Beschaffung von Fahrrädern sowie Pedelecs (inkl. leasingfähiges Zubehör) und anschließende Überlassung zur Weiterüberlassung an berechtigte Mitarbeiter/innen auf Grundlage eines Leasing-Rahmenvertrags mit BIG direkt gesund, Bereitstellung einer (digitalen) Infrastruktur zur Ermöglichung des Abschlusses sowie der Abwicklung von Einzel-Leasingverträgen sowie Bereitstellung von Serviceleistungen und Versicherungsleistungen. Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang der zu vergebenen Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Anlage „Dienstleistungsvertrag“, der Anlage „Leistungsbeschreibung“ sowie der Anlage „Leasing-Rahmenvertrag“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-09.
Auftragsbekanntmachung (2020-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von Fahrrädern sowie Pedelecs (inkl. leasingfähiges Zubehör) und anschließende Überlassung zur Weiterüberlassung an berechtigte Mitarbeiter/innen auf Grundlage eines Leasing-Rahmenvertrags mit BIG direkt gesund, Bereitstellung einer (digitalen) Infrastruktur zur Ermöglichung des Abschlusses sowie der Abwicklung von Einzel-Leasingverträgen sowie Bereitstellung von Serviceleistungen und Versicherungsleistungen. Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang der zu vergebenen Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Anlage „Dienstleistungsvertrag“, der Anlage „Leistungsbeschreibung“ sowie der Anlage „Leasing-Rahmenvertrag“.
Beschaffung von Fahrrädern sowie Pedelecs (inkl. leasingfähiges Zubehör) und anschließende Überlassung zur Weiterüberlassung an berechtigte Mitarbeiter/innen auf Grundlage eines Leasing-Rahmenvertrags mit BIG direkt gesund, Bereitstellung einer (digitalen) Infrastruktur zur Ermöglichung des Abschlusses sowie der Abwicklung von Einzel-Leasingverträgen sowie Bereitstellung von Serviceleistungen und Versicherungsleistungen. Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang der zu vergebenen Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Anlage „Dienstleistungsvertrag“, der Anlage „Leistungsbeschreibung“ sowie der Anlage „Leasing-Rahmenvertrag“.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fahrräder mit Hilfsmotor📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz: BIG direkt gesund
Postanschrift: Markgrafenstraße 62 (Rechtssitz)
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.big-direkt.de🌏
E-Mail: ausschreibungen@big-direkt.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E67385254🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E67385254🌏
Für die Teilnahme sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden über das Online-Portal Subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei vom Auftraggeber zum Download bereit gestellt (https://www.subreport.de/E67385254 oder unter www.subreport.de unter Angabe der ELViS-ID: E67385254). Hilfe bei der Bedienung des Subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 98578-0 oder unter www.subreport.de. Die Stellung von Fragen ist nur über das Online-Portal Subreport möglich, hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber einzuplanen ist.
Diese Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen sind nebst Anlagen vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile der Vergabeunterlagen oder enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige dem Bieter mitgeteilte, übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebots, über die Funktion „Nachrichten“ des Online Portals darauf hin. Andernfalls ist der Bieter mit einer Geltendmachung ausgeschlossen. Dies gilt auch für solche Unklarheiten oder Verstöße gegen geltendes Recht, die auf Grund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind.
Es gilt deutsches Recht.
Für die Teilnahme sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden über das Online-Portal Subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei vom Auftraggeber zum Download bereit gestellt (https://www.subreport.de/E67385254 oder unter www.subreport.de unter Angabe der ELViS-ID: E67385254). Hilfe bei der Bedienung des Subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 98578-0 oder unter www.subreport.de. Die Stellung von Fragen ist nur über das Online-Portal Subreport möglich, hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber einzuplanen ist.
Diese Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen sind nebst Anlagen vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile der Vergabeunterlagen oder enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige dem Bieter mitgeteilte, übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebots, über die Funktion „Nachrichten“ des Online Portals darauf hin. Andernfalls ist der Bieter mit einer Geltendmachung ausgeschlossen. Dies gilt auch für solche Unklarheiten oder Verstöße gegen geltendes Recht, die auf Grund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind.
Es gilt deutsches Recht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit – kurz BIG direkt gesund – ist Deutschlands erste gesetzliche Direktkrankenkasse mit 414 000 Versicherten und 307 000 Mitgliedern (Stand: Januar 2019). BIG direkt gesund hat ihren Rechtssitz in Berlin, der Sitz der Hauptverwaltung ist Dortmund. An den operativen Standorten beschäftigt die BIG mehr als 700 Mitarbeiter/-innen. Als IKK-Landesverband vertritt die BIG zudem die Interessen der Versicherten der Innungskrankenkassen in Berlin. In diesem Rahmen nimmt sie allein oder gemeinsam mit den Kassenverbänden der Orts-, Ersatz- und Betriebskrankenkassen zahlreiche Aufgaben der Interessentenvertretung wahr.
Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit – kurz BIG direkt gesund – ist Deutschlands erste gesetzliche Direktkrankenkasse mit 414 000 Versicherten und 307 000 Mitgliedern (Stand: Januar 2019). BIG direkt gesund hat ihren Rechtssitz in Berlin, der Sitz der Hauptverwaltung ist Dortmund. An den operativen Standorten beschäftigt die BIG mehr als 700 Mitarbeiter/-innen. Als IKK-Landesverband vertritt die BIG zudem die Interessen der Versicherten der Innungskrankenkassen in Berlin. In diesem Rahmen nimmt sie allein oder gemeinsam mit den Kassenverbänden der Orts-, Ersatz- und Betriebskrankenkassen zahlreiche Aufgaben der Interessentenvertretung wahr.
Um den Mitarbeiter/innen der BIG direkt gesund zusätzliche Anreize zur sportlichen Betätigung zu geben sowie eine umweltfreundliche Alternative für den täglichen Weg zur Arbeit anzubieten, hat sich die BIG direkt gesund dazu entschlossen, ihren Mitarbeiter/innen geleaste Fahrräder und Pedelecs im Rahmen eines Dienstrad-Leasingmodells zu überlassen.
Um den Mitarbeiter/innen der BIG direkt gesund zusätzliche Anreize zur sportlichen Betätigung zu geben sowie eine umweltfreundliche Alternative für den täglichen Weg zur Arbeit anzubieten, hat sich die BIG direkt gesund dazu entschlossen, ihren Mitarbeiter/innen geleaste Fahrräder und Pedelecs im Rahmen eines Dienstrad-Leasingmodells zu überlassen.
Aus diesem Grund schreibt die BIG direkt gesund die Leistung „Fahrradleasing“ für die Dauer von zwei Jahren mit der Option zur Verlängerung (maximal zwei Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr) aus.
BIG direkt gesund möchte ihren Mitarbeiter/innen die Nutzung geleaster Fahrräder und Pedelecs im Rahmen eines sog. Dienstrad-Leasingmodells ermöglichen. So wird BIG direkt gesund sowohl herkömmliche Fahrräder als auch Pedelecs (Elektro-Fahrräder mit einer Tretunterstützung bis zu 25 km/h) individuell auf Mitarbeiterwunsch leasen und die Kosten entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Form der Gehaltsumwandlung weiterreichen.
BIG direkt gesund möchte ihren Mitarbeiter/innen die Nutzung geleaster Fahrräder und Pedelecs im Rahmen eines sog. Dienstrad-Leasingmodells ermöglichen. So wird BIG direkt gesund sowohl herkömmliche Fahrräder als auch Pedelecs (Elektro-Fahrräder mit einer Tretunterstützung bis zu 25 km/h) individuell auf Mitarbeiterwunsch leasen und die Kosten entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Form der Gehaltsumwandlung weiterreichen.
Bestandteil der Leistung ist neben der web-basierten Auftrags- und Vertragsabwicklung sowie der Bereitstellung der Fahrräder bzw. Pedelecs auch die Vollkaskoversicherung und jährliche Überprüfung (Inspektion oder Sicherheitscheck) der Fahrräder bzw. Pedelecs während der Leasingdauer von drei Jahren je Leasingobjekt.
Bestandteil der Leistung ist neben der web-basierten Auftrags- und Vertragsabwicklung sowie der Bereitstellung der Fahrräder bzw. Pedelecs auch die Vollkaskoversicherung und jährliche Überprüfung (Inspektion oder Sicherheitscheck) der Fahrräder bzw. Pedelecs während der Leasingdauer von drei Jahren je Leasingobjekt.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber behält sich das Optionsrecht vor, den Auftrag zweimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Entscheidung über die Verlängerung wird dem Auftragnehmer jeweils 3 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich mitgeteilt. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich das Optionsrecht vor, den Auftrag zweimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Entscheidung über die Verlängerung wird dem Auftragnehmer jeweils 3 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich mitgeteilt. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich das (Options-)Recht vor, den Vertrag bis zu zweimal durch einseitige Erklärung um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Entscheidung über eine solche Verlängerung wird dem Auftragnehmer jeweils drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt.
Der Auftraggeber behält sich das (Options-)Recht vor, den Vertrag bis zu zweimal durch einseitige Erklärung um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Entscheidung über eine solche Verlängerung wird dem Auftragnehmer jeweils drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Berufs- oder Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate,
— Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen,
— für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einzureichen,
— eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise bleibt gemäß Vergabeunterlagen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten.
Sonstiges:
Eine abschließende Liste aller mit dem Angebot vorzulegender Unterlagen befindet sich in der Anlage „Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen“ am Ende der Bewerbungsbedingungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung gemäß Anlage „Eigenerklärung zum Umsatz“.
Hinweise:
— Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen,
— für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einzureichen,
— eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise bleibt gemäß Vergabeunterlagen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten.
Sonstiges:
Eine abschließende Liste aller mit dem Angebot vorzulegender Unterlagen befindet sich in der Anlage „Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen“ am Ende der Bewerbungsbedingungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ entsprechend den Anforderungen, die sich aus der Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ ergeben.
Hinweise:
— Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen,
— für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einzureichen,
— eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise bleibt gemäß Vergabeunterlagen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten.
Sonstiges:
Eine abschließende Liste aller mit dem Angebot vorzulegender Unterlagen befindet sich in der Anlage „Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen“ am Ende der Bewerbungsbedingungen.
Mindeststandards:
Folgende Mindestanforderungen gelten für den Nachweis der drei geforderten Referenzen:
a) Bei allen 3 geforderten Referenzen darf die Beendigung des jeweiligen Referenzauftrags bei Ablauf der Angebotsfrist nicht länger als 2 Jahre zurückliegen;
b) Bei allen 3 geforderten Referenzen muss zum Nachweis der fachlichen/technischen Eignung jeweils ein Auftrag über Einführung und Begleitung/Abwicklung eines (Dienst-)Rad-Leasingmodells angegeben werden; alle drei Referenzen müssen jeweils (1.) den Auftrag eines Auftraggebers mit mindestens 500 Mitarbeitern (als potentielle Fahrrad/Pedelec-Nutzer) betreffen und (2.) Leasing und Versicherung von Fahrrädern/Pedelecs, (Reparatur-)Serviceleistungen sowie Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse als Bestandteile eines (Dienst-)Rad-Leasingmodells umfassen.
b) Bei allen 3 geforderten Referenzen muss zum Nachweis der fachlichen/technischen Eignung jeweils ein Auftrag über Einführung und Begleitung/Abwicklung eines (Dienst-)Rad-Leasingmodells angegeben werden; alle drei Referenzen müssen jeweils (1.) den Auftrag eines Auftraggebers mit mindestens 500 Mitarbeitern (als potentielle Fahrrad/Pedelec-Nutzer) betreffen und (2.) Leasing und Versicherung von Fahrrädern/Pedelecs, (Reparatur-)Serviceleistungen sowie Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse als Bestandteile eines (Dienst-)Rad-Leasingmodells umfassen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung mehrerer Kriterien gem. Anlagen „Aufgabenstellung Qualität“ und „Bewertungsmatrix Qualität“
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60 %
Preis (Gewichtung): 40 %
Für die Teilnahme sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden über das Online-Portal Subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei vom Auftraggeber zum Download bereit gestellt (https://www.subreport.de/E67385254 oder unter www.subreport.de unter Angabe der ELViS-ID: E67385254). Hilfe bei der Bedienung des Subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 98578-0 oder unter www.subreport.de. Die Stellung von Fragen ist nur über das Online-Portal Subreport möglich, hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber einzuplanen ist.
Für die Teilnahme sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden über das Online-Portal Subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei vom Auftraggeber zum Download bereit gestellt (https://www.subreport.de/E67385254 oder unter www.subreport.de unter Angabe der ELViS-ID: E67385254). Hilfe bei der Bedienung des Subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 98578-0 oder unter www.subreport.de. Die Stellung von Fragen ist nur über das Online-Portal Subreport möglich, hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber einzuplanen ist.
Diese Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen sind nebst Anlagen vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile der Vergabeunterlagen oder enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige dem Bieter mitgeteilte, übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebots, über die Funktion „Nachrichten“ des Online Portals darauf hin. Andernfalls ist der Bieter mit einer Geltendmachung ausgeschlossen. Dies gilt auch für solche Unklarheiten oder Verstöße gegen geltendes Recht, die auf Grund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind.
Diese Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen sind nebst Anlagen vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile der Vergabeunterlagen oder enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige dem Bieter mitgeteilte, übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebots, über die Funktion „Nachrichten“ des Online Portals darauf hin. Andernfalls ist der Bieter mit einer Geltendmachung ausgeschlossen. Dies gilt auch für solche Unklarheiten oder Verstöße gegen geltendes Recht, die auf Grund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren; (...) 2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (...) § 135 Unwirksamkeit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren; (...) 2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (...) § 135 Unwirksamkeit:
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
a) gegen § 134 verstoßen hat oder;
b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn a) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
b) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und c) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 160 Einleitung, Antrag:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
b) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und c) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (...);
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer First von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer First von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Angaben unter Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2020/S 007-011490 (2020-01-09)