Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix Stufe 1) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach erreichter Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1. Abgabefrist eingehalten,
2. Einreichung des vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) elektronisch über die Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail, Fax oder über Kommunikationsbereich der Vergabeplattform ist nicht zulässig),
3. Abschlusserklärungen in Textform bestätigt,
4. Bestätigung d. Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV,
5. Angabe gem. § 53 (3) VgV, ob für Auftragsgegenstand gewerbl. Schutzrechte bestehen o. beantragt sind,
6. Angabe Art d. Bewerbung (Einzel- oder Gemeinschaftsbewerbung),
7. bei Bewerbergemeinschaften (BG): geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung,
8. Angaben zu Unterauftragnehmern gem. §36 VgV, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt (Stufe 2),
9. Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. §47 (1) VgV, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt,
10. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge,
11. Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender und fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB,
12. Handels- oder Partnerschaftsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1),
13. Mindesthonorarumsatz gem. Pkt. III.1.2),
14. Berufshaftpflichtversicherung gem. Pkt. III.1.2),
15. Mindestreferenzen A und B gem. Pkt. III.1.3),
16. Erklärung zur Erfüllung der geforderten Mindeststandards zur beruflichen Befähigung Projektleiter (PL), stellv. PL, Fachplaner ALG 4+5 (FP) und Objektüberwacher (OÜ) (Einreichung Nachweise in Stufe 2) gem. Pkt. III.1.3).
(Hinweis: Berufserfahrung wird ermittelt ab Datum des geforderten Studienabschlusses bis Fristende zur Einreichung Teilnahmeantrag)
17. PL + stellv. PL nicht in Personalunion erlaubt.
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3) Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100 %; davon: Referenzen mit 100 %, davon:
1. Mindestreferenz A – Neuerrichtung technischer Anlage (mind. ALG 4+5) für Neubau und/oder Modernisierung eines Gebäudes; 30 %, davon:
1.a erbrachte Lph, 15 %,
1.b Bauwerkskosten (BWK) (KG 440+450) in EUR brutto, 15 %,
2. Mindestreferenz B – Neuerrichtung technischer Anlage (mind. ALG 4+5) bei Modernisierung/ Instandsetzung eines Gebäudes unter Einbeziehung der techn. Anlagen im Bestand; 36 %, davon:
2.a erbrachte Lph, 15 %,
2.b BWK (KG 440+450) in Euro brutto, 15 %,
2.c Gebäude unter Denkmalschutz; 6 %,
3. Referenzen aus zusätzl. Referenzliste; 34 %, davon:
3.a Referenz Z.1 – technische Anlagen (mind. ALG 4+5) für Schulgebäude oder Sporthallen, 12 %,
3.b Referenz Z.2 – Neuerrichtung einer fördertechnischen Anlage (ALG 6), 12 %,
3.c Referenz Z.3 – Erfahrungen mit öffentlichem Vergaberecht, 10 %.
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Punkten) kann der beigefügten Bewertungsmatrix Stufe 1 entnommen werden.