Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Kriterium Referenzen des Bewerbers/Unternehmens
1.1. Referenzen über Leistungen zur Prüfung von Großprojekten für öffentliche Auftraggeber mit einem Kostenvolumen von mindestens 250 Mio. EUR in den letzten 5 Jahren auf den Fachgebieten Umwelt/Altlasten
Anteilige Wichtung: 20 %
Punkteverteilung:
Referenzen für mind. 1 Projekt zu den hier aufgeführten Leistungen = 1 Punkt
Referenzen für mind. 2 Projekte zu den hier aufgeführten Leistungen = 3 Punkte
Referenzen für mehr als 2 Projekte zu den hier aufgeführten Leistungen = 5 Punkte
1.2. Referenzen über Leistungen zur Prüfung von Großprojekten für öffentliche Auftraggeber mit einem Kostenvolumen von mindestens 250 Mio. EUR in den letzten 5 Jahren auf den Fachgebieten Bergbau/Sanierungsbergbau
Anteilige Wichtung: 20 %
Punkteverteilung:
— Referenzen für mind. 1 Projekt zu den hier aufgeführten Leistungen = 1 Punkt;
— Referenzen für mind. 2 Projekte zu den hier aufgeführten Leistungen = 3 Punkte;
— Referenzen für mehr als 2 Projekte zu den hier aufgeführten Leistungen = 5 Punkte.
1.3. Referenzen zur Erstellung von Gutachten oder Prüfungen als Wirtschaftsprüfer/beratender Ingenieur/Rechtsanwalt oder gleichwertig für öffentliche Auftraggeber in den letzten 5 Jahren mit einem Prüfwertumfang von mindestens 200 Mio. EUR
Anteilige Wichtung: 20 %
Punkteverteilung:
— Referenzen für mind. 1 Projekt zu den hier aufgeführten Leistungen = 1 Punkt;
— Referenzen für mind. 2 Projekte zu den hier aufgeführten Leistungen = 3 Punkte;
— Referenzen für mehr als 2 Projekte zu den hier aufgeführten Leistungen = 5 Punkte.
1.4. Referenzen zur Bearbeitung von Projekten bzw. Projektsteuerungsleistungen und Projektkosten von mindestens > 5 Mio. EUR mit den Fachschwerpunkten:
— Bergbau/Sanierungsbergbau (Bergrecht) oder
— Hydrologie/Hydrogeologie, Wasserrecht, Umweltrecht oder
— Bauingenieurwesen, Ingenieurbau/Wasserbau/Verkehrsanlagen.
Anteilige Wichtung: 20 %
Punkteverteilung:
— Referenzen für ≥ 1 Projekt = 1 Punkt;
— Referenzen für ≥ 3 Projekte = 3 Punkte;
— Referenzen für ≥ 5 Projekte = 5 Punkte.
2. Kriterium Qualifikation/Referenzen verantwortlicher Mitarbeiter
2.1. Projektleitung
Anteilige Wichtung: 10 %
Punkteverteilung:
— Leitung von Projekten: Anzahl Projekte nach 1.1, 1.2 oder 1.3 ≥ 1 = 1 Punkt;
— Leitung von Projekten: Anzahl Projekte nach 1.1, 1.2 oder 1.3 ≥ 3 = 3 Punkte;
— Leitung von Projekten: Anzahl Projekte nach 1.1, 1.2 oder 1.3 ≥ 5 = 5 Punkte.
2.2. Referenzen je verantwortliche Mitarbeiter (Projektteam)
Die Punktzahl wird je benannten Mitarbeiter ermittelt. Die Punktzahl des Bewerbers ist der Mittelwert der einzelnen Mitarbeiterpunkte.
Anteilige Wichtung: 10 %
Punkteverteilung:
— Referenzen für 0 Referenzprojekte nach 1.1, 1.2 oder 1.3 = 0 Punkte;
— Referenzen für ≥ 1 Referenzprojekt nach 1.1, 1.2 oder 1.3 = 1 Punkt;
— Referenzen für ≥ 2 Referenzprojekte nach 1.1, 1.2 oder 1.3 = 3 Punkte;
— Referenzen für ≥ 4 Referenzprojekte nach 1.1, 1.2 oder 1.3 = 5 Punkte.
Die Entscheidung über die Auswahl der Bewerber, die zur Teilnahme aufgefordert werden, trifft ein Gremium aus mindestens 5 Vertretern. Davon werden 2 Vertreter seitens der Vergabestelle (LMBV mbH) gestellt sowie mindestens 3 Vertreter seitens der Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung (GS-StuBA) ggf. zuzüglich Vertretern der Finanziers der Braunkohlesanierung (Vertreter des Bundes bzw. der Länder Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen).
Im Falle von 2 oder mehreren gleich geeigneten Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Losverfahren.