Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Angabe der technischen Fachkräfte oder der Technischen Stellen (Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Wichtung 10 %, bei vollständiger Erfüllung 5 Punkte, bei nicht Erfüllung 0 Punkte),
2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. (Wichtung 20 %, Mindestpunktzahl ab einer Anzahl von 3 Mitarbeitern, Höchstpunktzahl ab einer Anzahl von 15 Mitarbeitern),
3) Vorlage einer Referenzliste über 5 früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. § 46 Abs.3 Nr.1, § 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 60 %, davon 12 % je Referenz).
Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzen die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
Die maximale Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von 5 Referenzen erreicht werden. Es können nur Punkte für eine Referenz erzielt werden, die die Mindestanforderungen erfüllt. Der Bieter erklärt, dass die in der Referenzliste aufgeführten Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen. Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für jeweilige Referenz zur Hälfte vergeben.
Mindestanforderungen Referenzen:
— Angabe Auftraggeber, Name und Telefonnummer;
— Mindesthonorarzone II Mitte oder höher nach HAOI;
— vollständig erbrachte Leistungsphasen 2-8 gem. Leistungen Technische Ausrüstung § 55 HOAI für die Anlagengruppen 1-6 und 8;
— Projektfertigstellung/Inbetriebnahme innerhalb der letzten 8 Jahre (ab 1.1.2012).
Zusatzpunkte Referenzen:
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden.
— Höhe der anrechenbaren Herstellkosten gem. § 54 HOAI: Mindestpunktzahl ab 0,4 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab 1,0 Mio. EUR netto;
— Projektfertigstellung/Inbetriebnahme: Mindestpunktzahl am bzw. nach 1.1.2013 (7 Jahre), Höchstpunktzahl am oder nach 1.1.2017 (3 Jahre).
Bewerbergemeinschaften:
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.