Fachkataster Spiel- und Freizeitanlagen (SpieKa)

Landeshauptstadt München, IT-Referat, it@M, Geschäftsleitung

Auftragsgegenstand: die Lieferung einer Standardsoftware zur optimierten Bearbeitung aller Tätigkeiten, die im Bereich der Spiel- und Freizeitanlagen anfallen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-16 Auftragsbekanntmachung
2021-02-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: VGSt3-Z42-2020-0010
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand: die Lieferung einer Standardsoftware zur optimierten Bearbeitung aller Tätigkeiten, die im Bereich der Spiel- und Freizeitanlagen anfallen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dokumentenerstellungssoftwarepaket 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, IT-Referat, it@M, Geschäftsleitung
Postanschrift: Agnes-Pockels-Bogen 21
Postleitzahl: 80992
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://vergabe.muenchen.de/ 🌏
E-Mail: itm.vergabe@muenchen.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1734ceb2fb0-6a7f36c706dc4546 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.muenchen.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-16 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 138-338820
ABl. S-Ausgabe: 138
Zusätzliche Informationen
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. 1. Bewerber-/Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis zum 3.8.2020, 12.00 Uhr über das eVergabe-System zu stellen. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch. 2. Unterstützung des Auftraggebers: Hier wird insbesondere auf den Abschnitt 1.12. der Bewerbungsbedingungen hingewiesen. 3.Abweichung von der Regelvergabe: Der AG ist lt. §98 i. V. m. §99 Nr. 1 GWB, § 115 i. V. m. §119 Abs. 2 GWB grundsätzlich an die Anwendung der Verfahrensarten „Offenes und Nicht Offenes Verfahren“ gebunden, es sei denn es liegen begründete Ausnahmefälle lt. §119 Abs. 2 GWB i. V. m. §14 Abs. 2, 3, 4 VgV vor, die die Wahl eines der nachrangigen Verfahren rechtfertigen.Vorliegend basiert die auszuschreibende Leistung auf einer Standardsoftware. Jedoch bestehen aufgrund der Größe des AG eine Vielzahl von spezifischen Anforderungen, die ggf. einen entsprechenden Anpassungsaufwand erfordern. Die genauen Vertragsinhalte hierzu können durch den AG Deshalb noch nicht mit ausreichender Genauigkeit beschrieben werden. Die notwendigen technischen Änderungen müssen mit den Bietern erörtert und verhandelt werden. Die vorgebrachten Umstände lassen in der Konsequenz nur ein Verhandlungsverfahren lt. §14 Abs. 3 Nr. 3 VgV zu. 4.Abweichung vom Grundsatz der Losbildung: Der AG ist sich des Umstands bewusst, dass er als öffentlicher AG gem. §97 Abs. 4 Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Eine Abweichung davon ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern (§97 Abs. 4 Satz 3 GWB). Von der Bildung von Losen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da die zu beschaffende Software zwingend mit den weiteren Leistungen des Auftragsgegenstands (Customizing, Schulungen, Systemservice) kompatibel sein muss und potentielle Bewerber/Bieter somit das gesamte Aufgabenspektrum übernehmen müssen. Zudem müssen die einzelnen Schritte nahtlos ohne Verzögerung fortgesetzt werden. Außerdem bestehen schon aufgrund von Urheber- und Nutzungsrechten rechtliche Restriktionen seitens der Anbieter, die eine Erbringung von Customizing- und Pflegeleistungen durch Dritte objektiv unmöglich machen. Eine Bildung von fachlichen oder mengenabhängigen Teillosen ist daher nicht möglich.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1715543.84 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
A) Lieferung einer Standardsoftware zur optimierten Bearbeitung aller Tätigkeiten, die im Bereich der Spiel- und Freizeitanlagen anfallen.. Es wird eine Stadtlizenz (= unlimitierte Lizenz) unbefristet gegen Einmalvergütung dauerhaft überlassen. Zudem werden 90 mobile Lizenzen benötigt (ggf. Überlassung auf Zeit, falls diese nicht in der Stadtlizenz inkludiert sind),
Mehr anzeigen
B) Anpassung der Software an die Anforderungen des AGs inklusive der Schnittstellen,
C) Herbeiführen der Betriebsbereitschaft des Systems:
— die Installation und Konfiguration der Anwendung in der Infrastruktur des AGs;
— Integration in die vorhandene Systemlandschaft, Inbetriebnahme der Schnittstellen;
— Durchführung von Performance, Last- und Entwicklertest, Early-Live-Support.
D) Durchführung der Datenmigration aus den vorhandenen Daten,
E) Dokumentation zum System,
F) Schulung.
Durchführung von Schulungen für die entsprechenden Mitarbeiter
G) Unterstützungsleistungen bis zur Abnahme:
Unterstützungsleistungen für Weiterentwicklung und Projektmanagement bis zur vollständigen Abnahme des Systems (Bedarfsposition ohne Anspruch auf Abnahme), insbesondere Koordination der Zusammenarbeit mit der Gesamtprojektleitung des AG
H) Service und Wartung/Support
Wartung und Betrieb der Software für 4 Jahre mit der Möglichkeit einer optionalen Verlängerung um weitere 4 Jahre.
I) Unterstützungsleistungen für die Vertragslaufzeit nach der Abnahme (Bedarfsposition ohne Anspruch auf Abnahme): Optimierungen und Erweiterungen der Geschäftsprozesse und Anforderungen im System (geschätzt ca. 20 PT jährlich)
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung um weitere 48 Monate ist möglich.
Beschreibung der Optionen:
a) Verlängerung der Systemserviceleistungen, nach Ablauf der vierjährigen Laufzeit, um einmalig weitere 4 Jahre.
b) Unterstützungsleistungen vor der Abnahme (Bedarfsposition ohne Anspruch auf Abnahme): Optimierungen und Erweiterungen der Anforderungen
c) Unterstützungsleistungen über die Vertragslaufzeit (Bedarfsposition ohne Anspruch auf Abnahme): Optimierungen und Erweiterungen zur besseren Unterstützung der Geschäftsprozesse im Umfang von ca. 20 Personentagen pro Jahr.
d) Schulungsleistungen für die entsprechenden Mitarbeiter über die Vertragslaufzeit
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München
Deutschland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-09-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://vergabe.muenchen.de/ 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1734ceb2fb0-6a7f36c706dc4546 🌏
Land: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
1. Bewerber-/Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis zum 3.8.2020, 12.00 Uhr über das eVergabe-System zu stellen. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
2. Unterstützung des Auftraggebers:
Hier wird insbesondere auf den Abschnitt 1.12. der Bewerbungsbedingungen hingewiesen.
3.Abweichung von der Regelvergabe:
Der AG ist lt. §98 i. V. m. §99 Nr. 1 GWB, § 115 i. V. m. §119 Abs. 2 GWB grundsätzlich an die Anwendung der Verfahrensarten „Offenes und Nicht Offenes Verfahren“ gebunden, es sei denn es liegen begründete Ausnahmefälle lt. §119 Abs. 2 GWB i. V. m. §14 Abs. 2, 3, 4 VgV vor, die die Wahl eines der nachrangigen Verfahren rechtfertigen.Vorliegend basiert die auszuschreibende Leistung auf einer Standardsoftware. Jedoch bestehen aufgrund der Größe des AG eine Vielzahl von spezifischen Anforderungen, die ggf. einen entsprechenden Anpassungsaufwand erfordern. Die genauen Vertragsinhalte hierzu können durch den AG
Mehr anzeigen
Deshalb noch nicht mit ausreichender Genauigkeit beschrieben werden. Die notwendigen technischen Änderungen müssen mit den Bietern erörtert und verhandelt werden. Die vorgebrachten Umstände lassen in der Konsequenz nur ein Verhandlungsverfahren lt. §14 Abs. 3 Nr. 3 VgV zu.
Mehr anzeigen
4.Abweichung vom Grundsatz der Losbildung:
Der AG ist sich des Umstands bewusst, dass er als öffentlicher AG gem. §97 Abs. 4 Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Eine Abweichung davon ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern (§97 Abs. 4 Satz 3 GWB). Von der Bildung von Losen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da die zu beschaffende Software zwingend mit den weiteren Leistungen des Auftragsgegenstands (Customizing, Schulungen, Systemservice) kompatibel sein muss und potentielle Bewerber/Bieter somit das gesamte Aufgabenspektrum übernehmen müssen. Zudem müssen die einzelnen Schritte nahtlos ohne Verzögerung fortgesetzt werden. Außerdem bestehen schon aufgrund von Urheber- und Nutzungsrechten rechtliche Restriktionen seitens der Anbieter, die eine Erbringung von Customizing- und Pflegeleistungen durch Dritte objektiv unmöglich machen. Eine Bildung von fachlichen oder mengenabhängigen Teillosen ist daher nicht möglich.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Mehr anzeigen
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Mehr anzeigen
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 138-338820 (2020-07-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 031-076970
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 138-338820
ABl. S-Ausgabe: 31

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
A) Lieferung einer Standardsoftware zur optimierten Bearbeitung aller Tätigkeiten, die im Bereich der Spiel- und Freizeitanlagen anfallen. Es wird eine Stadtlizenz (= unlimitierte Lizenz) unbefristet gegen Einmalvergütung dauerhaft überlassen. Zudem werden 90 mobile Lizenzen benötigt (ggf. Überlassung auf Zeit, falls diese nicht in der Stadtlizenz inkludiert sind).
Mehr anzeigen
B) Anpassung der Software an die Anforderungen des AGs inklusive der Schnittstellen.
— die Installation und Konfiguration der Anwendung in der Infrastruktur des AGs.,
— Integration in die vorhandene Systemlandschaft, Inbetriebnahme der Schnittstellen,
D) Durchführung der Datenmigration aus den vorhandenen Daten.
E) Dokumentation zum System.
F) Schulung Durchführung von Schulungen für die entsprechenden Mitarbeiter.
G) Unterstützungsleistungen bis zur Abnahme: Unterstützungsleistungen für Weiterentwicklung und Projektmanagement bis zur vollständigen Abnahme des Systems (Bedarfsposition ohne Anspruch auf Abnahme), insbesondere Koordination der Zusammenarbeit mit der Gesamtprojektleitung des AG H) Service und Wartung/Support Wartung und Betrieb der Software für 4 Jahre mit der Möglichkeit einer optionalen Verlängerung um weitere 4 Jahre.
Mehr anzeigen
I) Unterstützungsleistungen für die Vertragslaufzeit nach der Abnahme (Bedarfsposition ohne Anspruch auf Abnahme): Optimierungen und Erweiterungen der Geschäftsprozesse und Anforderungen im System (geschätzt ca. 20 PT jährlich).
Beschreibung der Optionen:
b) Unterstützungsleistungen vor der Abnahme (Bedarfsposition ohne Anspruch auf Abnahme): Optimierungen und Erweiterungen der Anforderungen.
Quelle: OJS 2021/S 031-076970 (2021-02-10)