Staatliches Bauamt Weilheim 82362 Weilheim Ort der Maßnahme: Starnberg Beauftragt werden Leistungen aus den Leistungsbildern der Technischen Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 gemäß §§ 53, 55 HOAI. Leistungen bzgl. der Anlagengruppen 1, 6 und 7 werden in den Leistungsphasen 1-3 sowie 5-7 beauftragt, Leistungen bzgl. der Anlagengruppen 3, 4, 5 und 8 werden in den Leistungsphasen 5-7 beauftragt. Zusätzlich werden Besondere Leistungen in Auftrag gegeben. Der konkrete Leistungsumfang zu allen Grundleistungen und Besonderen Leistungen ist den beigefügten Formblättern zum Leistungsumfang (VII.11.2StB) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 20S0083
Kurze Beschreibung:
Staatliches Bauamt Weilheim
82362 Weilheim
Ort der Maßnahme: Starnberg
Beauftragt werden Leistungen aus den Leistungsbildern der Technischen Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 gemäß §§ 53, 55 HOAI. Leistungen bzgl. der Anlagengruppen 1, 6 und 7 werden in den Leistungsphasen 1-3 sowie 5-7 beauftragt, Leistungen bzgl. der Anlagengruppen 3, 4, 5 und 8 werden in den Leistungsphasen 5-7 beauftragt. Zusätzlich werden Besondere Leistungen in Auftrag gegeben. Der konkrete Leistungsumfang zu allen Grundleistungen und Besonderen Leistungen ist den beigefügten Formblättern zum Leistungsumfang (VII.11.2StB) zu entnehmen.
Beauftragt werden Leistungen aus den Leistungsbildern der Technischen Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 gemäß §§ 53, 55 HOAI. Leistungen bzgl. der Anlagengruppen 1, 6 und 7 werden in den Leistungsphasen 1-3 sowie 5-7 beauftragt, Leistungen bzgl. der Anlagengruppen 3, 4, 5 und 8 werden in den Leistungsphasen 5-7 beauftragt. Zusätzlich werden Besondere Leistungen in Auftrag gegeben. Der konkrete Leistungsumfang zu allen Grundleistungen und Besonderen Leistungen ist den beigefügten Formblättern zum Leistungsumfang (VII.11.2StB) zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Weilheim-Schongau
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-19 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-23 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-05-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 207-503567
ABl. S-Ausgabe: 207
Zusätzliche Informationen
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 Euro belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen (Unterlage III.6) und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 Euro belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen (Unterlage III.6) und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beauftragt werden Leistungen aus den Leistungsbildern der Technischen Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 gemäß §§ 53, 55 HOAI. Leistungen bzgl. der Anlagengruppen 1, 6 und 7 werden in den Leistungsphasen 1-3 sowie 5-7 beauftragt, Leistungen bzgl. der Anlagengruppen 3, 4, 5 und 8 werden in den Leistungsphasen 5-7 beauftragt. Zusätzlich werden Besondere Leistungen in Auftrag gegeben. Der konkrete Leistungsumfang zu allen Grundleistungen und Besonderen Leistungen ist den beigefügten Formblättern zum Leistungsumfang (VII.11.2StB) zu entnehmen.
Beauftragt werden Leistungen aus den Leistungsbildern der Technischen Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 gemäß §§ 53, 55 HOAI. Leistungen bzgl. der Anlagengruppen 1, 6 und 7 werden in den Leistungsphasen 1-3 sowie 5-7 beauftragt, Leistungen bzgl. der Anlagengruppen 3, 4, 5 und 8 werden in den Leistungsphasen 5-7 beauftragt. Zusätzlich werden Besondere Leistungen in Auftrag gegeben. Der konkrete Leistungsumfang zu allen Grundleistungen und Besonderen Leistungen ist den beigefügten Formblättern zum Leistungsumfang (VII.11.2StB) zu entnehmen.
Im Zuge des Ausbaus der Bundesstraße B2 im Bereich Starnberg, die in Fortführung der A 952 (Zubringer zur Bundesautobahn A 95, München – Garmisch) die Stadt München mit den Zentren Starnberg, Weilheim, Murnau und Garmisch-Partenkirchen verbindet, soll durch den Bau eines Tunnels die stark belastete Bundesstraße B2 im Ortsbereich von Starnberg vom Durchgangsverkehr entlastet werden.
Im Zuge des Ausbaus der Bundesstraße B2 im Bereich Starnberg, die in Fortführung der A 952 (Zubringer zur Bundesautobahn A 95, München – Garmisch) die Stadt München mit den Zentren Starnberg, Weilheim, Murnau und Garmisch-Partenkirchen verbindet, soll durch den Bau eines Tunnels die stark belastete Bundesstraße B2 im Ortsbereich von Starnberg vom Durchgangsverkehr entlastet werden.
Die bauliche Maßnahme, einschließlich Straßenbau, beginnt im Süden von Starnberg ca. 160 m östlich der Waldspielplatz Straße und endet im Norden ca. 500 m östlich der Gautin-gerstraße. In diesem Abschnitt soll die B2 zwischen Leutstettener Straße und der Gruben-straße auf 1.878 m im Tunnel geführt werden. Das Tunnelbauwerk hat einschließlich der Rampenbauwerke eine Länge von 2 180 m. Das Tunnelbauwerk mit der Rampe Süd beginnt am südlichen Ortseingang von Starnberg und endet im Norden unmittelbar mit dem Ram-penbauwerk westlich der Eisenbahnbrücke.
Die bauliche Maßnahme, einschließlich Straßenbau, beginnt im Süden von Starnberg ca. 160 m östlich der Waldspielplatz Straße und endet im Norden ca. 500 m östlich der Gautin-gerstraße. In diesem Abschnitt soll die B2 zwischen Leutstettener Straße und der Gruben-straße auf 1.878 m im Tunnel geführt werden. Das Tunnelbauwerk hat einschließlich der Rampenbauwerke eine Länge von 2 180 m. Das Tunnelbauwerk mit der Rampe Süd beginnt am südlichen Ortseingang von Starnberg und endet im Norden unmittelbar mit dem Ram-penbauwerk westlich der Eisenbahnbrücke.
Der 1.878 m lange Tunnel (Tunnel Starnberg, Bau-km 0+425 bis Bau-km 2+303) wird als Gegenverkehrstunnel mit einer Röhre geplant. Der geplante Tunnel verläuft in einer Süd-Nord-Richtung. Im Süden schließt ein Rampenbauwerk (Trogstrecke) von 200 m Bau-km 0+225 bis Bau-km 0+425 und im Norden von 102 m Bau-km 2+303 bis Bau-km 2+405 am Tunnel an.
Der 1.878 m lange Tunnel (Tunnel Starnberg, Bau-km 0+425 bis Bau-km 2+303) wird als Gegenverkehrstunnel mit einer Röhre geplant. Der geplante Tunnel verläuft in einer Süd-Nord-Richtung. Im Süden schließt ein Rampenbauwerk (Trogstrecke) von 200 m Bau-km 0+225 bis Bau-km 0+425 und im Norden von 102 m Bau-km 2+303 bis Bau-km 2+405 am Tunnel an.
Die überdeckte Strecke beträgt 1 878 m von der 1 726 m in maschineller Tunnelbauweise hergestellt werden. Im Süden wird auf eine Länge von ca. 62 m und im Norden von ca. 90 m eine offene Bauweise mit Rechteckquerschnitt erstellt.
Die aktuell angenommenen anrechenbaren Kosten des Projektes für alle Anlagengruppen der Technsichen Ausrüstung belaufen sich auf ca. 14 Mio. EUR.
Nähere Informationen können den Vergabeunterlage, insbesodnere dem Dokument Aufgabenbeschreibung, entnommen werden.
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerung in Abhängigkeit des Genehmigungsverfahrens (Planfeststellungsverfahren)
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung
Die Leistungsstufen untergliedern sich wie folgt:
— Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 bis 2 für die Leistungen des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 6 und 7;
— Leistungsstufe 2: Leistungsphase 3 für die Leistungen des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 6 und 7;
— Leistungsstufe 3: Leistungsphase 5 für die Leistungen des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 8;
— Leistungsstufe 4: Leistungsphase 6 und 7 für die Leistungen des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 8.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss für die Leistungsstufe 1
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leis-tungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis.
— der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur, Stadtplaner).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet. Ergänzend wird das Dokument III.6_Eignungskriterien_Matrix Stufe 1 in Bezug genommen.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Es ist der („spezifische“) Jahresumsatz des Unternehmens im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 3, 4, 5, 6, 7 u. 8 in den letzten 3 Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Es wird ein Mindestjahresumsatz von 1 000 000 EUR gefordert.
Ergänzend zu 4.2.5 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 000 000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 5 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 000 000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 5 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Mindeststandards:
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet. Ergänzend wird das Dokument III.6_Eignungskriterien_Matrix Stufe 1 in Bezug genommen.
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Mindestumsatz von 1 000 000 EUR netto im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Ergänzend zu 4.2.5 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 000 000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 5 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 000 000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 5 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet. Ergänzend wird das Dokument III.6_Eignungskriterien_Matrix Stufe 1 in Bezug genommen.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 5 Jahren erbrachten Dienstleistungen aufzulisten.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen;
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 in,
—— 2004/54/EG und deutschem Standard (RABT/EABT) gebauten Tunnesehr gut vergleichbar);
—— nach 2004/54/EG gebauten Tunnegut vergleichbar) und
—— Umfang der Abstimmungen mit dem Objektplaner bei…
… Neubau bzw. damit vergleichbaren Umbauten (sehr gut vergleichbar);
… Sanierungen (gut vergleichbar);
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 1-3 und 5-7 für die Anlagengruppen 1, 6 und 7 bzw. Leistungsphasen 5-7 für die Anlagengruppen 3, 4, 5 und 8 des Leistungsbildes Fachplanung technische Ausrüstung (sehr gut vergleichbar, wenn je Anlagengruppe insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind);
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 1-3 und 5-7 für die Anlagengruppen 1, 6 und 7 bzw. Leistungsphasen 5-7 für die Anlagengruppen 3, 4, 5 und 8 des Leistungsbildes Fachplanung technische Ausrüstung (sehr gut vergleichbar, wenn je Anlagengruppe insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind);
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt weist anrechenbare Kosten von ca. 14 Mio. EUR netto aus. Die Referenzen sollten daher jedenfalls anrechenbare Kosten in einer Größenordnung von 10 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein. Mit anrechenbaren Kosten ab 6 Mio. EUR netto wird eine gute Vergleichbarkeit erreicht.
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt weist anrechenbare Kosten von ca. 14 Mio. EUR netto aus. Die Referenzen sollten daher jedenfalls anrechenbare Kosten in einer Größenordnung von 10 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein. Mit anrechenbaren Kosten ab 6 Mio. EUR netto wird eine gute Vergleichbarkeit erreicht.
Ergänzend zu Ziffer 4.3.2 des Bewerberbogens:
Es ist die Anzahl der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen anzugeben, auf die das Unternehmen im Rahmen der Leistungserbringung zurückgreifen kann.
Es wird eine Mindestanzahl von 8 Ingenieuren im Fachplanungsbereich der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 gefordert.
Mindeststandards:
Mindestkriterium:
Der Bewerber muss über mindestens 8 Ingenieure im Fachplanungsbereich der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 verfügen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Spezifischer Mindestumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlgr. 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 von mindestens 1 000 000 EUR Umsatz/Jahr
2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
Der Bewerber muss über mindestens 8 Ingenieure im Fachplanungsbereich der Technischen Ausrüstung AnlGr. 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 verfügen.
2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Technische Ausrüstung bei Tunnelbauwerken für Verkehrsanlagen
Die Objektliste soll die wesentlichen, vom Bewerber in den letzten fünf Jahren (also vom 1.8.2015 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung) erbrachten Leistungen im Hinblick auf technische Ausrüstung bei Tunnelbauwerken für Verkehrsanlagen enthalten.
Hierbei sind nur diejenigen Leistungsphasen anzugeben, die innerhalb dieses genannten Zeitraums auch tatsächlich erbracht worden sind. Leistungen, die vorher erbracht wurden, oder solche, die bisher nur beauftragt sind, aber noch nicht abgeschlossen wurden, dürfen nicht angegeben bzw. werden von der Wertung ausgeschlossen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Hierbei sind nur diejenigen Leistungsphasen anzugeben, die innerhalb dieses genannten Zeitraums auch tatsächlich erbracht worden sind. Leistungen, die vorher erbracht wurden, oder solche, die bisher nur beauftragt sind, aber noch nicht abgeschlossen wurden, dürfen nicht angegeben bzw. werden von der Wertung ausgeschlossen.
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen.
Die Gesamtschau orientiert sich an der Vergleichbarkeit der Referenzen zum vorliegenden Projekt. Eine Referenz wird höher bewertet, wenn alle unten aufgelisteten Aspekte zur sehr guten Vergleichbarkeit kumulativ vorliegen. Die Maximalpunktzahl erreicht derjenige Bewerber, der 3 oder mehr Referenzen nachweisen kann, bei welchen alle Wertungskriterien erfüllt sind. Sollte kein Bewerber die Referenzkriterien vollständig nachweisen können, erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am besten ist. Es können daher auch Projekte eingereicht werden, die die vorgegebenen Kriterien nicht vollständig in sich vereinen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet, dann hingegen etwas abgeschwächter.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Gesamtschau orientiert sich an der Vergleichbarkeit der Referenzen zum vorliegenden Projekt. Eine Referenz wird höher bewertet, wenn alle unten aufgelisteten Aspekte zur sehr guten Vergleichbarkeit kumulativ vorliegen. Die Maximalpunktzahl erreicht derjenige Bewerber, der 3 oder mehr Referenzen nachweisen kann, bei welchen alle Wertungskriterien erfüllt sind. Sollte kein Bewerber die Referenzkriterien vollständig nachweisen können, erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am besten ist. Es können daher auch Projekte eingereicht werden, die die vorgegebenen Kriterien nicht vollständig in sich vereinen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet, dann hingegen etwas abgeschwächter.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen;
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 in,
—— 2004/54/EG und deutschem Standard (RABT/EABT) gebauten Tunneln (sehr gut vergleichbar);
—— nach 2004/54/EG gebauten Tunneln (gut vergleichbar) und
—— Umfang der Abstimmungen mit dem Objektplaner bei…
… Neubau bzw. damit vergleichbaren Umbauten (sehr gut vergleichbar);
… Sanierungen (gut vergleichbar);
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 1-3 und 5-7 für die Anlagengruppen 1, 6 und 7 bzw. Leistungsphasen 5-7 für die Anlagengruppen 3, 4, 5 und 8 des Leistungsbildes Fachplanung technische Ausrüstung (sehr gut vergleichbar, wenn je Anlagengruppe insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind);
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 1-3 und 5-7 für die Anlagengruppen 1, 6 und 7 bzw. Leistungsphasen 5-7 für die Anlagengruppen 3, 4, 5 und 8 des Leistungsbildes Fachplanung technische Ausrüstung (sehr gut vergleichbar, wenn je Anlagengruppe insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind);
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt weist anrechenbare Kosten von ca. 14 Mio. EUR netto aus. Die Referenzen sollten daher jedenfalls anrechenbare Kosten in einer Größenordnung von 10 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein. Mit anrechenbaren Kosten ab 6 Mio. EUR netto wird eine gute Vergleichbarkeit erreicht.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt weist anrechenbare Kosten von ca. 14 Mio. EUR netto aus. Die Referenzen sollten daher jedenfalls anrechenbare Kosten in einer Größenordnung von 10 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein. Mit anrechenbaren Kosten ab 6 Mio. EUR netto wird eine gute Vergleichbarkeit erreicht.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 Euro belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen (Unterlage III.6) und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatliches Bauamt Weilheim
Postanschrift: Münchener Straße 39
Postort: Weilheim
Postleitzahl: 82362
Telefon: +49 8819900📞
Fax: +49 8819901000 📠
Quelle: OJS 2020/S 207-503567 (2020-10-19)
Ergänzende Angaben (2020-10-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben