Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/203142
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
— Ergänzend zu 4.3.1. des Bewerberbogens – Liste geeigneter Referenzen:
Es sind geeignete Referenzen über die vom Bewerber in den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019) erbrachten, abgeschlossenen Dienstleistungen aufzulisten.
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Leistungsphase 8 im genannten Zeitraum abgeschlossen wurde; abgeschlossen bedeutet, dass auch die Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel erfolgt ist.
Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden auch Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen; diese dürfen jedoch nicht älter als 5 Jahre sein. (d. h. Abschluss der Lph 8 muss nach dem 1.1.2015 erfolgt sein).
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
— Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt),
— Daten (Erbringungszeitraum) und,
— Beträge (Wert der erbrachten Leistung),
— Beschreibung (Aufgabe, Leistungsbild/er und Leistungsphase/n).
Es ist nicht die Anzahl der vorgelegten Referenzen ausschlaggebend, sondern deren Qualität, die besonderen Anforderungen und deren Vergleichbarkeit.
Als vergleichbare TGA-Planung sieht die Vergabestelle Sanierungen/Um- und Erweiterungsbauten und andere vergleichbar komplexe Planungen an, die folgende Kriterien erfüllen:
— erbrachte Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 55 HOAI,
— Nutzfläche NF 1-7 nach DIN 277 von mind. 1 000 m,
— Herstellungskosten (Kostengruppen 300 und 400) von mind. 6 Mio. EUR brutto,
— abgeschlossene Projekte (Definition sh. oben),
— erhöhte Anforderungen an Energieeffizienz (Einhaltung der vom Passivhausinstitut Darmstadt formulierten Kennwerte für den Passivhausstandard).
Nähere Angaben zu allen erforderlichen bewertungsrelevanten Kriterien siehe Anlage B_20_D_0348_Bewertungsmatrix.
Für den Nachweis der Referenzen ist die Anlage C_20_D_0348_Referenzen in erforderlicher Anzahl zu verwenden und zu nummerieren:
Es werden 2 Referenzen gewertet und diese sind für die Bewertung eindeutig zu benennen („Referenz 1“ bzw. „2“). Da die eingereichten Referenzen unterschiedlich gewichtet werden, sind diese vom Bewerber eindeutig zuzuordnen; andernfalls werden die Referenzprojekte mit „0 Punkten“ bewertet, da der Auftraggeber nicht darüber entscheiden darf, welche Referenzen an welcher Stelle gewertet werden sollen. Wird nur eine Referenz eingereicht, werden die fehlende Referenz mit „0 Punkten“ bewertet.