Fachplanung Fernmeldekabel

DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH

Planung von Fernmeldeanlagen, Leistungsphase 2, 3, 5 und Besondere Leistungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-12-04 Auftragsbekanntmachung
2021-06-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-12-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: AE10300112
Kurze Beschreibung: Planung von Fernmeldeanlagen, Leistungsphase 2, 3, 5 und Besondere Leistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Postanschrift: Zimmerstr. 54
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.deges.de 🌏
E-Mail: vergabe@deges.de 📧
Telefon: +49 30-20243-222 📞
Fax: +49 30-20243-791 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17628e14649-633d854a1a853d7 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-04 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 240-593760
ABl. S-Ausgabe: 240
Zusätzliche Informationen
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https://bietercockpit.de) einzureichen. Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht signierte sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Land Baden- Württemberg, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH beabsichtigt den 6-streifigen Ausbau eines ca. 30,76 km langen Streckenabschnittes der BAB 61 zwischen dem Autobahnkreuz Frankenthal und der Landesgrenze Rheinland-Pfalz/ Baden-Württemberg.
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Es handelt sich um ein ÖPP-Projekt, welches in 2 Abschnitte gegliedert ist. Abschnitt A beinhaltet den Ausbau zwischen dem Autobahnkreuz Frankenthal und dem Autobahnkreuz Mutterstadt, Abschnitt B beinhaltet den Ausbau zwischen Autobahnkreuz Mutterstadt und der Landesgrenze Rheinland-Pfalz/ Baden-Württemberg. Die Abschnitte A und B werden gemeinsam vergeben.
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Für die Abschnitte A und B liegen Planfeststellungsbeschlüsse vom 20.11.2014 bzw. 25.9.2017 vor, die Bestandskraft haben. Die Ergebnisse und Auflagen aus den Planfeststellungsbeschlüssen sind zu berücksichtigen.
Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind die Ingenieurleistungen gemäß HOAI § 55 Technische Ausrüstung Lph 2, 3 und 5 (jeweils anteilig) und Besondere Leistungen unter Berücksichtigung der aktuellen Richtlinien. Grundlage für die Leistung sind die Entwurfs- und Genehmigungsplanung Verkehrsanlage sowie die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses. Das Objekt wird gemäß HOAI Objektliste Technische Ausrüstung der Honorarzone III zugeordnet.
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Grundleistungen Objektplanung Technische Ausrüstung
Die vorliegende Genehmigungsplanung bedarf einer Vertiefung, Ergänzung bzw. Weiterentwicklung, um den Anforderungen an die technischen Entwurfsunterlagen gemäß den Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Technische Ausrüstung, Ausgabe 2014 (TVB-Technische Ausrüstung) und den aktuellen Richtlinien gerecht zu werden. Für die Technische Ausrüstung sind anteilig Ingenieurleistungen gemäß HOAI § 55 Verkehrsanlagen, Leistungsphase 2, 3 und 5 zu erbringen.
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Die Planung umfasst die kompletten Planunterlagen und technischen Spezifikationen für
— Streckenfernmeldekabel,
— Notrufsäulen,
— Kabelhäuser,
— einschließlich eines Forderungskataloges mit technischen Vorgaben und Spezifikationen der Kom-Ponenten für die ÖPP-Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung Bau),
— Erarbeitung Planung für Provisorium während Bauzeit
Überprüfung der Genehmigungsplanung
Die Genehmigungsplanung wurde u.a. auf Grundlage der aktuellen Richtlinien überprüft. Nachfolgend werden die Ergebnisse, Anmerkungen und Hinweise für die weitere Planung aufgeführt:
— Im bisherigen Planungsverlauf wurden die FM-Anlage nicht berücksichtigt. Die hier ausgeschriebenen Leistungen sollen dies nachholen.
—— Es ist eine FM-Anlage nach TR-Kiss zu planen. Die Kabel sind in das gesamthafte BAB-eigene FM-Netz einzupassen und in entsprechender Infrastruktur (Kabelhaus o.ä.) abzuschließen. Im Zuge der Planung ist eine Prüfung bzgl. einer ggf. notwendigen KSR-Trasse gem. ARS Nr.,
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—— Im Zuge der Planung ist eine Prüfung bzgl. einer ggf. notwendigen KSR-Trasse gem. ARS Nr.,
—— 07/2020 und Nutzungsrichtlinien Teil E Nr. 3 (siehe Anlage) durchzuführen bzw. die Baumaßnahme entsprechend zu veröffentlichen. Sollte das Ergebnis positiv sein bzw. Interesse an einer Mitverlegung durch Dritte bestehen, ist dies in der Planung zu berücksichtigen,
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—— Der AN hat Abstimmungen und Koordinierungen mit dem Planer der Verkehrsanlagen zu führen,
—— Planungsstände sind abzugleichen und auszutauschen. Dies betrifft insbesondere die Lagepläne und Querschnitte. Durch die Planung der FM-Anlagen werden Anpassungen an den NRS-Standorten (Fahrzeugrückhaltesysteme, Fahrbahnbreite usw.) erforderlich. Entspr. Zuarbeiten sind dem VA-Planer zu übergeben,
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—— In Lageplänen und Straßenquerschnitten sind die KSR-Trasse, Schächte und NRS-Standorte zu ergänzen,
—— Die fernmeldetechnischen Anlagen sind innerhalb der planfestgestellten Grunderwerbsgrenzen zu planen. Ein Abweichen davon ist in keinem Fall möglich,
—— Im Bereich der Bauwerke ist jeweils ein Konzept für die Führung der KSR-Trassen zu erstellen und zu planen. Dazu sind Abstimmungen mit den Planern der Ingenieurbauwerke zu führen. Notwendige Zuarbeiten sind zu erstellen und zu übergeben,
—— Es sind verkehrstechnische Einrichtungen im Planungsabschnitt zu errichten (parallele Planung). Die Schnittstellen zu dem entspr. Planer sind regelmäßig abzustimmen und zu koordinieren.
—— Abschnitt B: Lageplan L_08: Legt man den Leitungsplan (Unterlage 15.2) L8_Leitungen darüber, ist zu erkennen, dass bei ca. km 371,120 ein Schacht im Standstreifen erforderlich wäre. Dies ist anzupassen. Die parallel verlaufende KSR-Trasse ist durchgängig nicht unter der BAB-Fahrbahn zu führen.
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Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses
Die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses sind auszuwerten und in die Planung einzuarbeiten. Diese sind u.a. (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Abschnitt A:
—— Planfeststellungsbeschluss Kapitel C IX, 3:
Der Landesbetrieb Mobilität Autobahnamt Montabaur hat vorsorglich auf notwendige fernmeldetechnische Maßnahmen (Umlegung/Neuverlegung des Streckenfernmeldekabels, Neuverlegung von LWL, Einbau mehrerer Leerrohre sowie von Zählschleifen, Glättemeldeanlagen und Webcams) hingewiesen, die ihm Rahmen des Straßenbauvorhabens vorzunehmen sind. Im Hinblick auf die fernmeldetechnischen Angelegenheiten hat die Straßenbaubehörde rechtzeitig im Rahmen der Bauausführungsplanung mit der zuständigen Fernmeldegruppe Wattenheim Kontakt aufzunehmen. Im Bereich des Autobahnkreuzes Mutterstadt wurde in den Jahren 2008/2009 der Verbindungsast von der A 61 zur A 65 in Fahrtrichtung Neustadt a.d.W. umgebaut. Insofern sind bei der Bauausführungsplanung die Bestandsdaten zu überprüfen und ggfs. anzupassen.
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Abschnitt B:
—— Planfeststellungsbeschluss Kapitel C VII, 5:
Der Landesbetrieb Mobilität Autobahnamt Montabaur ist bei der Erstellung der Bauausführungsplanung, insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung von fernmeldetechnischen Anlagen, erneut zu beteiligen.
Dauer: 21 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rheinland-Pfalz

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
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A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
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Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
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— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
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— dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
— dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
+ Gesamtumsatz/Umsatz für entsprechende Dienstleistungen .... v. H.
(§ 45 (4) Nr. 4 VgV) -Nur Mindeststandard-
+ Qualifikation der verantwortlichen Personen (§ 46 (3) Nr. 2 VgV) 80 v. H.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Die Gewichtung setzt sich wie folgt zusammen:
MA 1: Objektplanung Fernmeldeanlagen (80 v.H.)
MA 2: Objektplanung Fernmeldeanlagen, Stellvertreter
— Nur Mindeststandard- (.... v.H.)
Bei der Wertung sind die zur beruflichen Eignung bzw. zum Referenzprojekt benannten projektspezifischen Angaben in der Detaillierung
Der Eigenerklärung zur Eignung wesentlich. Folgende Unterwichtung wird vorgenommen:
—— berufliche Eignung (Ausbildung und Berufserfahrung): 20,0 v.H.
—— Referenzen: 80,0 v.H.
+ Referenzprojekte (§ 46 (3) Nr.1 VgV)
— Nur Mindeststandard- ........ v.H.
+ Technische Leitung (§ 46 (3) Nr. 6 VgV) 20 v. H.
Bei der Wertung sind die zur beruflichen Eignung bzw. zum Referenzprojekt benannten projektspezifischen Angaben in der Detaillierung der Eigenerklärung zur Eignung wesentlich. Folgende Unterwichtung wird vorgenommen:
+ Personalstand (§ 46 (3) Nr. 8 VgV)
— Nur Mindeststandard- ........ v. H.
+ Technische Ausstattung (§ 46 (3) Nr. 9 VgV) ........ v. H.
+ Gewährleitung der Qualität (§ 46 (3) Nr. 3 VgV ........ v. H.
100 v. H.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-02-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://vergabe.deges.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17628e14649-633d854a1a853d7 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https://bietercockpit.de) einzureichen.
Mehr anzeigen
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht signierte sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Mehr anzeigen
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Quelle: OJS 2020/S 240-593760 (2020-12-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 149 985 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 112-293713
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 240-593760
ABl. S-Ausgabe: 112

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH beabsichtigt den 6-streifigen Ausbau eines ca. 30,76 km langen Streckenabschnittes der BAB 61 zwischen dem Autobahnkreuz Frankenthal und der Landesgrenze Rheinland-Pfalz/ Baden-Württemberg. Es handelt sich um ein ÖPP-Projekt, welches in 2 Abschnitte gegliedert ist. Abschnitt A beinhaltet den Ausbau zwischen dem Autobahnkreuz Frankenthal und dem Autobahnkreuz Mutterstadt, Abschnitt B beinhaltet den Ausbau zwischen Autobahnkreuz Mutterstadt und der Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Baden-Württemberg. Die Abschnitte A und B werden gemeinsam vergeben. Für die Abschnitte A und B liegen Planfeststellungsbeschlüsse vom 20.11.2014 bzw. 25.9.2017 vor, die Bestandskraft haben. Die Ergebnisse und Auflagen aus den Planfeststellungsbeschlüssen sind zu berücksichtigen. Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind die Ingenieurleistungen gemäß HOAI § 55 Technische Ausrüstung Lph 2, 3 und 5 (jeweils anteilig) und Besondere Leistungen unter Berücksichtigung der aktuellen Richtlinien. Grundlage für die Leistung sind die Entwurfs- und Genehmigungsplanung Verkehrsanlage sowie die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses. Das Objekt wird gemäß HOAI Objektliste Technische Ausrüstung der Honorarzone III zugeordnet. Grundleistungen Objektplanung Technische Ausrüstung Die vorliegende Genehmigungsplanung bedarf einer Vertiefung, Ergänzung bzw. Weiterentwicklung, um den Anforderungen an die technischen Entwurfsunterlagen gemäß den Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Technische Ausrüstung, Ausgabe 2014 (TVB-Technische Ausrüstung) und den aktuellen Richtlinien gerecht zu werden. Für die Technische Ausrüstung sind anteilig Ingenieurleistungen gemäß HOAI § 55 Verkehrsanlagen, Leistungsphase 2, 3 und 5 zu erbringen. Die Planung umfasst die kompletten Planunterlagen und technischen Spezifikationen für – Streckenfernmeldekabel – Notrufsäulen – Kabelhäuser – einschließlich eines Forderungskataloges mit technischen Vorgaben und Spezifikationen der Kom- ponenten für die ÖPP-Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung Bau) – Erarbeitung Planung für Provisorium während Bauzeit Überprüfung der Genehmigungsplanung Die Genehmigungsplanung wurde u. a. auf Grundlage der aktuellen Richtlinien überprüft. Nachfolgend werden die Ergebnisse, Anmerkungen und Hinweise für die weitere Planung aufgeführt:
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Im bisherigen Planungsverlauf wurden die FM-Anlage nicht berücksichtigt. Die hier ausgeschriebenen Leistungen sollen dies nachholen.
— Es ist eine FM-Anlage nach TR-Kiss zu planen. Die Kabel sind in das gesamthafte BAB-eigene FM-Netz einzupassen und in entsprechender Infrastruktur (Kabelhaus o. ä.) abzuschließen. Im Zuge der Planung ist eine Prüfung bzgl. einer ggf. notwendigen KSR-Trasse gem. ARS Nr.
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— Im Zuge der Planung ist eine Prüfung bzgl. einer ggf. notwendigen KSR-Trasse gem. ARS Nr.  07/2020 und Nutzungsrichtlinien Teil E Nr. 3 (siehe Anlage) durchzuführen bzw. die Baumaßnahme entsprechend zu veröffentlichen. Sollte das Ergebnis positiv sein bzw. Interesse an einer Mitverlegung durch Dritte bestehen, ist dies in der Planung zu berücksichtigen.
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— Der AN hat Abstimmungen und Koordinierungen mit dem Planer der Verkehrsanlagen zu führen.
— Planungsstände sind abzugleichen und auszutauschen. Dies betrifft insbesondere die Lagepläne und Querschnitte. Durch die Planung der FM-Anlagen werden Anpassungen an den NRS-Standorten (Fahrzeugrückhaltesysteme, Fahrbahnbreite usw.) erforderlich. Entspr. Zuarbeiten sind dem VA-Planer zu übergeben.
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— In Lageplänen und Straßenquerschnitten sind die KSR-Trasse, Schächte und NRS-Standorte zu ergänzen.
— Die fernmeldetechnischen Anlagen sind innerhalb der planfestgestellten Grunderwerbsgrenzen zu planen. Ein Abweichen davon ist in keinem Fall möglich.
— Im Bereich der Bauwerke ist jeweils ein Konzept für die Führung der KSR-Trassen zu erstellen und zu planen. Dazu sind Abstimmungen mit den Planern der Ingenieurbauwerke zu führen. Notwendige Zuarbeiten sind zu erstellen und zu übergeben.
— Es sind verkehrstechnische Einrichtungen im Planungsabschnitt zu errichten (parallele Planung). Die Schnittstellen zu dem entspr. Planer sind regelmäßig abzustimmen und zu koordinieren.
— Abschnitt B: Lageplan L_08: Legt man den Leitungsplan (Unterlage 15.2) L8_Leitungen darüber, ist zu erkennen, dass bei ca. km 371,120 ein Schacht im Standstreifen erforderlich wäre. Dies ist anzupassen. Die parallel verlaufende KSR-Trasse ist durchgängig nicht unter der BAB-Fahrbahn zu führen. Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses.
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Die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses sind auszuwerten und in die Planung einzuarbeiten. Diese sind u. a. (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
— Planfeststellungsbeschluss Kapitel C IX, 3: Der Landesbetrieb Mobilität Autobahnamt Montabaur hat vorsorglich auf notwendige fernmeldetechnische Maßnahmen (Umlegung/Neuverlegung des Streckenfernmeldekabels, Neuverlegung von LWL, Einbau mehrerer Leerrohre sowie von Zählschleifen, Glättemeldeanlagen und Webcams) hingewiesen, die ihm Rahmen des Straßenbauvorhabens vorzunehmen sind. Im Hinblick auf die fernmeldetechnischen Angelegenheiten hat die Straßenbaubehörde rechtzeitig im Rahmen der Bauausführungsplanung mit der zuständigen Fernmeldegruppe Wattenheim Kontakt aufzunehmen. Im Bereich des Autobahnkreuzes Mutterstadt wurde in den Jahren 2008/2009 der Verbindungsast von der A 61 zur A 65 in Fahrtrichtung Neustadt a.d.W. umgebaut. Insofern sind bei der Bauausführungsplanung die Bestandsdaten zu überprüfen und ggfs. anzupassen.
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— Planfeststellungsbeschluss Kapitel C VII, 5: Der Landesbetrieb Mobilität Autobahnamt Montabaur ist bei der Erstellung der Bauausführungsplanung, insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung von fernmeldetechnischen Anlagen, erneut zu beteiligen.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeption Projektabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60,00
Preis (Gewichtung): 40,00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-07 📅
Name: ILF Beratende Ingenieure GmbH
Postanschrift: Werner-Eckert-Str. 7
Postort: München
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892555940 📞
E-Mail: info.muc@ilf.com 📧
Land: Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 149 985 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2021/S 112-293713 (2021-06-07)