Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 3-5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1. Abgabefrist eingehalten,
2. Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) über Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig),
3. Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben,
4. Bestätigung d. Unabhängigkeit v. Ausführungs- und Lieferinteressen gem. §73 (3) VgV 2016,
5. Angabe gem. § 53 (8) VgV 2016, ob für Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind,
6. Angabe Art d. Bewerbung,
7. bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise aller Mitglieder u. Erklärung zur gesamtschuldn. Haftung, falls zutreffend,
8. Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer beigefügt, falls zutreffend,
9. Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unternehmen beigefügt, falls zutreffend,
10. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen v. Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder d. BG zur Folge,
11. Bestätigung d. Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB,
12. Handelsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1),
13. Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2),
14. Mindestreferenzen A-B gem. Pkt. III.1.3),
15. Bestätigung berufl. Qualifikation Projektleiter, stellv. Projektleiter und Objektüberwacher gem. Pkt. III.1.3).
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3) Techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100 %; davon:
1. Mindestreferenz A: Fachplanung Brandschutz für ein mehrgeschossiges Gebäude mit einem Flächenbedarf (HNF) von mind. 1 000 m und einem Nutzungsbeiwert von mind. 1,5 (in Anlehnung an die AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 17), Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 1.9.2015 bis 31.8.2020, 30 %, davon:
1.a Erbrachte Leistungsphasen der Referenz in Anlehnung an die AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 17, 15 %
1.b Flächenbedarf (HNF) in m, 15 %,
2. Mindestreferenz B: Fachplanung Brandschutz für ein Gebäude mit einem Flächenbedarf (HNF) von mind. 500 m und einem Nutzungsbeiwert von mind. 1,5 (in Anlehnung an die AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 17), Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 1.9.2015 bis 31.8.2020, 30 %, davon:
2.a Erbrachte Leistungsphasen der Referenz in Anlehnung an die AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 17, 15 %,
2.b Flächenbedarf (HNF) in m, 15 %,
3. Referenzen aus zusätzlicher Referenzliste, Übergabe Nutzer (Z.1)/Erstellt (Z.2) im Zeitraum vom 1.9.2015 bis 31.08.2020 erbracht, 40 %, davon:
3.a Referenz Z1: Erfahrungen bei der Fachplanung Brandschutz für die Errichtung eines chemisch-biologischen Labors, 20 %,
3.b Referenz Z.2: Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern bei der Planung eines Gebäudes, Nachweis der Zuarbeit (Kosten, Planunterlagen und Formulare) für eine Entscheidungs-/ Entwurfsunterlage für den öffentlichen Auftraggeber (ES-Bau/ EW-Bau/ HU-Bau oder vergleichbar in LPH 2 oder 3), 20 %.
Hinweis: Die zusätzlichen Referenzen können auch die als Mindestreferenzen genannten Projekte beinhalten, Mehrfachnennungen sind möglich.