Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 3-5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1. Abgabefrist eingehalten,
2. Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) über Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig),
3. Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben,
4. Bestätigung d. Unabhängigkeit v. Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV 2016,
5. Angabe gem. § 53 (8) VgV 2016, ob für Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind,
6. Angabe Art d. Bewerbung,
7. bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise aller Mitglieder u. Erklärung zur gesamtschuldn. Haftung, falls zutreffend,
8. Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer beigefügt, falls zutreffend,
9. Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unternehmen beigefügt, falls zutreffend,
10. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen v. Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder d. BG zur Folge,
11. Bestätigung d. Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB,
12. Handelsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1),
13. Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2),
14. Mindestreferenzen A und B gem. Pkt. III.1.3),
16. Bestätigung berufl. Qualifikation Projektleiter gem. Pkt. III.1.3),
17. Bestätigung berufl. Qualifikation stellv. Projektleiter gem. Pkt. III.1.3),
18. Nachweis des Listeneintrags qualifizierter Tragwerksplaner oder Prüfunigenieur für Standsicherheit oder vergleichbar, Alternativ Eintragung in IKS bei Beauftragung
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3) Techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100 %; davon:
1. Mindestreferenz A: Fachplanung Tragwerksplanung für die Sanierung, den Umbau oder die Modernisierung eines Gebäudes, mind. Honorarzone III, Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 1.11.2015 bis 31.10.2020.
Besteht eine Baumaßnahme aus einem Neubau in Verbindung mit einer Sanierung (Bsp. Sanierung Hauptgebäude eines Gebäudes mit Erweiterungsanbau) so ist für die jeweilige Referenz nur der Anteil u. a. BWK für die geforderte Leistung (Sanierung, Umbau, Modernisierung) anzugeben., 30 %, davon:
1.a Erbrachte Leistungsphasen der Referenz, 15 %,
1.b Bauwerkskosten KG 300+400 in EUR brutto, 15 %,
2. Mindestreferenz B: Fachplanung Tragwerksplanung für den Neubau eines Gebäudes, mind. Honorarzone III, Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 1.11.2015 bis 31.10.2020
Besteht eine Baumaßnahme aus einem Neubau in Verbindung mit einer Sanierung (Bsp. Sanierung Hauptgebäude eines Gebäudes mit Erweiterungsanbau) so ist für die jeweilige Referenz nur der Anteil u. a. BWK für die geforderte Leistung (Neubau) anzugeben., 30 %, davon:
1.a Erbrachte Leistungsphasen der Referenz, 15 %,
1.b Bauwerkskosten KG 300+400 in EUR brutto, 15 %,
3. Referenzen aus zusätzlicher Referenzliste, Übergabe Nutzer (Z1-Z3) im Zeitraum vom 1.11.2010 bis 31.10.2020, 40 %, davon:
3.a Referenz Z.1: Erfahrungen bei der Tragwerksplanung für die Sanierung von Gebäuden unter Denkmalschutz, mind. LPH 3-6 erbracht, 15 %,
3.b Referenz Z.2: Erfahrung bei der Fachplanung Tragwerksplanung für den Neubau, die Sanierung, den Umbau oder die Modernisierung eines Sonderbaus gemäß Landesbauordnung, mind. LPH 3-6 erbracht, 15 %,
3.c Referenz Z.3: Erfahrung bei der Fachplanung Tragwerksplanung eines Erweiterungsbaus mit Anschluss an ein Bestandsgebäude, mind. LPH 3-6 erbracht, mind. BWK (KG 300+400) 100 000 EUR brutto, 10 %,
Hinweis: Die zusätzlichen Referenzen können auch die als Mindestreferenzen genannten Projekte beinhalten, Mehrfachnennungen sind möglich.