Das Georg-Büchner-Gymnasium in Seelze (im folgenden „GBG") muss angesichts steigernder Schülerzahlen und zusätzlicher Raumbedarfe aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen erweitert werden. Hinzu kommt, dass sich der derzeitige Südflügel des Schulgebäudes und eine auf dem Gelände befindliche Krippe als nicht mit vertretbarem wirtschaftlichen Aufwand sanierungsfähig erwiesen haben und daher abgerissen werden sollen. Die Erweiterung des Objekts soll auf dem vorhandenen Gelände am Schulstandort untergebracht werden. Es stehen 3 Baufelder zur Verfügung, auf denen die erforderlichen Maßnahmen sukzessive realisiert werden sollen. Im selben Zug soll die ebenfalls auf dem Gelände befindliche sog. „Kleine Sporthalle" teilsaniert (insb. im Bereich der Trinkwasserversorgung) werden. Die Umsetzung erfolgt im laufenden Schulbetrieb. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Planungs- und Beratungsleistungen in den Bereichen der technischen Ausrüstung (HLS, ELT, Förderanlagen), der Tragwerksplanung (einschließlich Wärmeschutz und Energiebilanzierung), Bauphysik (Bau- und Raumakustik), Brandschutz, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination und Gebäudeausstattung (KG 600) sowie Besondere Leistungen bzgl. der vorstehend genannten Leistungsbilder und Zusätzliche Leistungen, die vom Auftraggeber im Laufe der Planung nach Bedarf ggf. noch beauftragt werden. Es liegt eine im Vorfeld erstellte Bedarfsplanung vor, die den zu erbringenden Planungs- und Beratungsleistungen zugrunde zu legen ist. Die grobe Kostenschätzung der Bedarfsplanung beläuft sich für das Bauvorhaben (KG 300 bis 400 und 600) auf insgesamt auf rd. 31 Mio. EUR brutto.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 5.1/GBG/04/2020
Kurze Beschreibung:
Das Georg-Büchner-Gymnasium in Seelze (im folgenden „GBG") muss angesichts steigernder Schülerzahlen und zusätzlicher Raumbedarfe aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen erweitert werden. Hinzu kommt, dass sich der derzeitige Südflügel des Schulgebäudes und eine auf dem Gelände befindliche Krippe als nicht mit vertretbarem wirtschaftlichen Aufwand sanierungsfähig erwiesen haben und daher abgerissen werden sollen.
Die Erweiterung des Objekts soll auf dem vorhandenen Gelände am Schulstandort untergebracht werden. Es stehen 3 Baufelder zur Verfügung, auf denen die erforderlichen Maßnahmen sukzessive realisiert werden sollen.
Im selben Zug soll die ebenfalls auf dem Gelände befindliche sog. „Kleine Sporthalle" teilsaniert (insb. im Bereich der Trinkwasserversorgung) werden.
Die Umsetzung erfolgt im laufenden Schulbetrieb.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Planungs- und Beratungsleistungen in den Bereichen der technischen Ausrüstung (HLS, ELT, Förderanlagen), der Tragwerksplanung (einschließlich Wärmeschutz und Energiebilanzierung), Bauphysik (Bau- und Raumakustik), Brandschutz, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination und Gebäudeausstattung (KG 600) sowie Besondere Leistungen bzgl. der vorstehend genannten Leistungsbilder und Zusätzliche Leistungen, die vom Auftraggeber im Laufe der Planung nach Bedarf ggf. noch beauftragt werden.
Es liegt eine im Vorfeld erstellte Bedarfsplanung vor, die den zu erbringenden Planungs- und Beratungsleistungen zugrunde zu legen ist. Die grobe Kostenschätzung der Bedarfsplanung beläuft sich für das Bauvorhaben (KG 300 bis 400 und 600) auf insgesamt auf rd. 31 Mio. EUR brutto.
Das Georg-Büchner-Gymnasium in Seelze (im folgenden „GBG") muss angesichts steigernder Schülerzahlen und zusätzlicher Raumbedarfe aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen erweitert werden. Hinzu kommt, dass sich der derzeitige Südflügel des Schulgebäudes und eine auf dem Gelände befindliche Krippe als nicht mit vertretbarem wirtschaftlichen Aufwand sanierungsfähig erwiesen haben und daher abgerissen werden sollen.
Die Erweiterung des Objekts soll auf dem vorhandenen Gelände am Schulstandort untergebracht werden. Es stehen 3 Baufelder zur Verfügung, auf denen die erforderlichen Maßnahmen sukzessive realisiert werden sollen.
Im selben Zug soll die ebenfalls auf dem Gelände befindliche sog. „Kleine Sporthalle" teilsaniert (insb. im Bereich der Trinkwasserversorgung) werden.
Die Umsetzung erfolgt im laufenden Schulbetrieb.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Planungs- und Beratungsleistungen in den Bereichen der technischen Ausrüstung (HLS, ELT, Förderanlagen), der Tragwerksplanung (einschließlich Wärmeschutz und Energiebilanzierung), Bauphysik (Bau- und Raumakustik), Brandschutz, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination und Gebäudeausstattung (KG 600) sowie Besondere Leistungen bzgl. der vorstehend genannten Leistungsbilder und Zusätzliche Leistungen, die vom Auftraggeber im Laufe der Planung nach Bedarf ggf. noch beauftragt werden.
Es liegt eine im Vorfeld erstellte Bedarfsplanung vor, die den zu erbringenden Planungs- und Beratungsleistungen zugrunde zu legen ist. Die grobe Kostenschätzung der Bedarfsplanung beläuft sich für das Bauvorhaben (KG 300 bis 400 und 600) auf insgesamt auf rd. 31 Mio. EUR brutto.
Jeder Bieter der Lose 1 bis 2 muss verpflichtend eine Ortsbesichtigung auf dem Gelände und in den Gebäuden des Georg-Büchner Gymnasiums in Seelze durchführen. Der Nachweis über die Durchführung der Ortsbesichtigung ist mit dem Angebot vorzulegen (Formblatt in Teil C, Anlage C06).
Angebote auf die Lose 1 und 2, denen keine Ortsbesichtigung vorausgegangen ist, werden nicht berücksichtigt.
Ortsbesichtigungstermine sind direkt mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Ansprechpartner ist die Vergabestelle der Stadt Seelze, E-Mail: martina.bolduan@stadt-seelze.de.
Im Rahmen der Ortsbesichtigung auftretende Fragen sind ausschließlich im Nachgang zur Besichtigung über die Vergabeplattform zu stellen. Sie werden durch den Auftraggeber in anonymisierter Form an alle Bieter beantwortet.
Jeder Bieter der Lose 1 bis 2 muss verpflichtend eine Ortsbesichtigung auf dem Gelände und in den Gebäuden des Georg-Büchner Gymnasiums in Seelze durchführen. Der Nachweis über die Durchführung der Ortsbesichtigung ist mit dem Angebot vorzulegen (Formblatt in Teil C, Anlage C06).
Angebote auf die Lose 1 und 2, denen keine Ortsbesichtigung vorausgegangen ist, werden nicht berücksichtigt.
Ortsbesichtigungstermine sind direkt mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Ansprechpartner ist die Vergabestelle der Stadt Seelze, E-Mail: martina.bolduan@stadt-seelze.de.
Im Rahmen der Ortsbesichtigung auftretende Fragen sind ausschließlich im Nachgang zur Besichtigung über die Vergabeplattform zu stellen. Sie werden durch den Auftraggeber in anonymisierter Form an alle Bieter beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Georg-Büchner-Gymnasium in Seelze (im folgenden „GBG") muss angesichts steigernder Schülerzahlen und zusätzlicher Raumbedarfe aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen erweitert werden. Hinzu kommt, dass sich der derzeitige Südflügel des Schulgebäudes und eine auf dem Gelände befindliche Krippe als nicht mit vertretbarem wirtschaftlichen Aufwand sanierungsfähig erwiesen haben und daher abgerissen werden sollen.
Das Georg-Büchner-Gymnasium in Seelze (im folgenden „GBG") muss angesichts steigernder Schülerzahlen und zusätzlicher Raumbedarfe aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen erweitert werden. Hinzu kommt, dass sich der derzeitige Südflügel des Schulgebäudes und eine auf dem Gelände befindliche Krippe als nicht mit vertretbarem wirtschaftlichen Aufwand sanierungsfähig erwiesen haben und daher abgerissen werden sollen.
Die Erweiterung des Objekts soll auf dem vorhandenen Gelände am Schulstandort untergebracht werden. Es stehen 3 Baufelder zur Verfügung, auf denen die erforderlichen Maßnahmen sukzessive realisiert werden sollen.
Im selben Zug soll die ebenfalls auf dem Gelände befindliche sog. „Kleine Sporthalle" teilsaniert (insb. im Bereich der Trinkwasserversorgung) werden.
Die Umsetzung erfolgt im laufenden Schulbetrieb.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Planungs- und Beratungsleistungen in den Bereichen der technischen Ausrüstung (HLS, ELT, Förderanlagen), der Tragwerksplanung (einschließlich Wärmeschutz und Energiebilanzierung), Bauphysik (Bau- und Raumakustik), Brandschutz, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination und Gebäudeausstattung (KG 600) sowie Besondere Leistungen bzgl. der vorstehend genannten Leistungsbilder und Zusätzliche Leistungen, die vom Auftraggeber im Laufe der Planung nach Bedarf ggf. noch beauftragt werden.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Planungs- und Beratungsleistungen in den Bereichen der technischen Ausrüstung (HLS, ELT, Förderanlagen), der Tragwerksplanung (einschließlich Wärmeschutz und Energiebilanzierung), Bauphysik (Bau- und Raumakustik), Brandschutz, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination und Gebäudeausstattung (KG 600) sowie Besondere Leistungen bzgl. der vorstehend genannten Leistungsbilder und Zusätzliche Leistungen, die vom Auftraggeber im Laufe der Planung nach Bedarf ggf. noch beauftragt werden.
Es liegt eine im Vorfeld erstellte Bedarfsplanung vor, die den zu erbringenden Planungs- und Beratungsleistungen zugrunde zu legen ist. Die grobe Kostenschätzung der Bedarfsplanung beläuft sich für das Bauvorhaben (KG 300 bis 400 und 600) auf insgesamt auf rd. 31 Mio. EUR brutto.
Es liegt eine im Vorfeld erstellte Bedarfsplanung vor, die den zu erbringenden Planungs- und Beratungsleistungen zugrunde zu legen ist. Die grobe Kostenschätzung der Bedarfsplanung beläuft sich für das Bauvorhaben (KG 300 bis 400 und 600) auf insgesamt auf rd. 31 Mio. EUR brutto.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 8
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 7
Informationen über Lose:
Angebote können auf ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Lediglich das Los 7 wird isoliert vergeben. Es kann also nicht in Kombination mit einem anderen Los angeboten werden.
Bezeichnung des Loses: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLS und technische Anlagen in Außenanlagen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Grundleistungen gemäß § 55 HOAI (Technische Ausrüstung) i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1, linke Spalte, für folgende Anlagengruppen:
— Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen (KG 410);
— Wärmeversorgungsanlagen (KG 420);
— Lufttechnische Anlagen (KG 430);
— Technische Anlagen in Außenanlagen (Teile der KG 550).
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren zunächst nur die bis zur Einreichung des Baugenehmigungsantrags erforderlichen Planungsleistungen, d. h. die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4. Die Leistungen der Leistungsphasen 5 ff. können optional stufenweise oder im Ganzen beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsphasen und Planungsleistungen über die Leistungsphase 4 hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Optionsausübung verpflichtet, die vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren zunächst nur die bis zur Einreichung des Baugenehmigungsantrags erforderlichen Planungsleistungen, d. h. die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4. Die Leistungen der Leistungsphasen 5 ff. können optional stufenweise oder im Ganzen beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsphasen und Planungsleistungen über die Leistungsphase 4 hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Optionsausübung verpflichtet, die vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Details zum beabsichtigten Zuschnitt der stufenweisen Beauftragung ist dem Ingenieurvertrag (Anlage B01) zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
Jeder Bieter der Lose 1 bis 2 muss verpflichtend eine Ortsbesichtigung auf dem Gelände und in den Gebäuden des Georg-Büchner Gymnasiums in Seelze durchführen. Der Nachweis über die Durchführung der Ortsbesichtigung ist mit dem Angebot vorzulegen (Formblatt in Teil C, Anlage C06).
Jeder Bieter der Lose 1 bis 2 muss verpflichtend eine Ortsbesichtigung auf dem Gelände und in den Gebäuden des Georg-Büchner Gymnasiums in Seelze durchführen. Der Nachweis über die Durchführung der Ortsbesichtigung ist mit dem Angebot vorzulegen (Formblatt in Teil C, Anlage C06).
Angebote auf die Lose 1 und 2, denen keine Ortsbesichtigung vorausgegangen ist, werden nicht berücksichtigt.
Ortsbesichtigungstermine sind direkt mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Ansprechpartner ist die Vergabestelle der Stadt Seelze, E-Mail: martina.bolduan@stadt-seelze.de.
Im Rahmen der Ortsbesichtigung auftretende Fragen sind ausschließlich im Nachgang zur Besichtigung über die Vergabeplattform zu stellen. Sie werden durch den Auftraggeber in anonymisierter Form an alle Bieter beantwortet.
Bezeichnung des Loses: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung ELT und Technischen Anlagen in Außenanlagen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
— Elektrische Anlagen (KG 440);
— Kommunikations-. Sicherheits- und informationstechnische Anlagen (KG 450);
Beschreibung der Optionen:
Details zum beabsichtigten Zuschnitt der stufenweisen Beauftragung ist dem Ingenieurvertrag (Anlage B02) zu entnehmen.
Bezeichnung des Loses: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Förderanlagen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: — Förderanlagen (KG 460).
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren zunächst nur die bis zur Einreichung des Baugenehmigungsantrags erforderlichen Planungsleistungen, d. h. die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4. Die Leistungen der Leistungsphasen 5 ff. können optional stufenweise oder im Ganzen beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsphasen und Planungsleistungen über die Leistungsphase 4 hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Optionsausübung verpflichtet, die vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.Details zum beabsichtigten Zuschnitt der stufenweisen Beauftragung ist dem Ingenieurvertrag (Anlagen B03) zu entnehmen.
Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren zunächst nur die bis zur Einreichung des Baugenehmigungsantrags erforderlichen Planungsleistungen, d. h. die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4. Die Leistungen der Leistungsphasen 5 ff. können optional stufenweise oder im Ganzen beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsphasen und Planungsleistungen über die Leistungsphase 4 hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Optionsausübung verpflichtet, die vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.Details zum beabsichtigten Zuschnitt der stufenweisen Beauftragung ist dem Ingenieurvertrag (Anlagen B03) zu entnehmen.
Bezeichnung des Loses: Leistungen der Tragwerksplanung/Beratungsleistungen im Bereich Wärmeschutz und Energiebilanzierung
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
— Tragwerksplanung
Grundleistungen gemäß § 51 HOAI (Tragwerksplanung) i. V. m. Anlage 14, Ziffer 14.1, linke Spalte.
— Beratungsleistungen Wärmeschutz und Energiebilanzierung
Grundleistungen gemäß Ziff. 1.2.2, linke Spalte, der Anlage 1 zu § 3 Abs.1 HOAI.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren zunächst nur die bis zur Einreichung des Baugenehmigungsantrags erforderlichen Planungsleistungen, d. h. die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4. Die Leistungen der Leistungsphasen 5 ff. der vorgenannten Lose können optional stufenweise oder im Ganzen beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsphasen und Planungsleistungen über die Leistungsphase 4 hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Optionsausübung verpflichtet, die vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen. Details zum beabsichtigten Zuschnitt der stufenweisen Beauftragung ist dem Ingenieurvertrag (Anlagen B04) zu entnehmen.
Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren zunächst nur die bis zur Einreichung des Baugenehmigungsantrags erforderlichen Planungsleistungen, d. h. die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4. Die Leistungen der Leistungsphasen 5 ff. der vorgenannten Lose können optional stufenweise oder im Ganzen beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsphasen und Planungsleistungen über die Leistungsphase 4 hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Optionsausübung verpflichtet, die vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen. Details zum beabsichtigten Zuschnitt der stufenweisen Beauftragung ist dem Ingenieurvertrag (Anlagen B04) zu entnehmen.
Bezeichnung des Loses: Beratungsleistungen im Bereich Bauphysik (Bau- und Raumakustik)
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
— Bauakustik:
Grundleistungen der Leistungsphasen 1, 2, 3 und 5 gemäß § 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2 (Bauphysik), Ziffer 1.2.1 Abs. 3, Ziffer 1.2.2, Abs. 2,
— Raumakustik:
Grundleistungen der Leistungsphasen 1, 2, 3 und 5 gemäß § 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2 (Bauphysik), Ziffer 1.2.1 Abs. 4, Ziffer 1.2.2, Abs. 2.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren aus dem Leistungsumfang gemäß E. zunächst nur die bis zur Einreichung des Baugenehmigungsantrags erforderlichen Leistungen, d. h. die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4. Die Leistungen der Leistungsphase 5 können optional beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsphasen über die Leistungsphase 4 hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Optionsausübung verpflichtet, die vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen zu erbringen.
Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren aus dem Leistungsumfang gemäß E. zunächst nur die bis zur Einreichung des Baugenehmigungsantrags erforderlichen Leistungen, d. h. die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4. Die Leistungen der Leistungsphase 5 können optional beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsphasen über die Leistungsphase 4 hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Optionsausübung verpflichtet, die vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen zu erbringen.
Details zum beabsichtigten Zuschnitt der stufenweisen Beauftragung sind dem Ingenieurvertrag (Anlage B01) zu entnehmen.
Bezeichnung des Loses: Erstellung eines Brandschutzkonzepts für den Neubau
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Erstellung eines Brandschutzkonzeptes nach § 11 Bauvorlagenverordnung und vfdb-Richtlinie 01/01: 2008-04 zur Vorlage bei Baugenehmigungsbehörden.
— Phase 1: Grundlagenermittlung;
— Phase 2: Vorplanung;
— Phase 3: Entwurfsplanung;
— Phase 4: Genehmigungsplanung.
Bezeichnung des Loses: Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination während der Planung der Ausführung sowie während der Ausführung des Bauvorhabens nach dem Leistungsbild der RAB 30 (Pkt. 3.1 und Pkt. 3.2) sowie als besondere Leistungen Teilnahme an den allgemeinen Baubesprechungen einschließlich Baustellenbegehung und Erstellung eines Protokolls je Termin.
Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination während der Planung der Ausführung sowie während der Ausführung des Bauvorhabens nach dem Leistungsbild der RAB 30 (Pkt. 3.1 und Pkt. 3.2) sowie als besondere Leistungen Teilnahme an den allgemeinen Baubesprechungen einschließlich Baustellenbegehung und Erstellung eines Protokolls je Termin.
Beschreibung der Optionen:
Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungen der Ziff. 1.1 der Leistungsbeschreibung (Aufgaben des Koordinators während der Planung der Ausführung) beauftragt.
Die Leistungen der Ziff. 2 der Leistungsbeschreibung (Aufgaben des Koordinators während der Ausführung des Bauvorhabens) können optional stufenweise oder im Ganzen beauftragt werden. Ein darauf gerichteter Rechtsanspruch besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Optionsausübung verpflichtet, die vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Die Leistungen der Ziff. 2 der Leistungsbeschreibung (Aufgaben des Koordinators während der Ausführung des Bauvorhabens) können optional stufenweise oder im Ganzen beauftragt werden. Ein darauf gerichteter Rechtsanspruch besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Optionsausübung verpflichtet, die vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Details zum beabsichtigten Zuschnitt der stufenweisen Beauftragung ist dem Vertrag (Anlage B07) zu entnehmen.
Bezeichnung des Loses: Gebäude und Innenräume (nur KG 600)
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Planungs- und Beratungsleistungen im Bereich der Gebäudeausstattung (KG 600), Grundleistungen gem. § 34 HOAI, Anlage 10.1, linke Spalte, Teilleistungen der Leistungsphasen 1-9.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4. Die Leistungen der Leistungsphasen 5 ff. der vorgenannten Lose können optional stufenweise oder im Ganzen beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsphasen und Planungsleistungen über die Leistungsphase 4 hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Optionsausübung verpflichtet, die vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen. Details zum beabsichtigten Zuschnitt der stufenweisen Beauftragung sind dem Vertrag (Anlage B08) zu entnehmen.
Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4. Die Leistungen der Leistungsphasen 5 ff. der vorgenannten Lose können optional stufenweise oder im Ganzen beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsphasen und Planungsleistungen über die Leistungsphase 4 hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Optionsausübung verpflichtet, die vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen. Details zum beabsichtigten Zuschnitt der stufenweisen Beauftragung sind dem Vertrag (Anlage B08) zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Georg-Büchner-Gymnasium
Hirtenweg 20
30926 Seelze
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Lose 1-6: Zur Teilnahme am Vergabeverfahren sind nur natürliche Personen oder Gesellschaften zugelassen, die nach Maßgabe des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes (NIngG) oder nach dem Recht eines anderen Bundeslandes oder dem Recht eines anderen Staates, in dem sie ihren Sitz haben, berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieurin" oder „Ingenieur" zu führen (bei Gesellschaften: im Namen oder in der Firma der Gesellschaft zu führen). Ein Nachweis ist dem Angebot beizufügen.
— Lose 1-6: Zur Teilnahme am Vergabeverfahren sind nur natürliche Personen oder Gesellschaften zugelassen, die nach Maßgabe des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes (NIngG) oder nach dem Recht eines anderen Bundeslandes oder dem Recht eines anderen Staates, in dem sie ihren Sitz haben, berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieurin" oder „Ingenieur" zu führen (bei Gesellschaften: im Namen oder in der Firma der Gesellschaft zu führen). Ein Nachweis ist dem Angebot beizufügen.
— Los 7: Zur Teilnahme am Vergabeverfahren sind nur natürliche Personen oder Gesellschaften zugelassen, die über
— baufachliche Kenntnisse;
— arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse;
— spezielle Koordinatorenkenntnisse sowie
— mindestens zweijährige berufliche Erfahrung in der Planung und/oder Ausführung von Bauvorhaben verfügen, um die in § 3 Abs. 2 und 3 BaustellV genannten Aufgaben fachgerecht erledigen zu können. Beim Angebot durch eine juristische Person müssen die Leistungen durch eine entsprechend qualifizierte natürliche Person erbracht werden. Die Befähigung zur Durchführung der Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination nach BaustellenV und RAB 30 (Anlage A-C) ist mit Angebotsabgabe durch entsprechende Fortbildungsnachweise zu belegen.
— mindestens zweijährige berufliche Erfahrung in der Planung und/oder Ausführung von Bauvorhaben verfügen, um die in § 3 Abs. 2 und 3 BaustellV genannten Aufgaben fachgerecht erledigen zu können. Beim Angebot durch eine juristische Person müssen die Leistungen durch eine entsprechend qualifizierte natürliche Person erbracht werden. Die Befähigung zur Durchführung der Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination nach BaustellenV und RAB 30 (Anlage A-C) ist mit Angebotsabgabe durch entsprechende Fortbildungsnachweise zu belegen.
— Los 8: Zur Teilnahme am Vergabeverfahren sind nur natürliche Personen oder Gesellschaften zugelassen, die nach Maßgabe des Niedersächsischen Architektengesetzes (NArchG) oder nach dem Recht eines anderen Bundeslandes oder dem Recht eines anderen Staates, in dem sie ihren Sitz haben, berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „(Innen-)Architektin" oder „(Innen-)Architekt" zu führen (bei Gesellschaften: im Namen oder in der Firma der Gesellschaft zu führen). Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizufügen.
— Los 8: Zur Teilnahme am Vergabeverfahren sind nur natürliche Personen oder Gesellschaften zugelassen, die nach Maßgabe des Niedersächsischen Architektengesetzes (NArchG) oder nach dem Recht eines anderen Bundeslandes oder dem Recht eines anderen Staates, in dem sie ihren Sitz haben, berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „(Innen-)Architektin" oder „(Innen-)Architekt" zu führen (bei Gesellschaften: im Namen oder in der Firma der Gesellschaft zu führen). Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizufügen.
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und ggf. getroffene Selbstreinigungsmaßnahmen (gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und mit dem Angebot benannte Nachunternehmer).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angaben zum Jahresumsatz insgesamt und aus Leistungen im Bereich der angebotenen Planungs- bzw. Beratungsleistungen in den Jahren 2017-2019 (auch für vorgesehene Nachunternehmer). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte)Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Angaben zum Jahresumsatz insgesamt und aus Leistungen im Bereich der angebotenen Planungs- bzw. Beratungsleistungen in den Jahren 2017-2019 (auch für vorgesehene Nachunternehmer). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte)Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
2. Nachweis der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach und Vermögensschäden durch Vorlage des Versicherungsscheins oder einer rechtsverbindlichen Erklärung des Versicherers, im Auftragsfall einen den Bedingungen der Ausschreibung entsprechenden Versicherungsschutz zu gewähren. Bei Bietergemeinschaften muss sich der Nachweis des Versicherungsschutzes in voller Höhe entweder auf den Federführer oder aber die Bietergemeinschaft insgesamt beziehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Nachweis der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach und Vermögensschäden durch Vorlage des Versicherungsscheins oder einer rechtsverbindlichen Erklärung des Versicherers, im Auftragsfall einen den Bedingungen der Ausschreibung entsprechenden Versicherungsschutz zu gewähren. Bei Bietergemeinschaften muss sich der Nachweis des Versicherungsschutzes in voller Höhe entweder auf den Federführer oder aber die Bietergemeinschaft insgesamt beziehen.
3. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Eingang des Angebots Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Unfallversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse, bei der die Mehrheit der Arbeitnehmer des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft versichert ist, nachzufordern (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, legen Bescheinigungen des für sie zuständigen Versicherungsträgers vor).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Eingang des Angebots Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Unfallversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse, bei der die Mehrheit der Arbeitnehmer des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft versichert ist, nachzufordern (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, legen Bescheinigungen des für sie zuständigen Versicherungsträgers vor).
Mindeststandards:
Zu 2.:
Lose 1 bis 4: Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall.
Los 5: Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall.
Los 6: Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall.
Los 7: Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall.
Los 8: Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall.
In allen Losen muss eine evtl. Deckelung der Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Doppelte der vorgenannten Deckungssumme pro Jahr betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben von mindestens 3 Referenzen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen anzugeben, die seit dem 1.1.2013 abgeschlossen wurden (maßgeblich ist das Datum der Inbetriebnahme des Objektes).
2. Angabe des Personalstands im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2017 bis 2019 (Büroinhaber und Ingenieure)
3. Angaben zur beruflichen Qualifiaktion und zur Berufserfahrung des/der Projektleiters(in) und des/der stv. Projektleiters(in).
4. Nur Lose 1-3: Angaben zur beruflichen Qualifikation und zur Berufserfahrung des/der Bauleiters(in) und des/der stv. Bauleiters(in).
5. Angabe der Leistungsteile, die auf Nachunternehmer übertragen werden sollen sowie ggf. Eigenerklärung zur Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung.
Mindeststandards:
Zu Kriterium 1.:
Los 1:
Für die Vergleichbarkeit der Referenzen gelten folgende Maßstäbe:
a) Es muss sich um Umbau- oder Sanierungsvorhaben im Bereich der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppen 1-3) gehandelt haben.
b) Die Baukosten (netto) müssen mindestens 1 Mio. EUR (KG 410-430) betragen haben.
c) Es muss sich um Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI (mindestens Leistungsphasen 2-8) gehandelt haben.
d) Die Leistungen müssen seit dem 1.1.2013 abgeschlossen worden sein (Inbetriebnahme des Gebäudes).
e) Mindestens eine der Referenzen muss im laufenden Betrieb des Gebäudes erbracht worden sein.
f) Mindestens eine Referenz muss bei einem Projekt aus dem Bildungsbereich (Gebäude, die der Erziehung, Aus- und Fortbildung, Lehre oder Forschung dienen (insb. Kitas, Schulen und Hochschulen) erbracht worden sein.
g) Mindestens eine der Referenzen muss auch Leistungen der KG 550 umfassen.
Die Anforderungen der Buchst. e., f. und g. können auch im Rahmen einer Referenz, die die Anforderungen im Übrigen erfüllt, erbracht worden sein.
Los 2:
a) Es muss sich um Umbau- oder Sanierungsvorhaben im Bereich der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppen 4 und 5) gehandelt haben.
b) Die Baukosten (netto) müssen mindestens 500 000 EUR (KG 440-450) betragen haben.
g) Mindestens eine Referenz muss Planungsleistungen im Bereich der KG 550 beinhalten.
Die Anforderungen der Buchst. e. und f. und g. können auch im Rahmen einer Referenz erbracht worden sein.
Los 3:
a) Es muss sich um Umbau- oder Sanierungsvorhaben im Bereich der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppe 6) gehandelt haben.
b) Die Baukosten (netto) müssen mindestens 150 000 EUR (KG 460) betragen haben.
c) Es müssen Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI (mindestens Leistungsphasen 2-8) gehandelt haben.
d) Die Leistungen müssen seit dem 1.1.2013 abgeschlossen worden sein (Inbetriebnahme des Gebäudes)
Die Anforderungen der Buchst. e. und f. können auch im Rahmen einer Referenz erbracht worden sein.
Los 4:
a) Die anrechenbaren Kosten gem. § 50 Abs. 1 HOAI müssen mindestens 1,5 Mio. EUR betragen haben.
b) Die Leistungen müssen seit dem 1.1.2013 abgeschlossen worden sein (Inbetriebnahme des Gebäudes).
c) Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 6 gem. § 51 HOAI erbracht worden sein.
d) Mindestens eine der Referenzen muss ein Vorhaben im Bestand in Massivbauweise einschließlich des Rückbaus von Gebäudeteilen zum Gegenstand gehabt haben.
e) Mindestens bei einem Projekt muss auch die Leistungsphase 1 erbracht worden sein.
f) Eine der Referenzen muss Leistungen im Bereich Wärmeschutz und Energiebilanzierung umfassen.
Die Anforderungen der Buchst. d., e. und f. können auch im Rahmen einer Referenz, die die Anforderungen im Übrigen erfüllt, erbracht worden sein.
Los 5:
a) Es muss sich um Beratungsleistungen der Bauphysik (Bau- und Raumakustik gem. Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI) gehandelt haben.
b) Die Baukosten (KG 300-400 netto) müssen mindestens 5 Mio. EUR betragen haben.
c) Die Leistungen müssen seit dem 1.1.2013 abgeschlossen worden sein (Inbetriebnahme des Gebäudes).
d) Es müssen mindestens die Leistungsphasen 1-3 und 5 erbracht worden sein.
d) Mindestens eine Referenz muss bei einem Projekt aus dem Bildungsbereich (Gebäude, die der Erziehung, Aus- und Fortbildung, Lehre oder Forschung dienen (insb. Kitas, Schulen und Hochschulen) erbracht worden sein; dabei müssen auch die Besonderheiten inklusiver Rahmenbedingungen Gegenstand des Auftrags gewesen sein.
d) Mindestens eine Referenz muss bei einem Projekt aus dem Bildungsbereich (Gebäude, die der Erziehung, Aus- und Fortbildung, Lehre oder Forschung dienen (insb. Kitas, Schulen und Hochschulen) erbracht worden sein; dabei müssen auch die Besonderheiten inklusiver Rahmenbedingungen Gegenstand des Auftrags gewesen sein.
Los 6:
a) Es muss sich um Beratungsleistungen im Bereich der Erstellung von Brandschutzkonzepten entsprechend § 11 der Bauvorlagenverordnung und der vfdb Richtlinie 01/01 handeln.
b) Mindestens eine Referenz muss sich auf eine weiterführende Schule mit mind. 750 Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten beziehen.
c) Mindestens eines der Referenzprojekte muss eine Umsetzung in einem Bestandsgebäude beinhalten.
Die Anforderungen zu b. und c. können auch innerhalb eines Referenzprojektes realisiert worden sein.
Los 7:
a) Es muss sich um Leistungen im Bereich der Wahrnehmung der Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators entsprechend der Baustellenverordnung handeln.
b) Die Aufgaben müssen während der Planungs- und der Ausführungsphase wahrgenommen worden sein.
c) Die Baukosten (KG 300-400 netto) des betreuten Projektes müssen mindestens 5 Mio. EUR betragen haben.
d) Mindestens eine Referenz muss ein Projekt aus dem Bildungsbereich zum Gegenstand haben.
e) Mindestens eine Referenz muss im Rahmen eines Projektes erbracht worden sein, das im laufenden Betrieb eines Gebäudes umgesetzt worden ist.
f) Die Leistungen müssen seit dem 1.1.2013 abgeschlossen worden sein (Inbetriebnahme des Gebäudes).
Die Anforderungen zu d. und e. können auch im Rahmen eines Referenzprojektes realisiert worden sein.
Los 8:
a) Es muss sich um Planungs- und Beratungsleistungen im Bereich der KG 600 gehandelt haben.
b) Die anrechenbaren Kosten der KG 600 (netto) müssen jeweils mindestens 300 000 EUR betragen haben.
c) Mindestens eines der Referenzprojekte muss Bauten aus dem Bildungsbereich (Kitas, Schulen, Hochschulen, sonstige Lehreinrichtungen) zum Gegenstand haben.
d) Die Leistungen müssen seit dem 1.1.2013 abgeschlossen worden sein (Inbetriebnahme des Objektes).
Zu Kriterium 3.:
Los 1-3: Berufserfahrung des/der Projektleiters(in) und des/der Bauleiters(in) mindestens 10 Jahre. Berufserfahrung des stellv. Projektleiters(in) und des/der stellv. Bauleiters(in) mindestens 5 Jahre.
Los 7: mindestens zweijährige berufliche Erfahrung in der Planung und/oder Ausführung von Bauvorhaben. Beim Angebot durch eine juristische Person müssen die Leistungen durch eine entsprechend qualifizierte natürliche Person erbracht werden. Die Befähigung zur Durchführung der Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination nach BaustellenV und RAB 30 (Anlage A-C) ist mit Angebotsabgabe durch entsprechende Fortbildungsnachweise zu belegen.
Los 7: mindestens zweijährige berufliche Erfahrung in der Planung und/oder Ausführung von Bauvorhaben. Beim Angebot durch eine juristische Person müssen die Leistungen durch eine entsprechend qualifizierte natürliche Person erbracht werden. Die Befähigung zur Durchführung der Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination nach BaustellenV und RAB 30 (Anlage A-C) ist mit Angebotsabgabe durch entsprechende Fortbildungsnachweise zu belegen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Lose 1 bis 6: Zur Teilnahme am Vergabeverfahren sind nur natürliche Personen oder Gesellschaften zugelassen, die nach Maßgabe des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes (NIngG) oder nach dem Recht eines anderen Bundeslandes oder dem Recht eines anderen Staates, in dem sie ihren Sitz haben, berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieurin" oder „Ingenieur" zu führen (bei Gesellschaften: im Namen oder in der Firma der Gesellschaft zu führen).
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Lose 1 bis 6: Zur Teilnahme am Vergabeverfahren sind nur natürliche Personen oder Gesellschaften zugelassen, die nach Maßgabe des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes (NIngG) oder nach dem Recht eines anderen Bundeslandes oder dem Recht eines anderen Staates, in dem sie ihren Sitz haben, berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieurin" oder „Ingenieur" zu führen (bei Gesellschaften: im Namen oder in der Firma der Gesellschaft zu führen).
Los 8: Zur Teilnahme am Vergabeverfahren sind nur natürliche Personen oder Gesellschaften zugelassen, die nach Maßgabe des Niedersächsischen Architektengesetzes (NArchG) oder nach dem Recht eines anderen Bundeslandes oder dem Recht eines anderen Staates, in dem sie ihren Sitz haben, berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „(Innen-)Architektin" oder „(Innen-)Architekt" zu führen (bei Gesellschaften: im Namen oder in der Firma der Gesellschaft zu führen).
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Los 8: Zur Teilnahme am Vergabeverfahren sind nur natürliche Personen oder Gesellschaften zugelassen, die nach Maßgabe des Niedersächsischen Architektengesetzes (NArchG) oder nach dem Recht eines anderen Bundeslandes oder dem Recht eines anderen Staates, in dem sie ihren Sitz haben, berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „(Innen-)Architektin" oder „(Innen-)Architekt" zu führen (bei Gesellschaften: im Namen oder in der Firma der Gesellschaft zu führen).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Lose 1 bis 3: Der Auftragnehmer muss den von ihm im Vergabeverfahren benannten Projektleiter und/oder stellvertretenden Projektleiter und den im Vergabeverfahren benannten Bauleiter im Auftragsfall einsetzen. Ein Austausch dieser Personen ist nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Lose 1 bis 3: Der Auftragnehmer muss den von ihm im Vergabeverfahren benannten Projektleiter und/oder stellvertretenden Projektleiter und den im Vergabeverfahren benannten Bauleiter im Auftragsfall einsetzen. Ein Austausch dieser Personen ist nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Seelze
Zusätzliche Informationen: Die Submission ist nicht öffentlich.
Der Auftraggeber wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere erfolgen die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern sowie die Einreichung von Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens.
Der Auftraggeber wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere erfolgen die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern sowie die Einreichung von Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens.
Sämtliche vom Auftraggeber im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen nur zur Einreichung eines Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
Für die Abgabe der Angebote sind ausschließlich die Formblätter in Teil C der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte verzichten Sie darauf, über die in diesem Teil geforderten Anlagen und Nachweise hinaus weitere Unterlagen beizufügen.
Allgemeine Geschäfts-/Vertragsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert. Werden solche vom Bieter beigefügt oder wird darauf im Angebot Bezug genommen, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Das gleiche gilt für Angebote, die unter Vorbehalt abgegeben werden, oder bei denen sonstige Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden.
Allgemeine Geschäfts-/Vertragsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert. Werden solche vom Bieter beigefügt oder wird darauf im Angebot Bezug genommen, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Das gleiche gilt für Angebote, die unter Vorbehalt abgegeben werden, oder bei denen sonstige Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden.
Der Auftraggeber wird anhand der Zuschlagskriterien gemäß Anlage A01 über den Zuschlag entscheiden. Je Los wird ein gesonderter Zuschlag erteilt. Mit dem Zuschlag kommt ein Vertrag gemäß Anlagen B01 bis B08 mit dem Zuschlagsempfänger zustande.
Es erfolgt keine Kostenerstattung für die Erstellung der Angebotsunterlagen und die Teilnahme am Vergabeverfahren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRUDLA1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gem. § 155 ff GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gem. § 155 ff GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewertung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt sind,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung es Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 085-201997 (2020-04-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Georg-Büchner-Gymnasium in Seelze (im folgenden „GBG“) muss angesichts steigernder Schülerzahlen und zusätzlicher Raumbedarfe aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen erweitert werden. Hinzu kommt, dass sich der derzeitige Südflügel des Schulgebäudes und eine auf dem Gelände befindliche Krippe als nicht mit vertretbarem wirtschaftlichen Aufwand sanierungsfähig erwiesen haben und daher abgerissen werden sollen.
Die Erweiterung des Objekts soll auf dem vorhandenen Gelände am Schulstandort untergebracht werden. Es stehen drei Baufelder zur Verfügung, auf denen die erforderlichen Maßnahmen sukzessive realisiert werden sollen.
Im selben Zug soll die ebenfalls auf dem Gelände befindliche sog.„ Kleine Sporthalle“ teilsaniert (insb. im Bereich der Trinkwasserversorgung) werden.
Die Umsetzung erfolgt im laufenden Schulbetrieb.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Planungs- und Beratungsleistungen in den Bereichen der technischen Ausrüstung (HLS, ELT, Förderanlagen), der Tragwerksplanung (einschließlich Wärmeschutz und Energiebilanzierung), Bauphysik (Bau- und Raumakustik), Brandschutz, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination und Gebäudeausstattung (KG 600) sowie Besondere Leistungen bzgl. der vorstehend genannten Leistungsbilder und Zusätzliche Leistungen, die vom Auftraggeber im Laufe der Planung nach Bedarf ggf. noch beauftragt werden.
Es liegt eine im Vorfeld erstellte Bedarfsplanung vor, die den zu erbringenden Planungs- und Beratungsleistungen zugrunde zu legen ist. Die grobe Kostenschätzung der Bedarfsplanung beläuft sich für das Bauvorhaben (KG 300 bis 400 und 600) auf insgesamt auf rd. 31 Mio. EUR brutto.
Das Georg-Büchner-Gymnasium in Seelze (im folgenden „GBG“) muss angesichts steigernder Schülerzahlen und zusätzlicher Raumbedarfe aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen erweitert werden. Hinzu kommt, dass sich der derzeitige Südflügel des Schulgebäudes und eine auf dem Gelände befindliche Krippe als nicht mit vertretbarem wirtschaftlichen Aufwand sanierungsfähig erwiesen haben und daher abgerissen werden sollen.
Die Erweiterung des Objekts soll auf dem vorhandenen Gelände am Schulstandort untergebracht werden. Es stehen drei Baufelder zur Verfügung, auf denen die erforderlichen Maßnahmen sukzessive realisiert werden sollen.
Im selben Zug soll die ebenfalls auf dem Gelände befindliche sog.„ Kleine Sporthalle“ teilsaniert (insb. im Bereich der Trinkwasserversorgung) werden.
Die Umsetzung erfolgt im laufenden Schulbetrieb.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Planungs- und Beratungsleistungen in den Bereichen der technischen Ausrüstung (HLS, ELT, Förderanlagen), der Tragwerksplanung (einschließlich Wärmeschutz und Energiebilanzierung), Bauphysik (Bau- und Raumakustik), Brandschutz, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination und Gebäudeausstattung (KG 600) sowie Besondere Leistungen bzgl. der vorstehend genannten Leistungsbilder und Zusätzliche Leistungen, die vom Auftraggeber im Laufe der Planung nach Bedarf ggf. noch beauftragt werden.
Es liegt eine im Vorfeld erstellte Bedarfsplanung vor, die den zu erbringenden Planungs- und Beratungsleistungen zugrunde zu legen ist. Die grobe Kostenschätzung der Bedarfsplanung beläuft sich für das Bauvorhaben (KG 300 bis 400 und 600) auf insgesamt auf rd. 31 Mio. EUR brutto.
Gesamtwert des Auftrags: 1934167.12 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Georg-Büchner-Gymnasium in Seelze (im folgenden „GBG“) muss angesichts steigernder Schülerzahlen und zusätzlicher Raumbedarfe aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen erweitert werden. Hinzu kommt, dass sich der derzeitige Südflügel des Schulgebäudes und eine auf dem Gelände befindliche Krippe als nicht mit vertretbarem wirtschaftlichen Aufwand sanierungsfähig erwiesen haben und daher abgerissen werden sollen.
Das Georg-Büchner-Gymnasium in Seelze (im folgenden „GBG“) muss angesichts steigernder Schülerzahlen und zusätzlicher Raumbedarfe aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen erweitert werden. Hinzu kommt, dass sich der derzeitige Südflügel des Schulgebäudes und eine auf dem Gelände befindliche Krippe als nicht mit vertretbarem wirtschaftlichen Aufwand sanierungsfähig erwiesen haben und daher abgerissen werden sollen.
Die Erweiterung des Objekts soll auf dem vorhandenen Gelände am Schulstandort untergebracht werden. Es stehen drei Baufelder zur Verfügung, auf denen die erforderlichen Maßnahmen sukzessive realisiert werden sollen.
Im selben Zug soll die ebenfalls auf dem Gelände befindliche sog.„ Kleine Sporthalle“ teilsaniert (insb. im Bereich der Trinkwasserversorgung) werden.
— Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen (KG 410),
— Wärmeversorgungsanlagen (KG 420),
— Lufttechnische Anlagen (KG 430),
— Elektrische Anlagen (KG 440),
— Kommunikations-. Sicherheits- und informationstechnische Anlagen (KG 450),
Beschreibung der Optionen:
Details zum beabsichtigten Zuschnitt der stufenweisen Beauftragung ist dem Ingenieurvertrag (Anlagen B03) zu entnehmen.
Bezeichnung des Loses: Leistungen der Tragwerksplanung / Beratungsleistungen im Bereich Wärmeschutz und Energiebilanzierung
Kurze Beschreibung: — Beratungsleistungen Wärmeschutz und Energiebilanzierung,
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren aus dem Leistungsumfang gemäß E. zunächst nur die bis zur Einreichung des Baugenehmigungsantrags erforderlichen Leistungen, d. h. die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4.Die Leistungen der Leistungsphase 5 können optional beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsphasen über die Leistungsphase 4 hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Optionsausübung verpflichtet, die vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen zu erbringen.
Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren aus dem Leistungsumfang gemäß E. zunächst nur die bis zur Einreichung des Baugenehmigungsantrags erforderlichen Leistungen, d. h. die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4.Die Leistungen der Leistungsphase 5 können optional beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsphasen über die Leistungsphase 4 hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Optionsausübung verpflichtet, die vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen zu erbringen.
Kurze Beschreibung:
Erstellung eines Brandschutzkonzeptes nach § 11 Bauvorlagenverordnung und vfdb-Richtlinie 1/1: 2008-4 zur Vorlage bei Baugenehmigungsbehörden.
— Phase 1: Grundlagenermittlung,
— Phase 2: Vorplanung,
— Phase 3: Entwurfsplanung,
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4. Die Leistungen der Leistungsphasen 5 ff. der vorgenannten Lose können optional stufenweise oder im Ganzen beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsphasen und Planungsleistungen über die Leistungsphase 4 hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Optionsausübung verpflichtet, die vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4. Die Leistungen der Leistungsphasen 5 ff. der vorgenannten Lose können optional stufenweise oder im Ganzen beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsphasen und Planungsleistungen über die Leistungsphase 4 hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Optionsausübung verpflichtet, die vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Details zum beabsichtigten Zuschnitt der stufenweisen Beauftragung sind dem Vertrag (Anlage B08) zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Georg-Büchner-Gymnasium Hirtenweg 20 30926 Seelze