Erbringung von Ingenieurleistungen für die Fachplanungsleistungen Techn. Ausrüstung (Elektroplanungsl. – ELT) für den Neubau des Schülerwohnheimes in Bahnhofsnähe in der Stadt Traunstein. Das Gebäude soll ca. 130 Betten umfassen und in überwiegender Holzbauweise ausgeführt werden. Unter dem Gebäude soll eine Tiefgarage errichtet werden, welche bei Bedarf (ähnlich Modulbauweise) erweitert werden kann, um auf dem kompletten Areal (siehe Lageplan) eine Tiefgarage erstellen zu können (näheres siehe optionale Leistungen). Die bisherige Grobkostenschätzung geht von Gesamtkosten in Höhe von ca. 12 Mio. EUR (brutto) aus. Im Rahmen der ELT-Planung hat der zukünftige AN den Baustrom als eigenständiges Gewerk auszuschreiben und durchzuführen. Darüber hinaus ist eine PV-Anlage angedacht und mitzuplanen. Zudem soll in dem Gebäude ein Onlinebuchungssystem in Verbindung mit der Tür- und Zutrittstechnik installiert werden. Die Beschaffung, Planung und Installation ist vom zukünftigen AN zu überwachen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Referenznummer: VGV-4
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Ingenieurleistungen für die Fachplanungsleistungen Techn. Ausrüstung (Elektroplanungsl. – ELT) für den Neubau des Schülerwohnheimes in Bahnhofsnähe in der Stadt Traunstein. Das Gebäude soll ca. 130 Betten umfassen und in überwiegender Holzbauweise ausgeführt werden. Unter dem Gebäude soll eine Tiefgarage errichtet werden, welche bei Bedarf (ähnlich Modulbauweise) erweitert werden kann, um auf dem kompletten Areal (siehe Lageplan) eine Tiefgarage erstellen zu können (näheres siehe optionale Leistungen). Die bisherige Grobkostenschätzung geht von Gesamtkosten in Höhe von ca. 12 Mio. EUR (brutto) aus.
Im Rahmen der ELT-Planung hat der zukünftige AN den Baustrom als eigenständiges Gewerk auszuschreiben und durchzuführen. Darüber hinaus ist eine PV-Anlage angedacht und mitzuplanen. Zudem soll in dem Gebäude ein Onlinebuchungssystem in Verbindung mit der Tür- und Zutrittstechnik installiert werden. Die Beschaffung, Planung und Installation ist vom zukünftigen AN zu überwachen.
Erbringung von Ingenieurleistungen für die Fachplanungsleistungen Techn. Ausrüstung (Elektroplanungsl. – ELT) für den Neubau des Schülerwohnheimes in Bahnhofsnähe in der Stadt Traunstein. Das Gebäude soll ca. 130 Betten umfassen und in überwiegender Holzbauweise ausgeführt werden. Unter dem Gebäude soll eine Tiefgarage errichtet werden, welche bei Bedarf (ähnlich Modulbauweise) erweitert werden kann, um auf dem kompletten Areal (siehe Lageplan) eine Tiefgarage erstellen zu können (näheres siehe optionale Leistungen). Die bisherige Grobkostenschätzung geht von Gesamtkosten in Höhe von ca. 12 Mio. EUR (brutto) aus.
Im Rahmen der ELT-Planung hat der zukünftige AN den Baustrom als eigenständiges Gewerk auszuschreiben und durchzuführen. Darüber hinaus ist eine PV-Anlage angedacht und mitzuplanen. Zudem soll in dem Gebäude ein Onlinebuchungssystem in Verbindung mit der Tür- und Zutrittstechnik installiert werden. Die Beschaffung, Planung und Installation ist vom zukünftigen AN zu überwachen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-07-20 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-23 📅
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 141-346970
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Ingenieurleistungen für die Fachplanungsleistungen Techn. Ausrüstung (Elektroplanungsl. – ELT) für den Neubau des Schülerwohnheimes in Bahnhofsnähe in der Stadt Traunstein. Das Gebäude soll ca. 130 Betten umfassen und in überwiegender Holzbauweise ausgeführt werden. Unter dem Gebäude soll eine Tiefgarage errichtet werden, welche bei Bedarf (ähnlich Modulbauweise) erweitert werden kann, um auf dem kompletten Areal (siehe Lageplan) eine Tiefgarage erstellen zu können (näheres siehe optionale Leistungen). Die bisherige Grobkostenschätzung geht von Gesamtkosten in Höhe von ca. 12 Mio. EUR (brutto) aus.
Erbringung von Ingenieurleistungen für die Fachplanungsleistungen Techn. Ausrüstung (Elektroplanungsl. – ELT) für den Neubau des Schülerwohnheimes in Bahnhofsnähe in der Stadt Traunstein. Das Gebäude soll ca. 130 Betten umfassen und in überwiegender Holzbauweise ausgeführt werden. Unter dem Gebäude soll eine Tiefgarage errichtet werden, welche bei Bedarf (ähnlich Modulbauweise) erweitert werden kann, um auf dem kompletten Areal (siehe Lageplan) eine Tiefgarage erstellen zu können (näheres siehe optionale Leistungen). Die bisherige Grobkostenschätzung geht von Gesamtkosten in Höhe von ca. 12 Mio. EUR (brutto) aus.
Im Rahmen der ELT-Planung hat der zukünftige AN den Baustrom als eigenständiges Gewerk auszuschreiben und durchzuführen. Darüber hinaus ist eine PV-Anlage angedacht und mitzuplanen. Zudem soll in dem Gebäude ein Onlinebuchungssystem in Verbindung mit der Tür- und Zutrittstechnik installiert werden. Die Beschaffung, Planung und Installation ist vom zukünftigen AN zu überwachen.
Im Rahmen der ELT-Planung hat der zukünftige AN den Baustrom als eigenständiges Gewerk auszuschreiben und durchzuführen. Darüber hinaus ist eine PV-Anlage angedacht und mitzuplanen. Zudem soll in dem Gebäude ein Onlinebuchungssystem in Verbindung mit der Tür- und Zutrittstechnik installiert werden. Die Beschaffung, Planung und Installation ist vom zukünftigen AN zu überwachen.
Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 Abs. 2, 55 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen Nr. 4 (Starkstromanlagen) und Nr. 5 (Fermelde- und informationstechnische Anlagen).
Die Leistungen werden stufen- und ggf. bauabschnittsweise beauftragt, zunächst die Leistungsphasen 1-3.
Die für das Bauvorhaben vorgesehene Fläche erstreckt sich über folgende Teilbereiche der Fl.-Nrn.:
794/133;794/140; 794/141; 795/2; 794/179; 794/33 in Traunstein (ersichtlich aus dem vorläufigen Campus-Lageplan, vgl. Vergabeunterlage C.1.). Das Bauvorhaben ist ein Neubau. Die Realisierung des Projektes erfolgt im Rahmen einer FAG-Förderung.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen und/oder Bauabschnitte – ganz oder teilweise – zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Beschreibung der Optionen:
— Stufenweise Beauftragung;
— Besondere Leistungen nach Ingenieurvertrag (Vergabeunterlage C).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Traunstein
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten)bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform,Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt B.2.);
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten)bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform,Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt B.2.);
B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenhaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind (Formblatt B.3.). Diese Erklärung ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jedes Unternehmen, dessen Kapazität der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruchnehmen will (Eignungsleihe), (zusätzlich zur Erklärung des Bieters) gesondert abzugeben.
B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenhaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind (Formblatt B.3.). Diese Erklärung ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jedes Unternehmen, dessen Kapazität der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruchnehmen will (Eignungsleihe), (zusätzlich zur Erklärung des Bieters) gesondert abzugeben.
C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.4.). Hinweis: Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.4.). Hinweis: Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (=Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird(§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt B.5.). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (=Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird(§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt B.5.). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw, die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; für ausländische Unternehmen: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind (Formblatt B.3.),
a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw, die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; für ausländische Unternehmen: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind (Formblatt B.3.),
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nach dem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 wird ausdrücklich hingewiesen. Hinweis: Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggebervorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils)anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nach dem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 wird ausdrücklich hingewiesen. Hinweis: Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggebervorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils)anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
E) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 1,0 Mio. EUR für Personenschäden, sowie von 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt B.6.). Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
E) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 1,0 Mio. EUR für Personenschäden, sowie von 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt B.6.). Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen,
F) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt B.7.),
G) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters mit hierbei vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt B.8.).
Vergleichbare Dienstleistungen sind ELT-Planungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
H) Fachliche Qualifikationen des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den letzten 7 Jahren (seit 2013) erbrachten Leistungen unter Angabe von Leistungzeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers i. S. d. Vergaberechts (eine Bescheinigung des Auftraggebers übererbachte Leistungen ist hier nicht erforderlich).
H) Fachliche Qualifikationen des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den letzten 7 Jahren (seit 2013) erbrachten Leistungen unter Angabe von Leistungzeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers i. S. d. Vergaberechts (eine Bescheinigung des Auftraggebers übererbachte Leistungen ist hier nicht erforderlich).
Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt B.9.).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatländern die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderung als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/26/EG der Kommission gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllt (Formblatt B.10.).
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatländern die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderung als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/26/EG der Kommission gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllt (Formblatt B.10.).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen:
Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89 / 2176-2544📞
Fax: +49 89 / 2176-2859 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabestelle Südbayern
Telefon: +49 89-21762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-21762847 📠
Internetadresse: www.regierung-oberbayern.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Zweckverband Heimat.Chiemgau
Postanschrift: Papst-Benedikt-XVI.-Platz
Postort: Traunstein
Postleitzahl: 83278
Telefon: +49 861/58-440📞
Fax: +49 861 / 58-9440 📠
Quelle: OJS 2020/S 141-346970 (2020-07-20)
Ergänzende Angaben (2020-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Ingenieurleistungen für die Fachplanungsleistungen Techn.Ausrüstung (Elektroplanungsl. – ELT) für den Neubau des Schülerwohnheimes in Bahnhofsnähe in der Stadt Traunstein. Das Gebäude soll ca. 130 Betten umfassen und in überwiegender Holzbauweise ausgeführt werden. Unter dem Gebäude soll eine Tiefgarage errichtet werden, welche bei Bedarf (ähnlich Modulbauweise) erweitert werden kann, um auf dem kompletten Areal (siehe Lageplan) eine Tiefgarage erstellen zu können (näheres siehe optionale Leistungen). Die bisherige Grobkostenschätzung geht von Gesamtkosten in Höhe von ca. 12 Mio. EUR (brutto) aus.
Im Rahmen der ELT-Planung hat der zukünftige AN den Baustrom als eigenständiges Gewerk auszuschreiben und durchzuführen. Darüber hinaus ist eine PV-Anlage angedacht und mitzuplanen. Zudem soll in dem Gebäude ein Onlinebuchungssystem in Verbindung mit der Tür- und Zutrittstechnik installiert werden. Die Beschaffung, Planung und Installation ist vom zukünftigen AN zu überwachen.
Erbringung von Ingenieurleistungen für die Fachplanungsleistungen Techn.Ausrüstung (Elektroplanungsl. – ELT) für den Neubau des Schülerwohnheimes in Bahnhofsnähe in der Stadt Traunstein. Das Gebäude soll ca. 130 Betten umfassen und in überwiegender Holzbauweise ausgeführt werden. Unter dem Gebäude soll eine Tiefgarage errichtet werden, welche bei Bedarf (ähnlich Modulbauweise) erweitert werden kann, um auf dem kompletten Areal (siehe Lageplan) eine Tiefgarage erstellen zu können (näheres siehe optionale Leistungen). Die bisherige Grobkostenschätzung geht von Gesamtkosten in Höhe von ca. 12 Mio. EUR (brutto) aus.
Im Rahmen der ELT-Planung hat der zukünftige AN den Baustrom als eigenständiges Gewerk auszuschreiben und durchzuführen. Darüber hinaus ist eine PV-Anlage angedacht und mitzuplanen. Zudem soll in dem Gebäude ein Onlinebuchungssystem in Verbindung mit der Tür- und Zutrittstechnik installiert werden. Die Beschaffung, Planung und Installation ist vom zukünftigen AN zu überwachen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Erbringung von Ingenieurleistungen für die Fachplanungsleistungen Techn.Ausrüstung (Elektroplanungsl. – ELT) für den Neubau des Schülerwohnheimes in Bahnhofsnähe in der Stadt Traunstein. Das Gebäude soll ca. 130 Betten umfassen und in überwiegender Holzbauweise ausgeführt werden. Unter dem Gebäude soll eine Tiefgarage errichtet werden, welche bei Bedarf (ähnlich Modulbauweise) erweitert werden kann, um auf dem kompletten Areal (siehe Lageplan) eine Tiefgarage erstellen zu können (näheres siehe optionale Leistungen). Die bisherige Grobkostenschätzung geht von Gesamtkosten in Höhe von ca. 12 Mio. EUR (brutto) aus.
Erbringung von Ingenieurleistungen für die Fachplanungsleistungen Techn.Ausrüstung (Elektroplanungsl. – ELT) für den Neubau des Schülerwohnheimes in Bahnhofsnähe in der Stadt Traunstein. Das Gebäude soll ca. 130 Betten umfassen und in überwiegender Holzbauweise ausgeführt werden. Unter dem Gebäude soll eine Tiefgarage errichtet werden, welche bei Bedarf (ähnlich Modulbauweise) erweitert werden kann, um auf dem kompletten Areal (siehe Lageplan) eine Tiefgarage erstellen zu können (näheres siehe optionale Leistungen). Die bisherige Grobkostenschätzung geht von Gesamtkosten in Höhe von ca. 12 Mio. EUR (brutto) aus.
Quelle: OJS 2020/S 145-357700 (2020-07-27)
Ergänzende Angaben (2020-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Ingenieurleistungen für die Fachplanungsleistungen Techn.Ausrüstung (Elektroplanungsl. – ELT) für den Neubau des Schülerwohnheimes in Bahnhofsnähe in der Stadt Traunstein. Das Gebäude soll ca. 130 Betten umfassen und in überwiegender Holzbauweise ausgeführt werden. Unter dem Gebäude soll eine Tiefgarage errichtet werden, welche bei Bedarf (ähnlich Modulbauweise) erweitert werden kann, um auf dem kompletten Areal (siehe Lageplan) eine Tiefgarage erstellen zu können (näheres siehe optionale Leistungen). Die bisherige Grobkostenschätzung geht von Gesamtkosten in Höhe von ca. 12 Mio. EUR (brutto) aus.
Im Rahmen der ELT-Planung hat der zukünftige AN den Baustrom als eigenständiges Gewerk auszuschreiben und durchzuführen. Darüber hinaus ist eine PV-Anlage angedacht und mitzuplanen. Zudem soll in dem Gebäude ein Onlinebuchungssystem in Verbindung mit der Tür- und Zutrittstechnik installiert werden. Der AN ist für die Planung (= Grundleistungen des Leistungsbildes der Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung der HOAI), Beschaffung, Installation und die Übergabe des Systems in einsatzbereitem Zustand verantwortlich.
Erbringung von Ingenieurleistungen für die Fachplanungsleistungen Techn.Ausrüstung (Elektroplanungsl. – ELT) für den Neubau des Schülerwohnheimes in Bahnhofsnähe in der Stadt Traunstein. Das Gebäude soll ca. 130 Betten umfassen und in überwiegender Holzbauweise ausgeführt werden. Unter dem Gebäude soll eine Tiefgarage errichtet werden, welche bei Bedarf (ähnlich Modulbauweise) erweitert werden kann, um auf dem kompletten Areal (siehe Lageplan) eine Tiefgarage erstellen zu können (näheres siehe optionale Leistungen). Die bisherige Grobkostenschätzung geht von Gesamtkosten in Höhe von ca. 12 Mio. EUR (brutto) aus.
Im Rahmen der ELT-Planung hat der zukünftige AN den Baustrom als eigenständiges Gewerk auszuschreiben und durchzuführen. Darüber hinaus ist eine PV-Anlage angedacht und mitzuplanen. Zudem soll in dem Gebäude ein Onlinebuchungssystem in Verbindung mit der Tür- und Zutrittstechnik installiert werden. Der AN ist für die Planung (= Grundleistungen des Leistungsbildes der Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung der HOAI), Beschaffung, Installation und die Übergabe des Systems in einsatzbereitem Zustand verantwortlich.
Im Rahmen der ELT-Planung hat der zukünftige AN den Baustrom als eigenständiges Gewerk auszuschreiben und durchzuführen. Darüber hinaus ist eine PV-Anlage angedacht und mitzuplanen. Zudem soll in dem Gebäude ein Onlinebuchungssystem in Verbindung mit der Tür- und Zutrittstechnik installiert werden. Der AN ist für die Planung (= Grundleistungen des Leistungsbildes der Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung der HOAI), Beschaffung, Installation und die Übergabe des Systems in einsatzbereitem Zustand verantwortlich.
Im Rahmen der ELT-Planung hat der zukünftige AN den Baustrom als eigenständiges Gewerk auszuschreiben und durchzuführen. Darüber hinaus ist eine PV-Anlage angedacht und mitzuplanen. Zudem soll in dem Gebäude ein Onlinebuchungssystem in Verbindung mit der Tür- und Zutrittstechnik installiert werden. Der AN ist für die Planung (= Grundleistungen des Leistungsbildes der Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung der HOAI), Beschaffung, Installation und die Übergabe des Systems in einsatzbereitem Zustand verantwortlich.
Quelle: OJS 2020/S 163-397008 (2020-08-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Ingenieurleistungen für die Fachplanungsleistungen Techn. Ausrüstung (Elektroplanungsl. — ELT) für den Neubau des Schülerwohnheimes in Bahnhofsnähe in der Stadt Traunstein. Das Gebäude soll ca. 130 Betten umfassen und in überwiegender Holzbauweise ausgeführt werden. Unter dem Gebäude soll eine Tiefgarage errichtet werden, welche bei Bedarf (ähnlich Modulbauweise) erweitert werden kann, um auf dem kompletten Areal (siehe Lageplan) eine Tiefgarage erstellen zu können (näheres siehe optionale Leistungen). Die bisherige Grobkostenschätzung geht von Gesamtkosten in Höhe von ca. 12 Mio. EUR (brutto) aus.
Im Rahmen der ELT-Planung hat der zukünftige AN den Baustrom als eigenständiges Gewerk auszuschreiben und durchzuführen. Darüber hinaus ist eine PV-Anlage angedacht und mitzuplanen. Zudem soll in dem Gebäude ein Onlinebuchungssystem in Verbindung mit der Tür- und Zutrittstechnik installiert werden. Die Beschaffung, Planung und Installation ist vom zukünftigen AN zu überwachen.
Erbringung von Ingenieurleistungen für die Fachplanungsleistungen Techn. Ausrüstung (Elektroplanungsl. — ELT) für den Neubau des Schülerwohnheimes in Bahnhofsnähe in der Stadt Traunstein. Das Gebäude soll ca. 130 Betten umfassen und in überwiegender Holzbauweise ausgeführt werden. Unter dem Gebäude soll eine Tiefgarage errichtet werden, welche bei Bedarf (ähnlich Modulbauweise) erweitert werden kann, um auf dem kompletten Areal (siehe Lageplan) eine Tiefgarage erstellen zu können (näheres siehe optionale Leistungen). Die bisherige Grobkostenschätzung geht von Gesamtkosten in Höhe von ca. 12 Mio. EUR (brutto) aus.
Im Rahmen der ELT-Planung hat der zukünftige AN den Baustrom als eigenständiges Gewerk auszuschreiben und durchzuführen. Darüber hinaus ist eine PV-Anlage angedacht und mitzuplanen. Zudem soll in dem Gebäude ein Onlinebuchungssystem in Verbindung mit der Tür- und Zutrittstechnik installiert werden. Die Beschaffung, Planung und Installation ist vom zukünftigen AN zu überwachen.
Gesamtwert des Auftrags: 151691.07 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 86158-440📞
Fax: +49 86158-9440 📠
Erbringung von Ingenieurleistungen für die Fachplanungsleistungen Techn. Ausrüstung (Elektroplanungsl. — ELT) für den Neubau des Schülerwohnheimes in Bahnhofsnähe in der Stadt Traunstein. Das Gebäude soll ca. 130 Betten umfassen und in überwiegender Holzbauweise ausgeführt werden. Unter dem Gebäude soll eine Tiefgarage errichtet werden, welche bei Bedarf (ähnlich Modulbauweise) erweitert werden kann, um auf dem kompletten Areal (siehe Lageplan) eine Tiefgarage erstellen zu können (näheres siehe optionale Leistungen). Die bisherige Grobkostenschätzung geht von Gesamtkosten in Höhe von ca. 12 Mio. EUR (brutto) aus.
Erbringung von Ingenieurleistungen für die Fachplanungsleistungen Techn. Ausrüstung (Elektroplanungsl. — ELT) für den Neubau des Schülerwohnheimes in Bahnhofsnähe in der Stadt Traunstein. Das Gebäude soll ca. 130 Betten umfassen und in überwiegender Holzbauweise ausgeführt werden. Unter dem Gebäude soll eine Tiefgarage errichtet werden, welche bei Bedarf (ähnlich Modulbauweise) erweitert werden kann, um auf dem kompletten Areal (siehe Lageplan) eine Tiefgarage erstellen zu können (näheres siehe optionale Leistungen). Die bisherige Grobkostenschätzung geht von Gesamtkosten in Höhe von ca. 12 Mio. EUR (brutto) aus.
Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 Abs. 2, 55 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die
Anlagengruppen Nr. 4 (Starkstromanlagen) und Nr. 5 (Fermelde- und informationstechnische Anlagen).
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen und/oder Bauabschnitte
Beschreibung der Optionen: — Stufenweise Beauftragung,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-18 📅
Name: Michael Huber GmbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 172
Postort: Bergen
Postleitzahl: 83346
Land: Deutschland 🇩🇪 Traunstein
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 138041.38 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 892176-2544📞
Fax: +49 892176-2859 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabestelle Südbayern
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 86158-440📞
Fax: +49 86158-9440 📠
Quelle: OJS 2020/S 251-631582 (2020-12-21)