Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Hinweise zur Bewertung der Auswahlkriterien.
Die Auswahl der Bewerber*innen erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, für den Fall gleichwertiger Bewerbungen per Los zu entscheiden. Für den Teilnahmewettbewerb bezieht sich der Auftraggeber auf Eigenerklärungen. Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, wird der Bewerber aus dem Verfahren – unabhängig vom Verfahrensstand – ausgeschlossen. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen Nachweise zu verlangen oder nähere Informationen einzuholen.
Bewertungsmatrix
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
1.1) Nettogesamtumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild technische Ausrüstung, ALG 4 und 5 im Sinne §53 HOAI in Euro im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019): Wichtung 10 %
Mindestanforderung: min. 200 000 EUR p.a. im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre.
Fachliche Eignung
2.1.1) Festangestellte Mitarbeiter*innen mit Hochschulabschluss (einschließlich Führungskräfte) der für die ALG 1, 2 und 3 sowie 7 und 8 entsprechenden Fachrichtungen im Leistungsbild technische Ausrüstung, ALG 1, 2, 3, 7, 8 im Sinne § 53 HOAI im Mittel der letzten 3 Jahre (2017, 2018, 2019): Wichtung 5 %
Mindestanforderung: 3 festangestellte Mitarbeiter*innen im Mittel der letzten 3 Jahre.
Projektleitung:
2.1.2) Dauer der Berufserfahrung im Leistungsbild Technische Ausrüstung, ALG 1, 2, 3, 7, 8 im Sinne § 53 HOAI
Insgesamt in Jahren: Wichtung 10 %
Mindestanforderung: mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbild Technische Ausrüstung, ALG 1, 2, 3 im Sinne § 53 HOAI
2.1.3) Bearbeitung eines oder bei der der unter 2.2 benannten Projekte in der Position als ProjektleiterIn/stellvertretender ProjektleiterIn: Wichtung 5 %
Bauleitung:
2.1.4) Dauer der Berufserfahrung in der LPH 8 im Leistungsbild technische Ausrüstung, ALG 1, 2, 3, 7, 8 im Sinne
§ 53 HOAI insgesamt in Jahren: Wichtung 10 %
Mindestanforderung: mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der LPH 8 im Leistungsbild Technische
Ausrüstung, ALG 1, 2, 3, 7, 8 im Sinne § 53 HOAI
2.1.5) Bearbeitung eines oder beider der unter 2.2 benannten Projekte in der Position als BauleiterIn/stellvertretender BauleiterIn: Wichtung 5 %
Referenzprojekte (max. 2 Projekte zzgl. ggfs. 2 ergänzende für die Punkte 2.3 und 2.4):
Mindestanforderungen:
— mindestens ein Referenzprojekt einer Modernisierung i.S. § 2 (7) HOAI,
— mindestens ein Referenzprojekt für einen öff. AG gem. § 98 GWB,
— mindestens ein Referenzprojekt mit Laboren oder physikalischen Prüf- und Messräumen.
2.2.1) LPH 2-3 § 55 HOAI 2013 im Projekt bearbeitet: Wichtung 4 %;
2.2.2) LPH 4-5 § 55 HOAI 2013 im Projekt bearbeitet: Wichtung 6 %;
2.2.3) LPH 6-8 § 55 HOAI 2013 im Projekt bearbeitet: Wichtung 6 %;
2.2.4) Modernisierung im Sinne HOAI §2(7): Wichtung 14 %;
2.2.5) Gebäudeart: Wichtung 6 %;
2.2.6) Projekt vergleichbarer Größenordnung in Bezug auf die BGF: Wichtung 4 %;
2.2.7) Projektkosten netto (KG 300-400 DIN 276): Wichtung 4 %;
2.3) öffentlicher Auftraggeber im Sinne GWB §98: ohne Wichtung, nur Nachweis.
2.4) Labore oder physikalische Prüf- und Messräume im Projekt bearbeitet: ohne Wichtung, nur Nachweis.
Der Nachweis der Punkte 2.3 und 2.4 muss nicht zwangsläufig innerhalb der Referenzprojekte 1 und 2 erfolgen. Es können hierzu auch ergänzende Referenzprojekte 3 und 4 angeführt werden, die nur jeweils dieses Mindestkriterium 2.3 oder 2.4 nachweisen. Es dürfen nur Referenzprojekte benannt werden, welche die folgende Bedingungen erfüllen: Abschluss der Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2013 §55 nach dem 1.1.2015.