Zusätzliche Informationen
Zuschlagskriterien u. deren Bewertung Angebotsauswertung:
1) Preis 30 % zu den 4 Preiskomponenten:
1. Honorar Grundleistungen ggf. Zu- o. Abschlag auf Mindestsatz in % (max. 40 Punkte),
2. Summe Besondere Leistungen in Euro (max. 20 Punkte),
3. Summe Stundensätze in Euro (max. 30 Punkte),
4. Nebenkostenpauschale in % (max.10 Punkte).
Berechnung der Punktzahl pro Preiskomponente = (2 x Angebot niedrigste Preiskomponente — Preiskomponente des Angebots): Angebot niedrigste Preiskomponente x max. Punktzahl pro Preiskomponente.
Der niedrigste Preis erhält die volle Punktzahl pro Preisposition. Für das Zweifache dieses Preises werden 0 Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt nach der o.g. Formel mit bis zu 2 Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung.
Bei einem Abschlag von mehr als 40 % auf das Gesamthonorar der Grundleistungen im Preisblatt (Anlage 10.0) werden ebenfalls 0 Punkte vergeben.
2) Konzept u. Präsentation 70 %: Der Bieter ist aufgefordert, seine Ideen zur Umsetzung der Aufgabenstellung der Planung TGA darzustellen. Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen u. die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten.
Gewichtung der Schwer Pkt.: Beschreibung u. Darstellung des Unternehmens (max. 20 Pkt.); Fachkunde u. Qualifikation... (max. 40 Pkt.), Leistungsfähigkeit, Kapazitäten... (max. 40 Pkt.), Preiskalkulation (max. 20 Pkt.) u. Qualität der Präsentation des Bieters (Im Rahmen einer Präsentation in den Räumlichkeiten der AG darzustellen- max. 20 Pkt.).
Das mit dem Angebot einzureichende Konzept — auf max. 5 DIN A4 Seiten — muss die wertungsrelevanten Schwer Pkt. enthalten.
Die federführenden Mitarbeiter für die Planung und Bauüberwachung TGA sind namentlich zu benennen (Übereinstimmung der Namen aus Anlage 1 des TW).
Das Konzept u. die Präsentation wird für jeden Unterpunkt mit den Pkt. 0 (ungenügend) bis zu den maximalen Pkt. pro Unterpunkt 5/10/15/20 (sehr gut) wie folgt durch ein Gremium bewertet.
Mindestpunktzahl für das Konzept u. die Präsentation:
Das Konzept u. die Präsentation müssen je Unterpunkt mindestens 1 von max. 5/10/15/20 möglichen Pkt. erreichen. Angebote, die mit weniger als 1 Pkt. pro Unterpunkt bewertet werden, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Wird kein Konzept mit Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bewertung: sehr gut:
— Anwendung (Anwg.) bei Schwerpunkt (Sp) 1., 3.4/Präsentation bis 20 Pkt.: 17-20 Pkt.,
— Anwg. bei Sp 2.1 bis 15 Pkt.: 13-15 Pkt.,
— Anwg. bei Sp bis 10 Pkt.: 9-10 Pkt.,
— Anwg. bei Sp bis 5 Pkt.: 5 Pkt.
Ein Konzept, das glaubhaft erwarten lässt, dass die Anforderungen in besonders guter Qualität umgesetzt werden (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise ohne offene Fragen, sehr gute fachliche Qualität u. Schlüssigkeit des Konzepts, leicht verständlich).
Bewertung: gut:
— Anwg. bei Sp 1., 3.4/Präsentation bis 20 Pkt.: 13-16 Pkt.,
— Anwg. bei Sp 2.1 bis 15 Pkt.: 10-12 Pkt.,
— Anwg. bei Sp bis 10 Pkt.: 7-8 Pkt.,
— Anwg. bei Sp bis 5 Pkt.: 4 Pkt.
Ein Konzept, das glaubhaft erwarten lässt, dass die Anforderungen in guter Qualität umgesetzt werden (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise mit einigen offenen Fragestellungen, gute fachliche Qualität u. Schlüssigkeit des Konzepts, gut geordnet u. übersichtlich).
Bewertung: befriedigend:
— Anwg. bei Sp 1., 3.4/Präsentation bis 20 Pkt.: 9-12 Pkt.,
— Anwg. bei Sp 2.1 bis 15 Pkt.: 7-9 Pkt.,
— Anwg. bei Sp bis 10 Pkt.: 5-6 Pkt.,
— Anwg. bei Sp bis 5 Pkt.: 3 Pkt.
Ein Konzept, das teilweise Schwächen aufweist, aber verspricht, die Anforderungen insgesamt weitgehend umzusetzen (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln u. mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität u. Schlüssigkeit des Konzepts, systematisch geordnet, durchschnittliche Darstellung aller geforderten Angaben).
Bewertung: ausreichend:
— Anwg. bei Sp 1., 3.4/Präsentation bis 20 Pkt.: 5-8 Pkt.,
— Anwg. bei Sp 2.1 bis 15 Pkt.: 4-6 Pkt.,
— Anwg. bei Sp bis 10 Pkt.: 3-4 Pkt.,
— Anwg. bei Sp bis 5 Pkt.: 2 Pkt.
Ein Konzept, das Mängel bei der Umsetzung der Anforderungen aufweist, aber eine noch ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln u. mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität u. Schlüssigkeit des Konzepts, unübersichtlich, ungeordnet, schwer nachvollziehbar aber vollständig).
Bewertung: mangelhaft (Mindestpunktzahl):
— Anwg. bei Sp 1., 3.4/Präsentation bis 20 Pkt.: 1-4 Pkt.,
— Anwg. bei Sp 2.1 bis 15 Pkt.: 1-3 Pkt.,
— Anwg. bei Sp bis 10 Pkt.: 1-2 Pkt.,
— Anwg. bei Sp bis 5 Pkt.: 1 Punkt.
Ein Konzept, das zwar teilweise positive Ansätze zeigt, die Anforderungen insgesamt aber nicht umsetzt, jedoch eine noch ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt (einigermaßen strukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, mangelhafte fachliche Qualität u. Schlüssigkeit des Konzepts).
0 Pkt. – ungenügend:
— Anwg. bei Sp 1., 3.4/Präsentation bis 20 Pkt.: 0 Pkt.,
— Anwg. bei Sp 2.1 bis 15 Pkt.: 0 Pkt.,
— Anwg. bei Sp bis 10 Pkt.: 0 Pkt.,
— Anwg. bei Sp bis 5 Pkt.: 0 Pkt.
Ein Konzept, das die Anforderungen nicht umsetzt u. keine ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt, unstrukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, ungenügende fachliche Qualität u. Schlüssigkeit des Konzepts, ungeordnet, unvollständig.
Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl (gewichtete Wertungssumme) erreicht, die sich aus der gewichteten Summe der Punkte für die Preiskomponenten und der gewichteten Summe der Punkte für das Konzept und die Präsentation ergibt.
Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Leistungspunktzahl des Konzeptes den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.
Die Zuschlagskriterien u. deren Bewertung für die Angebotsauswertung sind in Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen einzusehen.