Fahrleistungsvertrag 2020

SWK MOBIL GmbH

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Fahrleistungen mit Kraftfahrzeugen (Omnibussen) im Linienverkehr sowie in Sonderformen des Linienverkehrs gemäß §§ 42
Und 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber. Es handelt sich hierbei um Umläufe oder um Teile einzelner Kurse bzw. Umläufe. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Fahrleistungen werden in der Anlage 1 näher bestimmt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-01-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Referenznummer: Fahrleistungsvertrag 2020
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Fahrleistungen mit Kraftfahrzeugen (Omnibussen) im Linienverkehr sowie in Sonderformen des Linienverkehrs gemäß §§ 42 Und 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber. Es handelt sich hierbei um Umläufe oder um Teile einzelner Kurse bzw. Umläufe. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Fahrleistungen werden in der Anlage 1 näher bestimmt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Krefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: SWK MOBIL GmbH
Postanschrift: St. Töniser Str. 124
Postleitzahl: 47804
Postort: Krefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.swk.de 🌏
E-Mail: michael.matyschiok@swk.de 📧
Telefon: +49 2151/982310 📞
Fax: +49 2151/98332310 📠
URL der Dokumente: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDVY8UT/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDVY8UT 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-13 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-14 📅
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 009-018244
ABl. S-Ausgabe: 9
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich bei diesem Ausschreibungsverfahren um das Verhandlungsverfahren mit integriertem Teilnahmewettbewerb. Es wird von den Teilnehmern, die an diesem Auftrag interessiert sind, ein Teilnahmeantrag bis zum 20.1.2020, 10:00 Uhr erwartet um für den weiteren Projektraum zur Angebotsabgabe freigeschaltet zu werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Fahrleistungen mit Kraftfahrzeugen (Omnibussen) im Linienverkehr sowie in Sonderformen des Linienverkehrs gemäß §§ 42
Und 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber. Es handelt sich hierbei um Umläufe oder um Teile einzelner Kurse bzw. Umläufe. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Fahrleistungen werden in der Anlage 1 näher bestimmt.
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Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Fahrleistung Los 1
Losnummer: 1
Zusätzliche Informationen:
Es handelt sich bei diesem Ausschreibungsverfahren um das Verhandlungsverfahren mit integriertem Teilnahmewettbewerb.
Es wird von den Teilnehmern, die an diesem Auftrag interessiert sind, ein Teilnahmeantrag bis zum 20.1.2020, 10:00 Uhr erwartet um für den weiteren Projektraum zur Angebotsabgabe freigeschaltet zu werden.
Bezeichnung des Loses: Fahrleistung Los 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Fahrleistungen mit Kraftfahrzeugen (Omnibussen) im Linienverkehr sowie in Sonderformen des Linienverkehrs gemäß §§ 42 und 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber. Es handelt sich hierbei um Umläufe oder um Teile einzelner Kurse bzw. Umläufe. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Fahrleistungen werden in der Anlage 1 näher bestimmt.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
SWK MOBIL GmbH St. Töniser Str. 124 47804 Krefeld siehe Umläufe.
SWK MOBIL GmbH St. Töniser Str. 124
47804 Krefeld siehe Umläufe.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Verdingungsunterlagen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Verdingungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Verdingungsunterlagen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich dem Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) oder gleichwertigen anzugehören.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-12-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Michael Matyschiok
Internetadresse: www.swk.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDVY8UT/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 2024
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDVY8UT

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Rheinlandkammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 580667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-1473116 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221-1472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
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Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Enthalten die Verdingungsunterlagen und/oder die den Bietern mitgeteilten übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstige Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich, spätestens jedoch mit Angebotsabgabe, schriftlich oder per Telefax beim Ansprechpartner gem. Ziffer 1.5 darauf hinzuweisen.
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Diese Hinweispflicht gilt entsprechend, wenn der Bieter – gleichgültig zu welchem Zeitpunkt – Fehler in den jeweiligen Vergabeunterlagen oder in der Abwicklung des Vergabeverfahrens erkennt oder zu erkennen glaubt.
Rügt ein Bieter einen Vergabeverstoß, eine Unklarheit oder eine aufklärungsbedürftige Tatsache nicht, kann er sich auf eine Unklarheit, einen Fehler oder die Verstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren.
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Der Antrag für ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 009-018244 (2020-01-13)