Der große Hörsaal ER 270 im Ernst-Ruska-Gebäude (Geb. ER) auf dem Gelände der Technischen Universität in Berlin, Hardenbergstraße 36a in 10623 Berlin, erhält eine komplette Neugestaltung der Technischen Ausrüstung im Zuge der Sanierung und der Modernisierung. Der Auftrag umfasst keine konzeptionellen oder innovativen Lösungen, sondern ist eine Weiterführung der HOAI-Leistungen zu einer abgeschlossenen und bestätigten Entwurfs- und Bauplanungsunterlage (bis einschl. Leistungsphase 3) für die Technische Gebäudeausrüstung. Der zu vergebende Planungsauftrag nach der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau), hier nach dem Vertragsmuster IV 411.H F, beinhaltet die Anlagengruppen 1 bis 5 und 7 bis 8 nach § 53 Abs. 2 HOAI, mit den Leistungsphasen 5 bis 9.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: Vergabe-Nr.: OV-026-20
Kurze Beschreibung:
Der große Hörsaal ER 270 im Ernst-Ruska-Gebäude (Geb. ER) auf dem Gelände der Technischen Universität in Berlin, Hardenbergstraße 36a in 10623 Berlin, erhält eine komplette Neugestaltung der Technischen Ausrüstung im Zuge der Sanierung und der Modernisierung.
Der Auftrag umfasst keine konzeptionellen oder innovativen Lösungen, sondern ist eine Weiterführung der HOAI-Leistungen zu einer abgeschlossenen und bestätigten Entwurfs- und Bauplanungsunterlage (bis einschl. Leistungsphase 3) für die Technische Gebäudeausrüstung.
Der zu vergebende Planungsauftrag nach der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau), hier nach dem Vertragsmuster IV 411.H F, beinhaltet die Anlagengruppen 1 bis 5 und 7 bis 8 nach § 53 Abs. 2 HOAI, mit den Leistungsphasen 5 bis 9.
Der große Hörsaal ER 270 im Ernst-Ruska-Gebäude (Geb. ER) auf dem Gelände der Technischen Universität in Berlin, Hardenbergstraße 36a in 10623 Berlin, erhält eine komplette Neugestaltung der Technischen Ausrüstung im Zuge der Sanierung und der Modernisierung.
Der Auftrag umfasst keine konzeptionellen oder innovativen Lösungen, sondern ist eine Weiterführung der HOAI-Leistungen zu einer abgeschlossenen und bestätigten Entwurfs- und Bauplanungsunterlage (bis einschl. Leistungsphase 3) für die Technische Gebäudeausrüstung.
Der zu vergebende Planungsauftrag nach der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau), hier nach dem Vertragsmuster IV 411.H F, beinhaltet die Anlagengruppen 1 bis 5 und 7 bis 8 nach § 53 Abs. 2 HOAI, mit den Leistungsphasen 5 bis 9.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-08 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-13 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 199-482658
ABl. S-Ausgabe: 199
Zusätzliche Informationen
1. Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet.
Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWO tender notwendig.
2. Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann nur elektronisch (elektronisch in Textform ohne Signatur bzw. mit qualifizierter elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) über die Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen.
Angebote, die in Papierform, per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
3. Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen.
4. Der Bieter/ die Bieterin hat zu beachten, dass bei der Abgabe des Angebotes „elektronisch in Textform“ der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgt die rechtsverbindliche Unterschrift des Angebotes durch die elektronische Signatur.
5. Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
6. Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ zu informieren.
7. Der Bieter/die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen/Nachweise, die den geforderten Erklärungen vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Erklärungen und Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für alle Nachunternehmer einzureichen.
Eignungsnachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen und Eignungsnachweise enthalten, werden im Verfahren nicht berücktsichtigt.
1. Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet.
Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWO tender notwendig.
2. Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann nur elektronisch (elektronisch in Textform ohne Signatur bzw. mit qualifizierter elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) über die Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen.
Angebote, die in Papierform, per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
3. Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen.
4. Der Bieter/ die Bieterin hat zu beachten, dass bei der Abgabe des Angebotes „elektronisch in Textform“ der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgt die rechtsverbindliche Unterschrift des Angebotes durch die elektronische Signatur.
5. Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
6. Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ zu informieren.
7. Der Bieter/die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen/Nachweise, die den geforderten Erklärungen vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Erklärungen und Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für alle Nachunternehmer einzureichen.
Eignungsnachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen und Eignungsnachweise enthalten, werden im Verfahren nicht berücktsichtigt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der große Hörsaal ER 270 im Ernst-Ruska-Gebäude (Geb. ER) auf dem Gelände der Technischen Universität in Berlin, Hardenbergstraße 36a in 10623 Berlin, erhält eine komplette Neugestaltung der Technischen Ausrüstung im Zuge der Sanierung und der Modernisierung.
Der große Hörsaal ER 270 im Ernst-Ruska-Gebäude (Geb. ER) auf dem Gelände der Technischen Universität in Berlin, Hardenbergstraße 36a in 10623 Berlin, erhält eine komplette Neugestaltung der Technischen Ausrüstung im Zuge der Sanierung und der Modernisierung.
Der Auftrag umfasst keine konzeptionellen oder innovativen Lösungen, sondern ist eine Weiterführung der HOAI-Leistungen zu einer abgeschlossenen und bestätigten Entwurfs- und Bauplanungsunterlage (bis einschl. Leistungsphase 3) für die Technische Gebäudeausrüstung.
Der Auftrag umfasst keine konzeptionellen oder innovativen Lösungen, sondern ist eine Weiterführung der HOAI-Leistungen zu einer abgeschlossenen und bestätigten Entwurfs- und Bauplanungsunterlage (bis einschl. Leistungsphase 3) für die Technische Gebäudeausrüstung.
Der zu vergebende Planungsauftrag nach der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau), hier nach dem Vertragsmuster IV 411.H F, beinhaltet die Anlagengruppen 1 bis 5 und 7 bis 8 nach § 53 Abs. 2 HOAI, mit den Leistungsphasen 5 bis 9.
Der zu vergebende Planungsauftrag nach der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau), hier nach dem Vertragsmuster IV 411.H F, beinhaltet die Anlagengruppen 1 bis 5 und 7 bis 8 nach § 53 Abs. 2 HOAI, mit den Leistungsphasen 5 bis 9.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Technische Universität Berlin
Gebäude ER
Hardenbergstraße 36A
10623 Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Besonderen Vertragsbedingungen sowie Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren zu beachten und ggf. auszufüllen und einzureichen. Ausländische Bieter/ Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
Die nachstehenden Besonderen Vertragsbedingungen sowie Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren zu beachten und ggf. auszufüllen und einzureichen. Ausländische Bieter/ Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-124 EU] liegt den Vergabeunterlagen bei. Zusätzlich kann auch die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen vorgelegt werden.). Der Bieter kann an Stelle der geforderten Eigenerklärung zur Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen,
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-124 EU] liegt den Vergabeunterlagen bei. Zusätzlich kann auch die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen vorgelegt werden.). Der Bieter kann an Stelle der geforderten Eigenerklärung zur Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen,
2. Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt nach § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [IV 4020 F/Wirt-214] liegt den Vergabeunterlagen bei.),
3. Besondere Vertragsbedingungen sowie Eigenerklärung gemäß Vordruck „BVB und Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung“ nach § 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [IV 4021 F/Wirt-2141] liegt den Vergabeunterlagen bei.),
3. Besondere Vertragsbedingungen sowie Eigenerklärung gemäß Vordruck „BVB und Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung“ nach § 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [IV 4021 F/Wirt-2141] liegt den Vergabeunterlagen bei.),
4. Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach § 14 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [IV 4023 F/Wirt-2143] liegt den Vergabeunterlagen bei.),
5. Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [IV 4024 F/Wirt-2144] liegt den Vergabeunterlagen bei.),
6. Besondere Vertragsbedingungen zu Umweltschutzanforderungen bei der Planung (Ein entsprechendes Formblatt [IV 404 F] liegt den Vergabeunterlagen bei.),
7. Eigenerklärung zu ggf. vorgesehenen Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe. (Ein entsprechendes Formblatt [IV 125 F/Wirt-235] liegt den Vergabeunterlagenbei.)
8. Eigenerklärung zur ggf. bestehenden Bietergemeinschaft (Ein entsprechendes Formblatt [IV 128 F/Wirt-238] liegt den Vergabeunterlagen bei.)
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum §…
… 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. § 19 Mindestlohngesetz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
… 6 Korruptionsregistergesetz eine Abfrage beim Korruptionsregister durchführen.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.2) sowie III.1.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter/die Bieterin hat mit dem Angebot folgende Erklärungen abzugeben:
9. Erklärung und Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren 2017-2019 (siehe Formblatt „zusätzliche Erklärungen und Angaben“, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist),
10. Erklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (siehe Formblatt „zusätzliche Erklärungen und Angaben“, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist).
Mindeststandards:
Zu Punkt 9: Als Mindestanforderung gilt, dass der Gesamtumsatz mindestens 500 000,00 EUR netto pro Jahr betragen muss.
Zu Punkt 10:
Als Mindestanforderung an die Berufshaftpflichtversicherung gelten die folgenden Deckungssummen je Schadensfall:
— mind. 1 500 000,00 EUR für Personenschäden (für die einzelne Person);
— mind. 500 000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Alternativ hierzu kann eine Bereitschaftserklärung vorgelegt werden, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen in der genannten Höhe zur Verfügung zu stellen und für die gesamte Dauer der Haftungsverpflichtung aufrecht zu erhalten.
Alternativ hierzu kann eine Bereitschaftserklärung vorgelegt werden, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen in der genannten Höhe zur Verfügung zu stellen und für die gesamte Dauer der Haftungsverpflichtung aufrecht zu erhalten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter/die Bieterin hat mit dem Angebot folgende Erklärungen abzugeben:
11. Erklärung und Angabe des Jahres der Bürogründung (siehe Formblatt „zusätzliche Erklärungen und Angaben“, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist),
12. Erklärung und Angaben über die Gesamtmitarbeiterzahl des Unternehmens und davon die Anzahl der Fachingenieure in den letzten 3 Jahren 2018 – 2020 (siehe Formblatt „zusätzliche Erklärungen und Angaben“, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist),
13. Erklärung und Angaben zur Berufserfahrung der Fachingenieure, die in dem auszuschreibenden Vorhaben tätig sein werden (siehe Formblatt „zusätzliche Erklärungen und Angaben“, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist),
14. Angaben zu mindestens 2 Referenzprojekten der letzten 3 Jahre für vergleichbare Leistungen/Vorhaben (siehe Formblatt „zusätzliche Erklärungen und Angaben“, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist).
Mindeststandards:
Zu Punkt 12:
Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens 2 Fachingenieure mit der entsprechenden Berufserfahrung im Unternehmen tätig sein müssen.
Zu Punkt 14:
Als Mindestanforderung für die Referenzen gilt, dass mindestens eine Referenz die folgenden Kriterien erfüllen muss:
— wesentlichen Leistungen im Bereich Sanierung und Erweiterung der technischen Ausrüstung von Hörsälen, Veranstaltungshallen oder ähnlichen Versammlungsstätten in Gebäuden mit vergleichbarem oder höherem Schwierigkeitsgrad in Bezug auf die planerischen Anforderungen;
— wesentlichen Leistungen im Bereich Sanierung und Erweiterung der technischen Ausrüstung von Hörsälen, Veranstaltungshallen oder ähnlichen Versammlungsstätten in Gebäuden mit vergleichbarem oder höherem Schwierigkeitsgrad in Bezug auf die planerischen Anforderungen;
— mindestens 4 aufeinanderfolgende Leistungsphasen aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§§ 55 ff HOAI) müssen erbracht worden sein (bei in der Realisierung befindlichen Vorhaben ist es ausreichend, wenn die LP 8 zu etwa 50 % abgearbeitet ist);
— mindestens 4 aufeinanderfolgende Leistungsphasen aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§§ 55 ff HOAI) müssen erbracht worden sein (bei in der Realisierung befindlichen Vorhaben ist es ausreichend, wenn die LP 8 zu etwa 50 % abgearbeitet ist);
— anrechenbaren Kosten von mindestens 500 000,00 EUR (KG 400).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Technische Universität Berlin, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin, Raum H 2518,
1. Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet.
1. Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet.
Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWO tender notwendig.
2. Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann nur elektronisch (elektronisch in Textform ohne Signatur bzw. mit qualifizierter elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) über die Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen.
2. Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann nur elektronisch (elektronisch in Textform ohne Signatur bzw. mit qualifizierter elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) über die Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen.
Angebote, die in Papierform, per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
3. Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen.
4. Der Bieter/ die Bieterin hat zu beachten, dass bei der Abgabe des Angebotes „elektronisch in Textform“ der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgt die rechtsverbindliche Unterschrift des Angebotes durch die elektronische Signatur.
4. Der Bieter/ die Bieterin hat zu beachten, dass bei der Abgabe des Angebotes „elektronisch in Textform“ der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgt die rechtsverbindliche Unterschrift des Angebotes durch die elektronische Signatur.
5. Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
5. Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
6. Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ zu informieren.
6. Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ zu informieren.
7. Der Bieter/die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen/Nachweise, die den geforderten Erklärungen vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
7. Der Bieter/die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen/Nachweise, die den geforderten Erklärungen vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Erklärungen und Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für alle Nachunternehmer einzureichen.
Eignungsnachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen und Eignungsnachweise enthalten, werden im Verfahren nicht berücktsichtigt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 309013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Quelle: OJS 2020/S 199-482658 (2020-10-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 205760.75 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Berlin, Der Präsident, K 2 — Zentrale Beschaffung
Postanschrift: Ernst-Reuter-Platz 7
Postleitzahl: 10587
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-22 📅
Name: Koch & Lander Ingenieure in Partnerschaft mbB
Postanschrift: Berliner Straße 2
Postort: Altlandsberg
Postleitzahl: 15345
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 205760.75 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Beschaffung, Referat Vergabestelle