Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Vorlage von max. drei Referenzen aus dem Bereich Neubau, Erweiterung, Umbau, Sanierung, von Gebäuden vergleichbarer Leistungen des Büros aus dem Zeitraum 2016 – Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 79,5 %; max. 795 Pkte für drei Referenzen).
Vergleichbare Gebäude sind u. a. Schulen, Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Feuerwehrgebäude, Kindertagesstätten, Hochschulbauten, Justizgebäude, etc. Keine vergleichbaren Gebäude sind sehr einfache Gebäude wie z. B. Lagerhallen:
Bei den Referenzen werden nur Leistungsbestandteile gewertet, die bereits (im Referenzzeitraum) erbracht wurden. Für jede Referenz werden die Punkte wie folgt vergeben (jede Referenz max 26,5 % bzw. 265 Pkt.):
— Realisierungsart (max 30. Pkt.): Neubau: 30 Pkt., Erweiterung: 20 Pkt.; Umbau/Sanierung von Gebäuden 10 Pkt.,
— Bruttoprojektkosten KGR 200 bis KGR 700 nach DIN 276; (max 50 Pkt.): Bruttoprojektkosten < 3,0 Mio. EUR:10 Pkt.; ≥ 3,0 bis < 5 Mio. EUR: 25 Pkt.; ≥ 5 Mio. EUR: 50 Pkt.,
— Honorarzone der Referenz (für Tragwerksplanung): (max 45. Pkt.): Honorarzone III und höher: 45 Pkt. Honorarzone II und kleiner: 20 Pkt.,
— Mehrere Nutzungen übereinander: Bei der Referenz sind mehrere Nutzungen gestaffelt übereinander. Wenn ja, dann Punkte: (40 Pkt.),
— Umfang der eigenen Leistung (nach HOAI) (max 100 Pkt.) für Erbringung Tragwerksplanung nach HOAI bei Gebäuden.
Für Leistungsphasen: 1 und 6; je LpH: 10 Pkt. LpH 2 bis 5. Je LpH: 20 Pkt.
Für jede Referenz ist darüber hinaus der Auftraggeber zu nennen. (Name, Anschrift, Ansprechpartner,Telefonnummer).
Die Referenzen sind so anschaulich zu präsentieren, dass eine Bewertung anhand der o. g. Kriterien ermöglicht wird.
Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen. Das Referenzprojekt muss nicht beendet sein. Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn 3 Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
2. Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte und/oder -leistungen.
3. Erklärung über die Anzahl der im Mittel Beschäftigten in den letzten drei Jahren (Wichtung 3 %).
Punkte: < 2 Mitarbeiter/-innen: 5 Pkt. ≥ 2 Mitarbeiter/-innen < 5 Mitarbeiter/-innen: 20 Pkt. ≥ 5 Mitarbeiter/-innen: 30 Pkt.
4. Durchführung der Referenzprojekte durch vorgesehener Projektleiter/-in (Wichtung 15 %; Max. 150 Pkt);
— je Referenzprojekt: Das Referenzprojekt wurde vom Projektleiter/-in bearbeitet: 30 Pkt. Das Referenzprojekt wurde in der Position des Projektleiters/-in bearbeitet: 20 Pkt.