Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Fahrleistungen mit Kraftfahrzeugen (Omnibussen) im Linienverkehr sowie in Sonderformen des Linienverkehrs gemäß §§ 42
Und 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber. Es handelt sich hierbei um Umläufe oder um Teile einzelner Kurse bzw. Umläufe. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Fahrleistungen werden in der Anlage 1 näher bestimmt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-13.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrleistungsvertrag 2020
Fahrleistungsvertrag 2020
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Fahrleistungen mit Kraftfahrzeugen (Omnibussen) im Linienverkehr sowie in Sonderformen des...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Fahrleistungen mit Kraftfahrzeugen (Omnibussen) im Linienverkehr sowie in Sonderformen des Linienverkehrs gemäß §§ 42
Und 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber. Es handelt sich hierbei um Umläufe oder um Teile einzelner Kurse bzw. Umläufe. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Fahrleistungen werden in der Anlage 1 näher bestimmt.
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Angebote können nur für eine Partie eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrleistung Los 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Ort der Leistung: Krefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: SWK MOBIL GmbH St. Töniser Str. 124 47804 Krefeld siehe Umläufe.
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Fahrleistungen mit Kraftfahrzeugen (Omnibussen) im Linienverkehr sowie in Sonderformen des...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Fahrleistungen mit Kraftfahrzeugen (Omnibussen) im Linienverkehr sowie in Sonderformen des Linienverkehrs gemäß §§ 42
Und 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber. Es handelt sich hierbei um Umläufe oder um Teile einzelner Kurse bzw. Umläufe. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Fahrleistungen werden in der Anlage 1 näher bestimmt.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Es handelt sich bei diesem Ausschreibungsverfahren um das Verhandlungsverfahren mit integriertem Teilnahmewettbewerb.
Es wird von den Teilnehmern, die an...”
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich bei diesem Ausschreibungsverfahren um das Verhandlungsverfahren mit integriertem Teilnahmewettbewerb.
Es wird von den Teilnehmern, die an diesem Auftrag interessiert sind, ein Teilnahmeantrag bis zum 20.1.2020, 10:00 Uhr erwartet um für den weiteren Projektraum zur Angebotsabgabe freigeschaltet zu werden.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrleistung Los 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: SWK MOBIL GmbH St. Töniser Str. 124
47804 Krefeld siehe Umläufe.
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Fahrleistungen mit Kraftfahrzeugen (Omnibussen) im Linienverkehr sowie in Sonderformen des...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Fahrleistungen mit Kraftfahrzeugen (Omnibussen) im Linienverkehr sowie in Sonderformen des Linienverkehrs gemäß §§ 42 und 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber. Es handelt sich hierbei um Umläufe oder um Teile einzelner Kurse bzw. Umläufe. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Fahrleistungen werden in der Anlage 1 näher bestimmt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Verdingungsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Verdingungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Verdingungsunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich dem Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) oder gleichwertigen anzugehören.” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-20
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-12-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 2024
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDVY8UT
Körper überprüfen
Name: Rheinlandkammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 580667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-1473116📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221-1472889 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Rheinlandkammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-1473116📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221-1472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Enthalten die Verdingungsunterlagen und/oder die den Bietern mitgeteilten übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstige Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich, spätestens jedoch mit Angebotsabgabe, schriftlich oder per Telefax beim Ansprechpartner gem. Ziffer 1.5 darauf hinzuweisen.
Diese Hinweispflicht gilt entsprechend, wenn der Bieter – gleichgültig zu welchem Zeitpunkt – Fehler in den jeweiligen Vergabeunterlagen oder in der Abwicklung des Vergabeverfahrens erkennt oder zu erkennen glaubt.
Rügt ein Bieter einen Vergabeverstoß, eine Unklarheit oder eine aufklärungsbedürftige Tatsache nicht, kann er sich auf eine Unklarheit, einen Fehler oder die Verstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren.
Der Antrag für ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 009-018244 (2020-01-13)