Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärungen gem. Vordr. 11078 II - in den Vergabeunterlagen (Dokument C2_Eigenerklärung_18-0011202_11708_II.docx) enthalten. Sofern das Angebot eines Bieters in die engere Auswahl kommt, sind die Nachweise innerhalb der durch die Vergabestelle gesetzten Frist nach Aufforderung vorzulegen (bei ausländischen Bietern Unterlagen gem. Anhang XII der Richtlinie 2014/24/EU). Der volle Wortlaut der Erklärung gem. Vordr. 11078 II kann frei verfügbar über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden.
Ergänzender Hinweis zu weiteren Unterlagen (gem. Vordruck 11078 II). Folgende Unterlagen sind beizufügen:
— - allgemeine Informationen über das Unternehmen (z.B. Firmenbroschüre, Zertifikate, etc.),
— - Eigenerklärungen, Nachweise
— - Eigenerklärung des Bieters, dass er mind. über 2 geeignete Berater*innen verfügt, die beim Auftraggeber zum Einsatz kommen können,
— - Eigenerklärung des Bieters, dass alle zum Einsatz kommenden Mitarbeiter über die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Mindestanforderungen und Softskills verfügen,
— - Eigenerklärung des Bieters, dass die eingesetzten Beratungskräfte die Regelungen des Vordruckes 11059-1 anerkennen und die Einwilligungs- und Verpflichtungserklärung (Vordruck 11059-2) bei einem Vertragsabschluss unterschreiben,
— - Eigenerklärung des Bieters, dass die eingesetzten Beratungskräfte die Regelungen des Vordruckes Einwilligung in die Zuverlässigkeitsüberprüfung anerkennen und die Einverständniserklärung bei einem Vertragsabschluss unterschreiben,
— - Eigenerklärung des Bieters, dass die vergleichbaren Leistungen/Referenzen in einem separaten Dokument (siehe dazu "Referenzangaben zur Eigenerklärung 18-0011202.docx ") ausgefüllt und eingereicht werden,
— -Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass sich die Beratungskräfte auf Verlangen des Auftraggebers bei Beauftragung einer unentgeltlichen Sicherheitsüberprüfung gemäß §7 SÜG unterziehen. Für die Überprüfung ist eine Einwilligung der zu überprüfenden Person gemäß § 13 SÜG erforderlich. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine Beratungskräfte anzubieten, bei denen Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen. - Bestätigung per Eigenerklärung.
Nachweis der Erfüllung der in der Anlage 5 zum EVB-IT Dienstvertrag 18-0011202 Bewertungsmatrix (in den Vergabeunterlagen enthalten) genannten Anforderungen. Während die Erfüllung aller „A-Kriterien“ zwingend erforderlich ist und die Nichterfüllung bereits einer Mindestanforderung den Ausschluss zur Folge hat, stellen die zusätzlichen bzw. darüber hinausgehenden Möglichkeiten keine Mindestanforderungen, sondern „B-Kriterien“ dar. Ihr Erfüllungsgrad wird in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes einbezogen.
Zur übersichtlichen Darstellung und Auswertung (durch die Vergabestelle) liegt eine Bewertungsmatrix bei, die die Wertung und Gewichtung der einzelnen Kriterien zusammenfasst bzw. Eingrenzung der für die Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes relevanten Anbieter genutzt wird.