Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Spezifischer Mindestumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlgr. 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 von mindestens 1 000 000 EUR Umsatz/Jahr
2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
Der Bewerber muss über mindestens 8 Ingenieure im Fachplanungsbereich der Technischen Ausrüstung AnlGr. 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 verfügen.
2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Technische Ausrüstung bei Tunnelbauwerken für Verkehrsanlagen
Die Objektliste soll die wesentlichen, vom Bewerber in den letzten fünf Jahren (also vom 1.8.2015 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung) erbrachten Leistungen im Hinblick auf technische Ausrüstung bei Tunnelbauwerken für Verkehrsanlagen enthalten.
Hierbei sind nur diejenigen Leistungsphasen anzugeben, die innerhalb dieses genannten Zeitraums auch tatsächlich erbracht worden sind. Leistungen, die vorher erbracht wurden, oder solche, die bisher nur beauftragt sind, aber noch nicht abgeschlossen wurden, dürfen nicht angegeben bzw. werden von der Wertung ausgeschlossen.
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen.
Die Gesamtschau orientiert sich an der Vergleichbarkeit der Referenzen zum vorliegenden Projekt. Eine Referenz wird höher bewertet, wenn alle unten aufgelisteten Aspekte zur sehr guten Vergleichbarkeit kumulativ vorliegen. Die Maximalpunktzahl erreicht derjenige Bewerber, der 3 oder mehr Referenzen nachweisen kann, bei welchen alle Wertungskriterien erfüllt sind. Sollte kein Bewerber die Referenzkriterien vollständig nachweisen können, erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am besten ist. Es können daher auch Projekte eingereicht werden, die die vorgegebenen Kriterien nicht vollständig in sich vereinen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet, dann hingegen etwas abgeschwächter.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen;
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 in,
—— 2004/54/EG und deutschem Standard (RABT/EABT) gebauten Tunneln (sehr gut vergleichbar);
—— nach 2004/54/EG gebauten Tunneln (gut vergleichbar) und
—— Umfang der Abstimmungen mit dem Objektplaner bei Neubau bzw. damit vergleichbaren Umbauten (sehr gut vergleichbar);
—— Umfang der Abstimmungen mit dem Objektplaner bei Sanierungen (gut vergleichbar);
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 1-3 und 5-7 für die Anlagengruppen 1, 6 und 7 bzw. Leistungsphasen 5-7 für die Anlagengruppen 3, 4, 5 und 8 des Leistungsbildes Fachplanung technische Ausrüstung (sehr gut vergleichbar, wenn je Anlagengruppe insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind);
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt weist anrechenbare Kosten von ca. 14 Mio. EUR netto aus. Die Referenzen sollten daher jedenfalls anrechenbare Kosten in einer Größenordnung von 10 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein. Mit anrechenbaren Kosten ab 6 Mio. EUR netto wird eine gute Vergleichbarkeit erreicht.