0. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber gemäß § 100 Abs. 1 GWB. Der ausgeschriebene und zu vergebene Auftrag steht in Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet der Sektorentätigkeiten im Bereich Energieversorgung (Sektorentätigkeit nach §1 Abs. 1 SektVO) nach Nr. 4 der Anlage zu § 98 Nr. 4 GWB. Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Sektorenverordnung (SektVO) durch,