Achtung: Es handelt sich um ein 2-stufiges Vergabeverfahren.
Die 1. Stufe ist der Teilnahmewettbewerb. Die hierfür notwendigen Unterlagen sind in Pkt. 3 beschrieben. Diese reichen Sie bitte bis zum 11.5.2020 ein. Erst nach Prüfung dieser wird zum 11.5.2020 die Freischaltung der Ausschreibungsunterlagen erfolgen!
Fahrdienstleistungen für Kleinbusverkehre für die Stadtwerke Münster GmbH – Projekt Hiltrup on Demand – Shuttleverkehr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-07.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fahrdienstleistungen für Kleinbusverkehre für die Stadtwerke Münster GmbH, Projekt Hiltrup on Demand
361 25.05.2020 A”
Produkte/Dienstleistungen: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)📦
Kurze Beschreibung:
“Achtung: Es handelt sich um ein 2-stufiges Vergabeverfahren.
Die 1. Stufe ist der Teilnahmewettbewerb. Die hierfür notwendigen Unterlagen sind in Pkt. 3...”
Kurze Beschreibung
Achtung: Es handelt sich um ein 2-stufiges Vergabeverfahren.
Die 1. Stufe ist der Teilnahmewettbewerb. Die hierfür notwendigen Unterlagen sind in Pkt. 3 beschrieben. Diese reichen Sie bitte bis zum 11.5.2020 ein. Erst nach Prüfung dieser wird zum 11.5.2020 die Freischaltung der Ausschreibungsunterlagen erfolgen!
Fahrdienstleistungen für Kleinbusverkehre für die Stadtwerke Münster GmbH – Projekt Hiltrup on Demand – Shuttleverkehr.
1️⃣
Ort der Leistung: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Fahrdienstleistungen für Kleinbusverkehre für die Stadtwerke Münster GmbH – Projekt Hiltrup on Demand – Shuttleverkehr.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Qualitätskonzept und Zuverlässigkeitskonzept, lokale Kenntnisse, fachliche Eignung Betriebsleister”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Abstellkonzept, Betriebshofinstallationen und 10 Anschlussmöglichkeiten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Kostenkriterium (Name): Preis je Stunde
Kostenkriterium (Gewichtung): 75
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis des Eintrages im Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in der der Bieter ansässig ist.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (keine Geschäftsberichte);
— Erklärung, dass ein...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (keine Geschäftsberichte);
— Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren nicht beantragt bzw. eröffnet ist;
— Nachweis, dass keine Steuer oder Abgabeschulden vorliegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— aktuell ausgeführte Verkehre mit Mietwagen nach §49PbefG, mit der Bitte um Vorlage der fachlichen Bescheinigungen im Sinne der Vorschriften der Verordnung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— aktuell ausgeführte Verkehre mit Mietwagen nach §49PbefG, mit der Bitte um Vorlage der fachlichen Bescheinigungen im Sinne der Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 und der Genehmigungsurkunden einschließlich der Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge;
— Nachweis der Qualitätssicherung nach ISO 9000/EN 29001ff.;
— Abgabe einer Referenzliste von Kunden der letzten 3 Jahre.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-11
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-04-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRJ9SAY
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg.muenster.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
URL: http://www.bezreg.muenster.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 g. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antragist unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht ei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
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Quelle: OJS 2020/S 071-169796 (2020-04-07)