Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Angabe von mindestens einer vergleichbaren Referenz Fachplanung ELT Neubau. Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Kriterien kumulativ erfüllen:
Durchgeführte Fachpanungsleistungen ELT Neubau, die
a) die Planung eines Hochbauprojekts, nämlich eines Neubaus einer Gesundheits-, Pflege-, Reha- oder Kureinrichtung, einer Betreuungseinrichtung (Kindergarten, -tagesstätte, Schule oder Kinderhort) oder eines Altenheims nach deutschem Baurecht betreffen, b) und die Fertigstellung des Gebäudes (Abnahme) nach dem 1. Januar 2010 erfolgt ist, c) mit einer Größe von mindestens 1 000 m BGF (a) ohne Tiefgarage.
2. Angabe von mindestens einer vergleichbaren Referenz Fachplanung ELT Umbau. Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Kriterien kumulativ erfüllen:
Durchgeführte Fachplanungsleistungen ELT Umbau, die a) die Planung eines Hochbauprojekts, nämlich eines Umbaus eines Bestandsgebäudes einer Gesundheits-, Pflege-, Reha- oder Kureinrichtung, einerBetreuungseinrichtung (Kindergarten, -tagesstätte, Schule oder Kinderhort), eines Verwaltungs- oder Wohngebäudes oder eines Altenheims nach deutschem Baurecht betreffen, b) und die Fertigstellung des umgebauten Gebäudes (Abnahme) nach dem 1. Januar 2010 erfolgt ist,
c) mit einer Größe von mindestens 1 500 m BGF (a) ohne Tiefgarage,
3. Angabe des jährlichen Mittels der fest angestellten Mitarbeiter in den Jahren 2017-2019,
4. Benennung des Projektleiters, der die folgenden Mindestanforderungen kumulativ erfüllen muss:
— mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position.
Abgeschlossene Ausbildung als Elektroingenieur, -techniker oder Versorgungsingenieur, -techniker,
— Erfahrung aus mindestens 2 Projekten von öffentlichen Auftraggebern nach § 98 GWB (entweder als externer Berater oder als Mitarbeiter eines öffentlichen Auftraggebers) und
— Erfahrung aus mindestens 2 Projekten über eine Gesundheits-, Pflege-, Reha- oder Kureinrichtung oder eine Betreuungseinrichtung (Kindergarten, -tagesstätte, Schule oder Kinderhort).
5. Benennung des Bauleiters, der folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen muss:
— mindestens 6 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position und
— abgeschlossene Ausbildung als Elektroingenieur, -techniker oder Versorgungsingenieur, -techniker.