FA03-BA02-BA03: Bauwerke, baul. Teil: PW Königshofen, Br. Königshofen, PW Lauda Süd

Stadt Lauda-Königshofen

— Los 1: Bauwerke, baulicher Teil: Neubau Pumpwerk Königshofen, Neubau Brunnen Königshofen;
— Los 2: Bauwerke, baulicher Teil: Umbau Pumpwerk Lauda Süd.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-02 Auftragsbekanntmachung
2020-07-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauliche Anlagen
Referenznummer: 03-EV-19-BW-BA02-BA03
Kurze Beschreibung:
— Los 1: Bauwerke, baulicher Teil: Neubau Pumpwerk Königshofen, Neubau Brunnen Königshofen; — Los 2: Bauwerke, baulicher Teil: Umbau Pumpwerk Lauda Süd.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauliche Anlagen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauliche Anlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Tauber-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Lauda-Königshofen
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 97922
Postort: Lauda-Königshofen
Kontakt
Internetadresse: http://www.lauda-koenigshofen.de/ 🌏
E-Mail: oliver.litterer@lauda-koenigshofen.de 📧
Telefon: +49 93435015440 📞
Fax: +49 93435015998 📠
URL der Dokumente: https://www.lauda-koenigshofen.de/leben-und-wohnen/bau-und-infrastruktur/ausschreibungen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-02 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-06 📅
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2021-08-31 📅
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 128-312345
ABl. S-Ausgabe: 128
Zusätzliche Informationen
Bieter oder ihre Bevollmächtigten sind zur Öffnung der Angebote zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Los 1: Bauwerke, baulicher Teil: Neubau Pumpwerk Königshofen, Neubau Brunnen Königshofen;
— Los 2: Bauwerke, baulicher Teil: Umbau Pumpwerk Lauda Süd.
Bezeichnung des Loses: FA03, BA02-BA03, Los 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1: Bauwerke, baulicher Teil:
— Neubau Pumpwerk Königshofen: Außenmaße (l x b x h): ca. 8,8 x 10,6 x 4,9/7,9 m;
— Neubau Brunnen Königshofen: Außenmaße (l x b x h): ca. 4,3 x 3,6 x 2,9/4,4 m.
Bestehend aus:
— Stahlbeton-, Beton-, Mauerwerk-, Holzarbeiten;
— Fliesen- und Estricharbeiten, Zimmerer-, Dachdeckerarbeiten, Putz- und Malerarbeiten, Metallbau, etc.
Bezeichnung des Loses: FA03, BA02-BA03, Los 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2: Bauwerk, baul. Teil: Umbau Pumpwerk Lauda Süd
— Abbrucharbeiten im Gebäude und außerhalb des Bauwerks
Demontage und Abbruch von: Stahlbeton, Beton, Metalleinbauten, Fliesen etc.
— Wiederherstellungsarbeiten:
Beton- und Stahlbetonarbeiten, Fliesen- und Estricharbeiten, Putz- und Malerarbeiten, Metallbau, etc.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: KA10
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 97922 Lauda-Königshofen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Angaben zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes;
— Vorlage einer Bestätigung der Erklärung zu den o.g. Angaben mit Angaben der Gewerbeanmeldung;
Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, im Falle dass das Angebot in die engere Wahl kommt.
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 Ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im Geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde;
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— Vorlage einer Erklärung, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt wurde;
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— Vorlage eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz, im Falle dass der Bieter, den Zuschlag erhält;
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft;
— Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter;
Zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsumme, im Falle dass der Bieter, den Zuschlag erhält.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt ‚Eigenerklärungen zur Eignung‘ (KEV179 AngErg Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
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— Angaben des Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, welcher die Bauleistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.;
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— Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustberechnungen, im Falle dass das Angebot in die engere Wahl kommt;
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Erklärung dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren werden beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet);
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— Angaben zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Bieter der Pflicht der Beitragszahlung unterfällt;
— Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, im Falle dass das Angebot in die engere Wahl kommt.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage von drei Referenzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, deren ausgeführte Leistungen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit folgenden Angaben:
—— Bezeichnung der Maßnahme;
—— Ort der Bauausführung;
—— Benennung des Auftraggebers mit Anschrift und Ansprechpartner;
—— Art der ausgeführten Leistung;
—— Ausführungszeitraum;
—— stichwortartige Benennung des mit eigenem Personals ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs unter Angabe der Menge und Einheit;
—— Nennung des Auftragswertes der Gesamtleistung;
—— Nennung des Auftragswertes der eigenen Leistung;
—— Anzahl der Durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
—— Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Leitungskräfte;
—— Angabe von besonderen technischen, gerätespezifischen, zeitlich und sonstige Anforderungen;
—— Angabe, ob die Leistung als Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner oder Nachunternehmer ausgeführt wurde.
— Vorlage jeweiliger schriftlichen Bestätigungen des damaligen Auftraggebers zu den benannten Referenzen, im Falle dass das Angebot in die engere Wahl kommt.
— Angabe der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenen Leitungspersonal, im Falle dass das Angebot in die engere Wahl kommt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftraggeber wendet das Landestarifstreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW) an.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anwendbares Vergaberecht: Deutschland
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadtwerke Lauda-Königshofen, Marktplatz 1, 97922 Lauda-Königshofen, Raum 311
Zusätzliche Informationen: Bieter oder ihre Bevollmächtigten sind zur Öffnung der Angebote zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Wasserversorgung Mittlere Tauber
Postanschrift: Am Wört 1
Postort: Tauberbischofsheim
Postleitzahl: 97941
Land: Main-Tauber-Kreis 🏙️
Kontakt
Telefon: +49 9341895958-1 📞
E-Mail: info@wvmt.de 📧
Fax: +49 9341895958-9 📠
Internetadresse: www.wvmt.de 🌏
Dokumente URL: https://www.lauda-koenigshofen.de/leben-und-wohnen/bau-und-infrastruktur/ausschreibungen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für die Ausarbeitung der Angebote sind die Vergabeunterlagen zu verwenden, die per E-Mail unter oliver.litterer@lauda-koenigshofen.de bzw. post@lauda-koenigshofen.de ab dem 6.7.2020 angefordert werden können. Es wird nach Anforderung ein Link übermittelt, mittels dem die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen Wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die Unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134 und 135 GWB).
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Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI 4.1
Quelle: OJS 2020/S 128-312345 (2020-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 129-315285
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 128-312345
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
Für die Ausarbeitung der Angebote sind die Vergabeunterlagen zu verwenden, die per E-Mail unter oliver.litterer@lauda-koenigshofen.de bzw. post@lauda-koenigshofen.de ab dem 06.07.2020 angefordert werden können. Es wird nach Anforderung ein Link übermittelt, mittels dem die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Stahlbeton-, Beton-, Mauerwerk-, Holzarbeiten
Fliesen- und Estricharbeiten, Zimmerer-, Dachdeckerarbeiten, Putz- und Malerarbeiten, Metallbau, etc..
— Abbrucharbeiten im Gebäude und außerhalb des Bauwerks;

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen Wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134 und 135 GWB).
Mehr anzeigen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 129-315285 (2020-07-03)