Das Land Berlin als Aufgabenträger für den öffentlichen Personen-Nahverkehr hat in einem Verkehrsvertrag die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) u. a. mit dem Betrieb von Personenfähren beauftragt. Die BVG hat mit dem Betrieb der Fähren einen Unterauftragnehmer beauftragt. Der hierfür geschlossene Vertrag läuft zum 31.12.2020 aus. Die Neuvergabe des Fährbetriebes steht daher an. Die Betreiber sollen Fähren vorhalten und betreiben. Das beinhaltet im Einzelnen:
— Beschaffung, ggf. Konstruktion, Bau, Zulassung;
— Inbetriebnahme und Betrieb;
— Finanzierung;
— Instandhaltung (vollumfassend);
— Unterstützung einer wirtschaftlichen Weiterverwendung der Fähren im Anschluss an den Verkehrsvertrag.
Die Betreiber werden gegenüber dem zukünftigen Auftraggeber, der BVG, auch für die Leistungen verantwortlich sein, die sie ihrerseits an andere Firmen vergeben (z. B. Konstruktion und Bau). Der AN soll im Auftrag des AG die Durchführung des Fährbetriebes gemäß dem jeweils gültigen Fahrplan mit eigenen Fährschiffen sowie den Verkauf und die Kontrolle von Fahrausweisen für den AG im Rahmen umfassender Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs übernehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fährdienstleistungen Linie F11 – im Auftrag der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
FEM2-0112-2020”
Produkte/Dienstleistungen: Fährtransport📦
Kurze Beschreibung:
“Das Land Berlin als Aufgabenträger für den öffentlichen Personen-Nahverkehr hat in einem Verkehrsvertrag die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) u. a. mit...”
Kurze Beschreibung
Das Land Berlin als Aufgabenträger für den öffentlichen Personen-Nahverkehr hat in einem Verkehrsvertrag die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) u. a. mit dem Betrieb von Personenfähren beauftragt. Die BVG hat mit dem Betrieb der Fähren einen Unterauftragnehmer beauftragt. Der hierfür geschlossene Vertrag läuft zum 31.12.2020 aus. Die Neuvergabe des Fährbetriebes steht daher an. Die Betreiber sollen Fähren vorhalten und betreiben. Das beinhaltet im Einzelnen:
— Beschaffung, ggf. Konstruktion, Bau, Zulassung;
— Inbetriebnahme und Betrieb;
— Finanzierung;
— Instandhaltung (vollumfassend);
— Unterstützung einer wirtschaftlichen Weiterverwendung der Fähren im Anschluss an den Verkehrsvertrag.
Die Betreiber werden gegenüber dem zukünftigen Auftraggeber, der BVG, auch für die Leistungen verantwortlich sein, die sie ihrerseits an andere Firmen vergeben (z. B. Konstruktion und Bau). Der AN soll im Auftrag des AG die Durchführung des Fährbetriebes gemäß dem jeweils gültigen Fahrplan mit eigenen Fährschiffen sowie den Verkauf und die Kontrolle von Fahrausweisen für den AG im Rahmen umfassender Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs übernehmen.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Holzmarktstr. 15-17
10179 Berlin”
Beschreibung der Beschaffung: Laufzeit 1.1.2021-31.12.2029.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Punkt III. 1.2.)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Im Formblatt Eigenerklärungen:
— zum Umsatz...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Im Formblatt Eigenerklärungen:
— zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung und in welcher Höhe.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Im Formblatt Eigenerklärungen:
— zur Anzahl der Mitarbeiter in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Im Formblatt Eigenerklärungen:
— zur Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Einschließlich der Angabe, wie viele davon mit der Erbringung von Leistungen betraut waren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
— Vorlage von Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind Erfahrungen im Binnenschiffs- oder Fährverkehr;
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen mindestens 3 Jahre im Bereich Binnenschifs- oder Fährverkehr tätig ist ;
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen mehrere Schiffe im Einsatz hat, mindestens eins davon täglich;
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 10,0 Tsd. Fahrgästen p. a. befördert hat.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen:
— Eigenerklärung;
— Frauenförderbogen.
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Mehr anzeigen
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungsbürgschaft (siehe Besondere Vertragserfüllungsbürgschaft)
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Der AN ist verpflichtet, den Fährbetrieb unter Beachtung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, insbesondere der Fährenbetriebsordnung, des...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Der AN ist verpflichtet, den Fährbetrieb unter Beachtung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, insbesondere der Fährenbetriebsordnung, des Binnenschfffahrtsaufgabengesetzes, des Bundeswasserstraßengesetzes, der Binnenschifferpatentverordnung und der Binnenschiffsuntersuchungsordnung durchzuführen und alle erforderlichen Genhemigungen einzuholen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-14
23:59 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-09-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-11 📅
“Die BVG behält sich vor, ohne Verhandlungen den Zuschlag bereits auf die ersten Angebote zu erteilen.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013-8316📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 155-380228 (2020-08-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft (FEM)
Nationale Registrierungsnummer: 2020/S 155-380228
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Land Berlin als Aufgabenträger für den öffentlichen Personen-Nahverkehr hat in einem Verkehrsvertrag die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) u. a. mit...”
Kurze Beschreibung
Das Land Berlin als Aufgabenträger für den öffentlichen Personen-Nahverkehr hat in einem Verkehrsvertrag die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) u. a. mit dem Betrieb von Personenfähren beauftragt. Die BVG hat mit dem Betrieb der Fähren einen Unterauftragnehmer beauftragt. Der hierfür geschlossene Vertrag läuft zum 31.12.2020 aus. Die Neuvergabe des Fährbetriebes steht daher an. Die Betreiber sollen Fähren vorhalten und betreiben. Das beinhaltet im Einzelnen:
— Beschaffung, ggf. Konstruktion, Bau, Zulassung,
— Inbetriebnahme und Betrieb,
— Finanzierung,
— Instandhaltung (vollumfassend),
— Unterstützung einer wirtschaftlichen Weiterverwendung der Fähren im Anschluss an den Verkehrsvertrag.
Die Betreiber werden gegenüber dem zukünftigen Auftraggeber, der BVG, auch für die Leistungen verantwortlich sein, die sie ihrerseits an andere Firmen vergeben (z. B. Konstruktion und Bau). Der AN soll im Auftrag des AG die Durchführung des Fährbetriebes gemäß dem jeweils gültigen Fahrplan mit eigenen Fährschiffen sowie den Verkauf und die Kontrolle von Fahrausweisen für den AG im Rahmen umfassender Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs übernehmen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fährtransport📦
Beschreibung der Beschaffung: Laufzeit 1.1.2021 - 31.12.2029.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 155-380228
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Fährdienstleistungen Linie F11 – im Auftrag der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Weiße Flotte GmbH
Postanschrift: Fährstr. 16
Postort: Stralsund
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3831-268113📞
E-Mail: knut.schaefer@weisse-flotte.de📧
Region: Vorpommern-Rügen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 248-618801 (2020-12-16)