Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die 5 geeigneten Bewerber, die:
— nicht nach den §§ 123 oder 124 ausgeschlossen worden sind und
— die Mindestanforderung an die Eignung gem. Punkt 1. des Dokuments 02 — Zusammenstellung Nachweise Unterlagen (Formular 315_EU) erfüllen und
— auf Basis der unter Punkt 2. des Dokuments 02 — Zusammenstellung Nachweise Unterlagen (Formular 315_EU) die höchste Bewertungspunktzahl erreichen, werden zur Angebotsabgabe zugelassen.
Bei identischer Punktzahl entscheidet das Los.
Wird die Anzahl von 3 Bewerbern, die mind. zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerber fortzuführen.
Folgende Eignungskriterien werden bewertet:
1. Es gibt eine oder mehrere Referenzen:
— bei denen der Bewerber die LPH 1 – 3 und 5-8 in den Anlagengruppen 4 und 5 geplant hat und
— mit Baukosten KG 400 nach DIN 276 von mehr als 135 000 EUR netto.
Sollten mehrere derartige Referenzen vorgelegt werden, wird nur eine davon gewertet – diejenige, die dem Bewerber die meisten Punkte bringt*.
2. Es gibt zusätzlich zur Hauptreferenz eine oder mehrere weitere Referenz/en:
— bei denen der Bewerber die LPH 1 – 3 und 5-8 in den Anlagengruppen 4 und 5 geplant hat und
— die der Honorarzone II, Anlagengruppe 4 und 5 zugeordnet sind.
3. Es gibt eine oder mehrere Referenzen:
— bei der Bewerber die LPH 1 – 3 und 5-8 in den Anlagengruppen 4 und 5 geplant hat und
— für ein Freibad*.
4. Es gibt eine oder mehrere Referenzen:
— bei denen der Bewerber die LPH 1 – 3 und 5-8 in den Anlagengruppen 4 und 5 geplant hat und
— die Erdung und Blitzschutz beinhaltet hat*.
5. Es gibt eine oder mehrere Referenzen:
— bei denen der Bewerber die LPH 1 – 3 und 5-8 in den Anlagengruppen 4 und 5 geplant hat und
— die Beschallungsanlagen im Freien beinhaltet hat*.
6. Es gibt eine oder mehrere Referenzen:
— bei denen der Bewerber die LPH 1 – 3 und 5-8 in den Anlagengruppen 4 und 5 geplant hat und
— bei der Bauherr des Referenzprojekts ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB ist*.
7. Es gibt eine oder mehrere Referenzen:
— bei denen der Bewerber die LPH 1 – 3 und 5-8 in den Anlagengruppen 4 und 5 geplant hat und
— bei der das Projekt mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde*.
* Die genannte Referenz kann sowohl die Hauptreferenz als auch eine zusätzlich Referenz sein.
Der Bewerber kann entweder dieselbe Referenz zum Nachweis der Erfüllung mehrerer, der mit einem * versehenen Bewertungskriterien, nutzen. Oder alternativ kann er auch verschiedene Referenzen nutzen, um die Erfüllung dieser Bewertungskriterien nachzuweisen.
Alle Referenzaufträge werden nur gewertet, wenn sie erfolgreich abgeschlossen sind mit der LPH 8 nach dem 1.7.2015.