Beschreibung der Beschaffung
Der NBank sind aufgrund der Corona-Pandemie zahlreiche neue Richtlinien übertragen worden, so dass sie verpflichtet ist, innerhalb weniger Wochen die technische und personelle Umsetzung eines erheblichen Teils des niedersächsischen Nachtragshaushaltes abzubilden.
Dies beinhaltet mit einem Mittelvolumen von 75 Mio. EUR auch die sog. Richtlinie der Photovoltaik- Batteriespeicher (aktuelle Fassung anhängend). Da es sich um eine sehr kleinteilige Förderung mit geringen Einzelauszahlungen pro Förderfall handelt, würde die NBank dafür zusätzliche Mitarbeiter einstellen müssen. Es handelt sich aber um eine Aufgabe, die es in dieser Form in der NBank vermutlich so nicht wieder geben wird. Ein verwaltungsrechtliches Ermessen im eigentlichen Sinne ist nicht erforderlich. Die Entscheidungen können auf Basis von Ja/Nein-Prüfungen getroffen und dann zügig bewilligt werden. Der Verwendungsnachweis ist zwar beizubringen, wird aber im Wesentlichen aus der Rechnung, also dem Nachweis der Beschaffung des Batteriespeichers bestehen.
Da die NBank neben den erforderlichen Mitarbeitern auch in der Kürze der Zeit, bis die Richtlinie starten soll, nicht die entsprechende räumliche Infrastruktur sowie die Hardware zur Verfügung stellen kann, hat eine Abstimmung mit dem beauftragenden Umweltministerium dahingehend stattgefunden, dass die Durchführung der Bewilligung und Verwendungsnachweisprüfung an einen externen Dienstleister ausgelagert werden darf.
Die Leistungen sollen in der Zeit vom (spätestens) 10.12.2020 bis längstens 31.12.2022 bewilligt werden. Bei einem Mittelvolumen von 75 Mio. EUR und einer maximalen Fördersumme von 50.000,00 EUR pro Einzelfall erwartet die NBank ca. 10.000 Anträge.
Aufgabe des Dienstleisters soll es sein:
— Übernahme und operative sowie eigen-/ergebnisverantwortliche Durchführung des gesamten Arbeitspaketes der „Richtlinie Batteriespeicher“ vom Bewilligungsprozess bis zur Verwendungsnachweisprüfung (also keine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne einer Zeitarbeit),
— Bereitstellung entsprechender Räumlichkeiten sowie der erforderlichen Hardware. Dabei ermöglicht die NBank den Zugriff auf das technische Laufwerk der NBank und übernimmt die Einarbeitung der Mitarbeiter, jedenfalls durch eine Klickanleitung,
— Vorbereitung der Formulare und der technischen Grundprogrammierung erfolgt durch die NBank,
— Für die Aufgabe technisch und fachlich qualifizierte Sachbearbeiter sollen vom Dienstleister ausgewählt und gesteuert (inkl. kompletter Struktur und Führungskraft) eingesetzt werden,
— Entlastung der NBank auch in der Organisations- und Führungsverantwortung,
— Sicherstellen einer hochqualifizierten Abarbeitung sowie Ergebnisverantwortung,
— Sicherstellen eines Vier-Augen-Prinzips in der Bewilligung und Vornahme der Verwendungsnachweisprüfung innerhalb eines anderen bzw. weiteren Vier-Augen-Prinzips,
— Vorhalten einer telefonischen Erreichbarkeit für die Fragen der Kunden zur Antragstellung. Fragen zum Programm allgemein übernimmt die Beratung der NBank,
— Sicherstellung einer Mittelüberwachung (mehr als die 75 Mio. dürfen nicht bewilligt werden) sowie Schaffung einer Schnittstelle zur Ermöglichung der Auszahlung. Die NBank stellt USB-Sticks (Ecos Sticks) zur Verfügung, die die technische Schnittstelle zur den Systemen der NBank bilden werden.
— Abstimmung mit der NBank zu Kommunikationsbedarfen (z. B. wenn die Mittel zu 80 % gebunden sind, bedarf es dringend einer Information über Info-Mail und Homepage),
— Flexible Reaktion in Teamgrößen entsprechend dem mengenmäßig anfallenden Arbeitsbedarf und damit Sicherstellung zeitnaher Entscheidungen über die Antragstellung (max. zwei Wochen nach Antragstellung).