Beschreibung der Beschaffung
Das Studentenwerk München beabsichtigt zeitnah mit der Planung des 3. Bauabschnitts der Studierendenwohnanlage Agnes-/Adelheidstraße in München-Schwabing zu beginnen.
Die auf dem zu überbauenden Grundstück befindlichen Bestandsgebäude werden abgerissen.
Der Neubau des Studierendenwohnheims ist der 3. Bauabschnitt eines 2010 durchgeführten städtebaulichen Wettbewerbs. Die Bauabschnitte 1 und 2 sind realisiert. Der Lageplan des städtebaulichen Gesamtkonzepts liegt der Bekanntmachung als Anlage bei. Das zu beauftragende Architekturbüro wie auch das weitere Planungsteam, wird derzeit in parallel durchgeführten Vergabeverfahren ermittelt.
Im 3. Bauabschnitt sollen in einem möglichen 6-geschossigen, hofbildenden Gebäude ca. 175 Wohnplätze für Studierende mit Gemeinschaftseinrichtungen und ca. 20 Tiefgaragenstellplätze entstehen.
Die bisherigen Bauabschnitte wurden als Stahlbetonbau mit Stahlbetondecken und einer Putzfassade realisiert.
Die geschätzten Baukosten (KG 300 + 400 nach DIN 276) betragen ca. 14,72 Mio. EUR netto.
Einen hohen Stellenwert legt das Studentenwerk München auf die wirtschaftliche Erstellung des Gebäudes. Diese wird in jeder Planphase überprüft werden. Mit Stand der Kostenberechnung wird es eine Baukosten-Obergrenze geben, die einzuhalten ist.
Zudem ist dem Bauherrn der wirtschaftliche Betrieb der Wohnanlage vorrangig wichtig. Hierfür sind z. B. effektive ökonomische Konstruktions- und Nutzungsanordnungen und der Energiebedarf zu bedenken. Zudem sind Materialien und Ausstattungen so zu wählen, dass sie langlebig und bei Bedarf einfach und kostengünstig auszutauschen sind. Zusätzlich soll eine durchgehende Barrierefreiheit der Erschließung und Gebäude nachgewiesen werden. Die Maßnahme wird öffentlich gefördert (Erfordernis eines Verwendungsnachweises).
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-9 für den Neubau des 3. Bauabschnitts.
Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HOAI Anlage 15 „Objektliste Technische Ausrüstung“ die Honorarzonen für die Anlagengruppen wie folgt eingestuft:
— Anlagengruppe 1, 2, 3, 7 – Honorarzone II;
— Anlagengruppe 8 – Honorarzone III.
Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) aus:
— KGP 410 ca. 915 000 EUR,
— KGP 420 ca. 792 000 EUR,
— KGP 430 ca. 215 000 EUR,
— KGP 470 ca. 38 000 EUR,
— KGP 480 ca. 72 000 EUR.
Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung voraussichtlich in 12/2020. Abbruch Bestand Anfang 9/2020 bis Ende 4/2021.
— Einreichung Bauantrag Mitte 09/2021,
— Baubeginn Mitte 6/2022,
— Nutzungsaufnahme 3/2024,
— Fertigstellung Baumaßnahme 6/2024.