Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu Kriterium 1.:
Los 1:
Für die Vergleichbarkeit der Referenzen gelten folgende Maßstäbe:
a) Es muss sich um Umbau- oder Sanierungsvorhaben im Bereich der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppen 1-3) gehandelt haben.
b) Die Baukosten (netto) müssen mindestens 1 Mio. EUR (KG 410-430) betragen haben.
c) Es muss sich um Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI (mindestens Leistungsphasen 2-8) gehandelt haben.
d) Die Leistungen müssen seit dem 1.1.2013 abgeschlossen worden sein (Inbetriebnahme des Gebäudes).
e) Mindestens eine der Referenzen muss im laufenden Betrieb des Gebäudes erbracht worden sein.
f) Mindestens eine Referenz muss bei einem Projekt aus dem Bildungsbereich (Gebäude, die der Erziehung, Aus- und Fortbildung, Lehre oder Forschung dienen (insb. Kitas, Schulen und Hochschulen) erbracht worden sein.
g) Mindestens eine der Referenzen muss auch Leistungen der KG 550 umfassen.
Die Anforderungen der Buchst. e., f. und g. können auch im Rahmen einer Referenz, die die Anforderungen im Übrigen erfüllt, erbracht worden sein.
Los 2:
Für die Vergleichbarkeit der Referenzen gelten folgende Maßstäbe:
a) Es muss sich um Umbau- oder Sanierungsvorhaben im Bereich der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppen 4 und 5) gehandelt haben.
b) Die Baukosten (netto) müssen mindestens 500 000 EUR (KG 440-450) betragen haben.
c) Es muss sich um Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI (mindestens Leistungsphasen 2-8) gehandelt haben.
d) Die Leistungen müssen seit dem 1.1.2013 abgeschlossen worden sein (Inbetriebnahme des Gebäudes).
e) Mindestens eine der Referenzen muss im laufenden Betrieb des Gebäudes erbracht worden sein.
f) Mindestens eine Referenz muss bei einem Projekt aus dem Bildungsbereich (Gebäude, die der Erziehung, Aus- und Fortbildung, Lehre oder Forschung dienen (insb. Kitas, Schulen und Hochschulen) erbracht worden sein.
g) Mindestens eine Referenz muss Planungsleistungen im Bereich der KG 550 beinhalten.
Die Anforderungen der Buchst. e. und f. und g. können auch im Rahmen einer Referenz erbracht worden sein.
Los 3:
Für die Vergleichbarkeit der Referenzen gelten folgende Maßstäbe:
a) Es muss sich um Umbau- oder Sanierungsvorhaben im Bereich der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppe 6) gehandelt haben.
b) Die Baukosten (netto) müssen mindestens 150 000 EUR (KG 460) betragen haben.
c) Es müssen Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI (mindestens Leistungsphasen 2-8) gehandelt haben.
d) Die Leistungen müssen seit dem 1.1.2013 abgeschlossen worden sein (Inbetriebnahme des Gebäudes)
e) Mindestens eine der Referenzen muss im laufenden Betrieb des Gebäudes erbracht worden sein.
f) Mindestens eine Referenz muss bei einem Projekt aus dem Bildungsbereich (Gebäude, die der Erziehung, Aus- und Fortbildung, Lehre oder Forschung dienen (insb. Kitas, Schulen und Hochschulen) erbracht worden sein.
Die Anforderungen der Buchst. e. und f. können auch im Rahmen einer Referenz erbracht worden sein.
Los 4:
Für die Vergleichbarkeit der Referenzen gelten folgende Maßstäbe:
a) Die anrechenbaren Kosten gem. § 50 Abs. 1 HOAI müssen mindestens 1,5 Mio. EUR betragen haben.
b) Die Leistungen müssen seit dem 1.1.2013 abgeschlossen worden sein (Inbetriebnahme des Gebäudes).
c) Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 6 gem. § 51 HOAI erbracht worden sein.
d) Mindestens eine der Referenzen muss ein Vorhaben im Bestand in Massivbauweise einschließlich des Rückbaus von Gebäudeteilen zum Gegenstand gehabt haben.
e) Mindestens bei einem Projekt muss auch die Leistungsphase 1 erbracht worden sein.
f) Eine der Referenzen muss Leistungen im Bereich Wärmeschutz und Energiebilanzierung umfassen.
Die Anforderungen der Buchst. d., e. und f. können auch im Rahmen einer Referenz, die die Anforderungen im Übrigen erfüllt, erbracht worden sein.
Los 5:
Für die Vergleichbarkeit der Referenzen gelten folgende Maßstäbe:
a) Es muss sich um Beratungsleistungen der Bauphysik (Bau- und Raumakustik gem. Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI) gehandelt haben.
b) Die Baukosten (KG 300-400 netto) müssen mindestens 5 Mio. EUR betragen haben.
c) Die Leistungen müssen seit dem 1.1.2013 abgeschlossen worden sein (Inbetriebnahme des Gebäudes).
d) Es müssen mindestens die Leistungsphasen 1-3 und 5 erbracht worden sein.
d) Mindestens eine Referenz muss bei einem Projekt aus dem Bildungsbereich (Gebäude, die der Erziehung, Aus- und Fortbildung, Lehre oder Forschung dienen (insb. Kitas, Schulen und Hochschulen) erbracht worden sein; dabei müssen auch die Besonderheiten inklusiver Rahmenbedingungen Gegenstand des Auftrags gewesen sein.
Los 6:
Für die Vergleichbarkeit der Referenzen gelten folgende Maßstäbe:
a) Es muss sich um Beratungsleistungen im Bereich der Erstellung von Brandschutzkonzepten entsprechend § 11 der Bauvorlagenverordnung und der vfdb Richtlinie 01/01 handeln.
b) Mindestens eine Referenz muss sich auf eine weiterführende Schule mit mind. 750 Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten beziehen.
c) Mindestens eines der Referenzprojekte muss eine Umsetzung in einem Bestandsgebäude beinhalten.
d) Die Leistungen müssen seit dem 1.1.2013 abgeschlossen worden sein (Inbetriebnahme des Gebäudes).
Die Anforderungen zu b. und c. können auch innerhalb eines Referenzprojektes realisiert worden sein.
Los 7:
Für die Vergleichbarkeit der Referenzen gelten folgende Maßstäbe:
a) Es muss sich um Leistungen im Bereich der Wahrnehmung der Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators entsprechend der Baustellenverordnung handeln.
b) Die Aufgaben müssen während der Planungs- und der Ausführungsphase wahrgenommen worden sein.
c) Die Baukosten (KG 300-400 netto) des betreuten Projektes müssen mindestens 5 Mio. EUR betragen haben.
d) Mindestens eine Referenz muss ein Projekt aus dem Bildungsbereich zum Gegenstand haben.
e) Mindestens eine Referenz muss im Rahmen eines Projektes erbracht worden sein, das im laufenden Betrieb eines Gebäudes umgesetzt worden ist.
f) Die Leistungen müssen seit dem 1.1.2013 abgeschlossen worden sein (Inbetriebnahme des Gebäudes).
Die Anforderungen zu d. und e. können auch im Rahmen eines Referenzprojektes realisiert worden sein.
Los 8:
Für die Vergleichbarkeit der Referenzen gelten folgende Maßstäbe:
a) Es muss sich um Planungs- und Beratungsleistungen im Bereich der KG 600 gehandelt haben.
b) Die anrechenbaren Kosten der KG 600 (netto) müssen jeweils mindestens 300 000 EUR betragen haben.
c) Mindestens eines der Referenzprojekte muss Bauten aus dem Bildungsbereich (Kitas, Schulen, Hochschulen, sonstige Lehreinrichtungen) zum Gegenstand haben.
d) Die Leistungen müssen seit dem 1.1.2013 abgeschlossen worden sein (Inbetriebnahme des Objektes).
Zu Kriterium 3.:
Los 1-3: Berufserfahrung des/der Projektleiters(in) und des/der Bauleiters(in) mindestens 10 Jahre. Berufserfahrung des stellv. Projektleiters(in) und des/der stellv. Bauleiters(in) mindestens 5 Jahre.
Los 7: mindestens zweijährige berufliche Erfahrung in der Planung und/oder Ausführung von Bauvorhaben. Beim Angebot durch eine juristische Person müssen die Leistungen durch eine entsprechend qualifizierte natürliche Person erbracht werden. Die Befähigung zur Durchführung der Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination nach BaustellenV und RAB 30 (Anlage A-C) ist mit Angebotsabgabe durch entsprechende Fortbildungsnachweise zu belegen.