktur und Entwicklung gesundheitlicher oder pflegerischer Versorgung anzugeben.
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Die Bieter benennen das für die Ausführung der Leistung vorgesehene Personal (Projektleitung und wissenschaftliche Mitarbeiter) und weisen dessen Qualifikation und Erfahrung in der Durchführung von wissenschaftlichen Evaluationsprojekten im Bereich Gesundheit und Pflege, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Psychologie und Medizin durch entsprechende Angaben zur auftragsrelevanten beruflichen Befähigung sowie zum beruflichen Werdegang nach (Kurzvita). Der Nachweis von Erfahrung in den jeweiligen Aufgabenbereichen soll durch Angabe von vergleichbaren Referenzen erfolgen. Für den Bereich Projektleitung muss die Erfahrung durch die Angabe mindestens einer Referenz nachgewiesen werden (Mindestanforderung).
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Soweit die Mindestanforderung erfüllt ist, werden die Angaben zur Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals im Rahmen der Zuschlagskriterien bewertet.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Evaluationskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personal
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Preis (Gewichtung): 30 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.gkv-spitzenverband.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E19997794 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
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2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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§ 135 Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 165-400829 (2020-08-21)
Ergänzende Angaben (2020-09-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 184-444962
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 165-400829
ABl. S-Ausgabe: 184
Zusätzliche Informationen
Aus Anlass der Beantwortung von Bieterfragen wurde die Angebotsfrist auf den 23.9.2020, 12.00 Uhr verlängert.
Quelle: OJS 2020/S 184-444962 (2020-09-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 370 323 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 232-571827
ABl. S-Ausgabe: 232

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-09 📅
Name: IGES Institut GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Mehr anzeigen
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 232-571827 (2020-11-23)