Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Angebote anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen. Die Bewertung erfolgt unter den formal zulässigen Angeboten (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Zuschlagskriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Erfüllen mehrere Bieter mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist die Bieterzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Einreichen d. vollständigen Angebots über Vergabeplattform (Einreichung per Post, E-Mail oder Fax nicht zulässig);
3) Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben;
4) Bestätigung d. Unabhängigkeit v. Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73(3) VgV 2016;
5) Angabe gem. § 53(3) VgV 2016, ob für Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind;
6) Angabe Art d. Bewerbung;
7) bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise aller Mitglieder u. Erklärung zur gesamtschuldn. Haftung, falls zutreffend;
8) Vorlage Organigramm;
9) Angaben Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer beigefügt, falls zutreffend;
10) Angaben Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47(1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unternehmen beigefügt, falls zutreffend;
10) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen v. Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder d. BG zur Folge;
11) Bestätigung d. Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB;
12) Handelsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1);
13) Mindesthonorarumsatz gem. Pkt. III.1.2);
15) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2);
16) Mindestreferenzen A+B+C gemäß Pkt. III.1.3);
17) Nachweise berufl. Qualifikation Projektleiter/stellv. Projektleiter/Fachplaner (ALG 8) gemäß Pkt. III.1.3).
Zuschlagskriterien u. Wichtung:
1) Honorarangebot, Gewichtung 25 %;
2) Persönliche Referenzen (Ref.) des Projektteams, Erfahrung der vorgesehenen Person in vergleichbarer Funktion, Übergabe Nutzer im Zeitraum vom 1.1.2010 bis 31.12.2019.
Die nachfolgenden pers. Ref. können auch die als Mindestref. genannten Projekte beinhalten, Mehrfachnennungen sind möglich. Gewichtung 25 %, davon:
2.1) Persönliche Ref. PL: Erfahrungen bei der Fachplanung (FP) zur Neuerrichtung von techn. Anlagen (mind. ALG 1-3) für Neubau eines Gebäudes, mind. Honorarzone II, mind. Lph 2+3+5-8 erbracht, Bauwerkskosten (KG 410-430) von mind. 250 000 EUR brutto; 11 %;
2.2) Persönliche Ref. stellv. PL:Erfahrungen bei der FP zur Neuerrichtung von techn. Anlagen (mind. ALG 1-3) für Neubau eines Gebäudes, mind. Honorarzone II, mind. Lph 2+3+5-8 erbracht, Bauwerkskosten (KG 410-430) von mind. 250 000 EUR brutto; 7 %;
2.3) Persönliche Ref. Fachplaner MSR-Technik (ALG 8): Erfahrungen bei der FP zur Neuerrichtung von techn. Anlagen (mind. ALG 8) für Neubau eines Gebäudes, mind. Honorarzone III, mind. Lph 2+3+5-8 erbracht, Bauwerkskosten (KG 480) von mind. 150 000 EUR brutto; 7 %.
3) Arbeitsaufgaben, Gewichtung 50 %, davon:
3.1) Darstellung projektspezifische Kapazitätsplanung für den Neubau des Gesamtprojektes über alle LPH; 20 %;
3.2) Erläuterung Herangehensweise bei Abnahme- und Inbetriebnahmeprozessen am Beispiel; 10 %;
3.3) Erläuterung zum Umgang mit Planungsänderungen während der Planungsphase; 20 %.
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0,1,2 oder 3 Punkten) kann der beigef. Bewertungsmatrix entnommen werden.